Betreff
Mönauschule, Erneuerung der Fenster; Beschluss über die Vorentwurfs- und Entwurfsplanung
Vorlage
242/158/2022
Aktenzeichen
VI/24
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Vorentwurfs- und Entwurfsplanung für die Erneuerung der Fenster an der Südseite der Mönauschule wird zugestimmt. Sie soll der weiteren Planung zugrunde gelegt werden. Die weiteren Planungsschritte sind zu veranlassen.


 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Wert- und Substanzerhalt des Schulgebäudes.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Erläuterungsbericht

Die Fenster an der Südfassade der Mönauschule (ehemals Schule Büchenbach Nord, Baujahr 1974) sind veraltet, bzw. verschlissen und teilweise nicht mehr zu betätigen. Die Fenster weisen teilweise erhebliche Mängel auf, so dass einige bereits zur Sicherung verschraubt werden mussten. Auch die verbauten Sonnenschutzanlagen sind in sehr schlechtem Zustand. Die Raffstoreanlagen lassen sich in den meisten Fällen nur sehr schwer bis gar nicht bedienen. Die 6 Fenster im Osten des Erdgeschosses gehören zur Hausverwalter-Wohnung und wurden bereits erneuert.

Eine Sanierung und Dämmung der Südfassade ist nicht Bestandteil der Maßnahme, um einer Generalsanierung nicht vorzugreifen. Die neuen Fenster werden jedoch für die Anbringung einer Wärmedämmung vorgerüstet.

 

Somit sollen die Fenster erneuert und neue elektronisch gesteuerte Raffstoreanlagen installiert werden. Die Fenster erhalten eine Dreifach-Verglasung und tragen damit auch zur Energieeinsparung bei. Die Maßnahme ist im Bauunterhalt als größere Sanierungsmaßnahme im Arbeitsprogramm 2022 des GME eingeplant. Sie wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) gefördert.

 

Beschreibung der Maßnahme:

Demontage der alten Fenster und Einbau neuer Kunststoff-Flügelfenster mit Dreifach-Verglasung. Demontage der alten Raffstoreanlagen und Montage neuer elektronisch gesteuerter Raffstores, einschließlich Elektroinstallation. Die Montagen erfolgen über Gerüst bzw. Hubsteiger. Abschließend erfolgen notwendige Einputz- und Malerarbeiten.

 

Zur Ausführung kommen folgende Gewerke:

Abbrucharbeiten, Putzarbeiten, Schreinerarbeiten, Sonnenschutzarbeiten, Malerarbeiten, Elektroinstallation, Gerüstbauarbeiten und Gebäudereinigung.

 

Termine:

Die Fenstermontage und die Elektroinstallationsarbeiten sind für die Sommerferien 2022 geplant, soweit es die aktuelle Marktlage zulässt. Anschließend erfolgt der Einbau der Raffstoreanlagen. Die Gesamtmaßnahme soll bis zu den Herbstferien abgeschlossen sein.

 

      Kosten:

 

Die Kostenberechnung des Entwurfs setzt sich wie folgt zusammen

Kostengruppe

Bezeichnung

Gesamtbetrag brutto

200

Herrichten und Erschließen

0,00 €

300

Bauwerk - Baukonstruktionen

282.958,20 €

400

Bauwerk – Technische Anlagen

59.500,00 €

500

Außenanlagen

0,00 €

600

Ausstattung

0,00 €

700

Baunebenkosten

23.800,00 €

 

Gesamtkosten

366.258,20 €

 

Zur Abrundung

258,20 €

 

Gesamtkosten gerundet:

366.000,00 €

 

Das Ergebnis der Kostenberechnung kann zum derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von -5%/+15% ermittelt werden.

Bei geschätzten Gesamtkosten i. H. v. 366.000 € wird die Endabrechnungssumme voraussichtlich zwischen 347.700 € und 420.900 € liegen.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Bauliche Umsetzung der Ausführungsplanung durch Ausschreibung und Vergabe der Leistungen nach VOB/A und VOB/B; Ausführung der Bauleistungen nach VOB/C.

Projektsteuerung durch Amt 24/GME

Projektleitung durch Sachgebiet Bauunterhalt 242-1 in Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet Elektrotechnik 242-2. Die Planungsleistungen für die gebäudetechnischen Anlagen (Elektro) werden aus Kapazitätsgründen extern vergeben.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

366.000 €

bei Sachkonto: 521112

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

keine

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Ergebnis der Zuschussprüfung:

Die Maßnahme wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) gefördert. Es wird eine Förderung in Höhe von 82.918 € in Aussicht gestellt.

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden bei Sachkonto 521112, Kostenstelle 922391, Kostenträger 21110010 für 2022

 

              sind nicht vorhanden

 

 

 

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen:

Anlage 1 Bild Bestandsfassade

Anlage 2 Entwurfsplan Ansicht Süd