Betreff
BP 471 Gleiwitzer Straße Nord-West;
hier: Anpassung öffentlicher Verkehrsflächen Gebbertstraße
Vorlage
66/124/2022
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Planung zur Umgestaltung der Verkehrsflächen im Bereich des Gebbertkarree gemäß

 

            Ausführungsplan (Lageplan mit Regelquerschnitt)              Plan-Nr.:         SCHP-50-05-15

 

wird zugestimmt. Der Originalplan ist im Sitzungssaal ausgehängt.


 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der östliche Geh- und Radweg sowie die Bushaltestelle in der Gebbertstraße werden richtlinienkonform und barrierefrei hergestellt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Für die städtebauliche Neuordnung zum (teils geförderten) Wohnungsbau inkl. gewerblicher Nutzung des bisher rein gewerblich genutzten Grundstückes wurde der Bebauungsplan BP 471 aufgestellt. Berücksichtigt wurde hierbei auch die richtlinienkonforme und barrierefreie Umgestaltung des Geh- und Radweges sowie der Bushaltestelle bei Wiederherstellung nach erfolgten Hochbaumaßnahmen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Zur Umsetzung wurde mit der Vorhabenträgerin (Schultheiß Projektentwicklung GmbH) ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen. Dieser sieht vor, dass anstatt der Wiederherstellung der ursprünglichen Verkehrsflächen die Umgestaltung wie vor beschrieben, umgesetzt wird. Die Vorhabenträgerin übernimmt für die Stadt die Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung der Maßnahme im Zuge der Außenanlagenherstellung der Hochbauten. Die Kosten werden gem. Städtebaulichem Vertrag von der Vorhabenträgerin getragen.

 

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

Positive Auswirkung: Durch die Erneuerung des Geh- und Radweges sowie des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestelle wird der klimaneutrale Radverkehr und der nachhaltige ÖPNV gefördert.

 

 

Negative Auswirkung: In der Regel verursachen Baustellen grundsätzlich negative Auswirkungen auf das Klima, sind jedoch zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und der Steigerung der Attraktivität des ÖPNV sinnvoll, notwendig und alternativlos.

 

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

              sind nicht vorhanden

 

 

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen:        Anlage 1: Ausführungsplanung