Verschiedene Straßen und Wege sind
fertig gestellt worden, andere haben ihre Verkehrsbedeutung verloren. Sie sind
daher zu widmen bzw. einzuziehen (Art. 6, 8 BayStrWG).
Die Auswirkungen auf die Widmung sind in der Anlage dargestellt (Ortsstraße in rot, beschränkt öffentlicher Weg in orange).
Widmung von Ortsstraßen
Erlangen
Die Vorerschließung der Erschließungsstraße für das BBGZ (Bürger-, Begegnungs- und Gesundheitszentrum) wurde fertiggestellt.
Zug Straße Beschreibung
491 Hartmannstraße von Hartmannstraße bis Wendeanlage
Länge 230 m
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubaus
Anlage: Lageplan 1
Erlangen – Büchenbach
Die Straßen und Wege im Baugebiet 411 – Häuslinger Wegäcker Mitte - wurden fertiggestellt.
Zug Straße Beschreibung
1464 Goeschelstraße von Adenauerring bis Schaldachweg
Länge 441 m
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubaus
Anlage: Lageplan 2
1465 Lindnerstraße von Goeschelstraße bis Mönaustraße
Länge 158 m
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubaus
Anlage: Lageplan 3
1466 Hegemannweg von Goeschelstraße bis Wiederanschluss an Goeschelstraße
Länge 222 m
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubaus
Anlage: Lageplan 4
1467 Sehmerweg von Goeschelstraße bis Wiederanschluss an Goeschelstraße
Länge 155 m
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubaus
Anlage: Lageplan 5
1468 Demlingweg von Goeschelstraße bis Wiederanschluss an Goeschelstraße
Länge 160 m
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubaus
Anlage: Lageplan 6
1469 Pätzoldweg von Goeschelstraße bis Wiederanschluss an Goeschelstraße
Länge 154 m
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubaus
Anlage: Lageplan 7
1470 Schaldachweg von Goeschelstraße bis GW/RW zur Häuslinger Straße
Länge 155 m
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubaus
Anlage: Lageplan 8
1471 Dünischweg von Goeschelstraße bis GW/RW zur Häuslinger Straße
Länge 167 m
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubaus
Anlage: Lageplan 9
Einziehung von Ortsstraßen
Erlangen – Eltersdorf
1044 Egidienplatz Einziehung einer Teilfläche von 252 m²
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Bedingt durch Verkauf hat die Teilfläche ihre Verkehrsbedeutung verloren
Anlage: Lageplan 10
1015 Egidienstraße Einziehung einer Teilfläche
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Bedingt durch Verkauf hat die Teilfläche ihre Verkehrsbedeutung verloren
Anlage: Lageplan 11
Widmung von beschränkt öffentlichen Wegen
Erlangen - Büchenbach
300 Geh- und Radwege innerhalb des Baugebietes 411
Länge 457 m
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubaus
Anlage: Lageplan 12
301 An den Häuslinger von Dresselweg bis Westgrenze Fl.Nr. 690/100
Wegäckern Länge 246 m
Geh- und Radweg Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubaus
Anlage: Lageplan 13
302 Geh- und Radweg von Goeschelstraße bis Häuslinger Straße
Länge 84 m
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubaus
Anlage: Lageplan 14
303 Gehweg südlicher Verbindungsweg
Länge 162 m
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubaus
Anlage: Lageplan 15
304 Dresselweg von Lindnerstraße bis Häuslinger Straße
Geh- und Radweg Länge 472 m
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubaus
Anlage: Lageplan 16
268 Geh- und Radweg von In den Straßäckern bis Adenauerring
Länge 94 m
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubaus
Anlage:
Lageplan 17
Die Widmungen werden am Tag nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt wirksam.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Straßen und Wege sind durch Widmung, Umstufung und Einziehung ihrer
Zweckbestimmung zuzuführen bzw. zu ändern oder zu entziehen.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Widmungen, Umstufungen und Einziehungen von Straßen und Wegen sind
vom BWA zu beschließen und anschließend ortsüblich bekannt zu machen.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Gemäß BayStrWG Art. 6, 7, 8 werden vorgenannte Straßen und Wege gewidmet bzw. umgestuft.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative
Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption
nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen
werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 17 Lagepläne