Betreff
Antrag 359/2021 der Stadtratsfraktion Grüne Liste: Modellvorhaben Tempo 30 Eltersdorfer Straße
Vorlage
613/170/2022
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1. Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen

2. Der Antrag Nr. 359/2021 der Stadtratsfraktion Grüne Liste ist abschließend bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Antrag Nr. 359/2021 beantragt die Stadtratsfraktion Grüne Liste, dass sich die Stadt Erlangen weiterhin für die eigenständige Entscheidung der Kommunen einsetzt, wo sie Tempo 30 vor Ort für sinnvoll erachtet – auch auf Hauptverkehrsstraßen. Die Stadt Erlangen soll sich hierfür auch als Modellstadt mit der Eltersdorfer Straße bewerben, sobald dies von Seiten der Bundespolitik in einem Programm möglich wird. Darüber hinaus soll die Verwaltung darstellen, welche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung durch Verwaltung und Polizei verkehrsrechtlich und infrastrukturell aktuell an der Eltersdorfer Straße möglich sind.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Stadt Erlangen ist bereits am 14.07.21 einer vom Deutschen Städtetag gegründeten Initiative beigetreten, um den Bund aufzufordern, die rechtlichen Voraussetzungen für die flächendeckende Einführung von 30 km/h zu schaffen. Derzeit laufen weitere Initiativen, den Gemeinden zumindest mehr eigene Entscheidungskompetenz für Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen zu übertragen.

 

Aktuell soll das Forschungsprojekt „Nachweis der Auswirkungen von Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen auf Verkehrsablauf, Verkehrssicherheit und Luftqualität“ (FE 77.0523/2019, ursprünglicher Titel: „Nachweis der Auswirkungen von Tempo 30 auf die LSA-Steuerung und Kapazität“), im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, vertreten durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), durchgeführt werden. Die Federführung liegt bei einem Projektkonsortium aus mehreren Ingenieurbüros und Universitäten.

 


Das vordringliche Ziel ist, die Auswirkungen einer erweiterten Anordnung von Tempo 30 bzw. Tempo 40 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen im Hinblick auf die Qualität des Verkehrsablaufs (und dabei insbesondere im Zusammenhang mit der Lichtsignalsteuerung an Knotenpunkten), die Verkehrssicherheit und die Luftqualität zu bestimmen. Es sollen Empfehlungen abgeleitet werden, die vor allem den Entscheidungsträgern als Entscheidungshilfe in der Diskussion um die Anordnung von Tempo 30 bzw. Tempo 40 und dessen Folgen dienen.

 

Im Rahmen der Untersuchung von Auswirkungen auf die Verkehrsqualität auf der Strecke und an signalisierten Knotenpunkten sind empirische Erhebungen an ausgewählten Netzabschnitten bzw. Straßenzügen vorgesehen, und zwar als Vorher-Nachher-Betrachtungen. Hierfür werden Kommunen gesucht, die derzeitige Abschnitte mit Tempo 50 auf Tempo 30 oder Tempo 40 ändern. Die Vorher-Betrachtungen sollen im Spätsommer/Herbst 2022, die Nachher-Betrachtungen im Frühjahr/Frühsommer 2023 durchgeführt. Die interessierten Kommunen müssten sich also verpflichten, die Abschnitte definitiv im Herbst 2022 bzw. spätestens zum Jahresende 2022 auf Tempo 30 oder Tempo 40 anzupassen.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Über den Deutschen Städtetag konnten Interessensbekundungen für die Teilnahme an diesem Forschungsprojekt abgegeben werden. Erlangen hat sich hierfür gemeldet und auch die Eltersdorfer Straße als potentielle Teststrecke angegeben. Sollte Erlangen als Pilotstadt ausgewählt werden, würde hierüber im UVPA weiter berichtet.

 

Unabhängig von diesem Projekt wurde die Verwaltung bereits mit Behandlung der Vorlage 66/113/2022 im BWA am 10.05.22 und im UVPA am 17.05.22 beauftragt, die von einer möglichen Umstufung der Staatsstraße unabhängigen verkehrsberuhigenden Maßnahmen vorzubereiten und die sich aus einer möglichen Abstufung der bisherigen Staatsstraßen Ortsdurchfahrt ergebenden zusätzlichen Möglichkeiten weiter zu untersuchen. Nach Konkretisierung der Maßnahmen wird durch die Verwaltung hierüber berichtet.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 


 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:
Anlage 1: Antrag 359/2021 der Stadtratsfraktion Grüne Liste