1. Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen
2. Der Antrag Nr. 359/2021 der Stadtratsfraktion Grüne Liste ist abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit Antrag Nr. 359/2021 beantragt die Stadtratsfraktion Grüne Liste, dass sich die Stadt Erlangen weiterhin für die eigenständige Entscheidung der Kommunen einsetzt, wo sie Tempo 30 vor Ort für sinnvoll erachtet – auch auf Hauptverkehrsstraßen. Die Stadt Erlangen soll sich hierfür auch als Modellstadt mit der Eltersdorfer Straße bewerben, sobald dies von Seiten der Bundespolitik in einem Programm möglich wird. Darüber hinaus soll die Verwaltung darstellen, welche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung durch Verwaltung und Polizei verkehrsrechtlich und infrastrukturell aktuell an der Eltersdorfer Straße möglich sind.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Stadt Erlangen ist bereits am 14.07.21 einer vom Deutschen Städtetag gegründeten Initiative beigetreten, um den Bund aufzufordern, die rechtlichen Voraussetzungen für die flächendeckende Einführung von 30 km/h zu schaffen. Derzeit laufen weitere Initiativen, den Gemeinden zumindest mehr eigene Entscheidungskompetenz für Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen zu übertragen.
Aktuell soll das
Forschungsprojekt „Nachweis der Auswirkungen von Tempo 30 auf innerörtlichen
Hauptverkehrsstraßen auf Verkehrsablauf, Verkehrssicherheit und Luftqualität“
(FE 77.0523/2019, ursprünglicher Titel: „Nachweis der Auswirkungen von Tempo 30
auf die LSA-Steuerung und Kapazität“), im Auftrag des Bundesministeriums für
Digitales und Verkehr, vertreten durch die Bundesanstalt für Straßenwesen
(BASt), durchgeführt werden. Die Federführung liegt bei einem Projektkonsortium
aus mehreren Ingenieurbüros und Universitäten.
Das vordringliche Ziel ist, die Auswirkungen einer erweiterten Anordnung
von Tempo 30 bzw. Tempo 40 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen im Hinblick
auf die Qualität des Verkehrsablaufs (und dabei insbesondere im Zusammenhang
mit der Lichtsignalsteuerung an Knotenpunkten), die Verkehrssicherheit und die
Luftqualität zu bestimmen. Es sollen Empfehlungen abgeleitet werden, die vor
allem den Entscheidungsträgern als Entscheidungshilfe in der Diskussion um die
Anordnung von Tempo 30 bzw. Tempo 40 und dessen Folgen dienen.
Im Rahmen der Untersuchung von Auswirkungen auf die
Verkehrsqualität auf der Strecke und an signalisierten Knotenpunkten sind
empirische Erhebungen an ausgewählten Netzabschnitten bzw. Straßenzügen
vorgesehen, und zwar als Vorher-Nachher-Betrachtungen. Hierfür werden Kommunen
gesucht, die derzeitige Abschnitte mit Tempo 50 auf Tempo 30 oder Tempo 40
ändern. Die Vorher-Betrachtungen sollen im Spätsommer/Herbst 2022, die
Nachher-Betrachtungen im Frühjahr/Frühsommer 2023 durchgeführt. Die
interessierten Kommunen müssten sich also verpflichten, die Abschnitte
definitiv im Herbst 2022 bzw. spätestens zum Jahresende 2022 auf Tempo 30 oder
Tempo 40 anzupassen.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Über den Deutschen Städtetag konnten Interessensbekundungen für die Teilnahme an diesem Forschungsprojekt abgegeben werden. Erlangen hat sich hierfür gemeldet und auch die Eltersdorfer Straße als potentielle Teststrecke angegeben. Sollte Erlangen als Pilotstadt ausgewählt werden, würde hierüber im UVPA weiter berichtet.
Unabhängig von diesem Projekt wurde die Verwaltung bereits mit Behandlung der Vorlage 66/113/2022 im BWA am 10.05.22 und im UVPA am 17.05.22 beauftragt, die von einer möglichen Umstufung der Staatsstraße unabhängigen verkehrsberuhigenden Maßnahmen vorzubereiten und die sich aus einer möglichen Abstufung der bisherigen Staatsstraßen Ortsdurchfahrt ergebenden zusätzlichen Möglichkeiten weiter zu untersuchen. Nach Konkretisierung der Maßnahmen wird durch die Verwaltung hierüber berichtet.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative
Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption
nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen
werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Antrag 359/2021 der Stadtratsfraktion Grüne Liste