hier: Anpassung öffentlicher Verkehrsflächen Gebbertstraße
Der Bau- und Werkausschuss beschließt:
Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Planung zur Umgestaltung der Verkehrsflächen im Bereich des Gebbertkarree gemäß
Ausführungsplan (Lageplan mit Regelquerschnitt) Plan-Nr.: SCHP-50-05-15
wird zugestimmt. Der Originalplan ist im Sitzungssaal ausgehängt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der östliche Geh- und Radweg sowie die Bushaltestelle in der Gebbertstraße werden richtlinienkonform und barrierefrei hergestellt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Für die städtebauliche Neuordnung zum (teils geförderten) Wohnungsbau inkl. gewerblicher Nutzung des bisher rein gewerblich genutzten Grundstückes wurde der Bebauungsplan BP 471 aufgestellt. Berücksichtigt wurde hierbei auch die richtlinienkonforme und barrierefreie Umgestaltung des Geh- und Radweges sowie der Bushaltestelle bei Wiederherstellung nach erfolgten Hochbaumaßnahmen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Zur Umsetzung wurde mit der Vorhabenträgerin (Schultheiß Projektentwicklung GmbH) ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen. Dieser sieht vor, dass anstatt der Wiederherstellung der ursprünglichen Verkehrsflächen die Umgestaltung wie vor beschrieben, umgesetzt wird. Die Vorhabenträgerin übernimmt für die Stadt die Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung der Maßnahme im Zuge der Außenanlagenherstellung der Hochbauten. Die Kosten werden gem. Städtebaulichem Vertrag von der Vorhabenträgerin getragen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz
handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem
Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung
zu formulieren.
Positive Auswirkung: Durch die Erneuerung des Geh-
und Radweges sowie des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestelle wird der
klimaneutrale Radverkehr und der nachhaltige ÖPNV gefördert.
Negative Auswirkung: In der Regel verursachen
Baustellen grundsätzlich negative Auswirkungen auf das Klima, sind jedoch zur
Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und der Steigerung der Attraktivität
des ÖPNV sinnvoll, notwendig und alternativlos.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Anlage 1: Ausführungsplanung