Betreff
BP 469 - Häusling-Nord; hier: Beschluss der Ausführungsplanung
Vorlage
66/122/2022
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

 

Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Ausführungsplanung zur Erschließung vom Baugebiet BP 469 Häusling - Nord

 

 

1 Lageplan Planstraße
1 Lageplan Reitersbergstraße

1 Lageplan Haundorfer Straße     

 

1 Höhenplan Planstraße
1 Höhenplan Reitersbergstraße

1 Höhenplan Haundorfer Straße

 

M 1:200
M 1:200
M 1:200

M 1:500/50
M 1:500/50
M 1:500/50

 

Unterlage



Unterlage

 

2-2104.1.1 A

2-2104.1.2 A
2-2104.1.3 A

2-2104.3.1 A,
2-2104.3.2 A,

2-2104.3.3 A

 

1 Regelquerschnitt Planstraße
1 Regelquerschnitt Reitersbergstraße

1 Regelquerschnitt Haundorfer Straße

 

M 1:25
M 1:25

M 1:25


Unterlage


2-2104.4.1 A,
2-2104.4.2 A,

2-2104.4.3 A

 

wird zugestimmt.


 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Baugebiet BP 469 Häusling - Nord soll verkehrstechnisch erschlossen werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

     Zum Vollzug des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 469 Häusling - Nord - wurde entsprechend dem Beschluss des Stadtrats vom 12.05.2021 am 22.06.2021 ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen. Anlage zum Städtebaulichen Vertrag ist u.a. die mit den jeweiligen städtischen Dienststellen abgestimmte und freigegebene Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 HOAI) der Verkehrsanlagen.  Entsprechend den vertraglichen Regelungen verpflichtet sich der Vorhabenträger (Schultheiss Wohnbau AG, Nürnberg), der Stadt die auf Basis der genehmigten und mit ihr abgestimmten Entwurfsplanung erstellten Ausführungspläne zur Freigabe durch den Bau- und Werksausschuss vorzulegen.

Auf dieser Grundlage wurde nun durch das vom Vorhabenträger beauftragte Ing.- Büro Gauff GmbH & Co. Engineering KG, Nürnberg, die Ausführungsplanung für die künftigen öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich Beleuchtung erarbeitet.

 

Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.

 

Das anfallende Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe einem Regenwasserkanal zugeführt. Dieser verläuft über die Reitersbergstraße, Häuslinger Straße in die Kieselbergstraße und mündet anschließend östlich der Kieselbergstraße in ein geplantes Regenrückhaltebecken. Von hier aus wird es kontrolliert in die Bimbach als Vorflut eingeleitet. Darüber hinaus wurde im Zuge der Erschließungsplanung festgestellt, dass die Regenwasserableitung vorhandener städtischer Straßen ungeregelt in den Bimbach erfolgt. Um diesen ungeregelten Zustand zu beseitigen, wurde die v. g. gemeinsame Entwässerungslösung zwischen Stadt und Vorhabenträgerin entwickelt. Die hierbei entstehenden Kosten werden entsprechend dem abgeschlossenen Städtebaulichen Vertrag anteilig von der Stadt und der Vorhabenträgerin getragen.


Um die im Baugebiet gewünschte Energieeffizienz auch im Bereich der öffentlichen Straßenbeleuchtung zu erreichen werden für die 21 Leuchtstellen, die in einer neuen Schaltstelle zusammengefasst werden moderne technische LED-Leuchten eingesetzt. Mit der Umsetzung eines Dimmkonzeptes wird in den weniger frequentierten Nachtstunden die Beleuchtung entsprechend des Bedarfs angepasst. Damit kann mit der zielgerichteten und zeitgesteuerten Ausleuchtung der öffentlichen Verkehrsflächen ein deutlicher Beitrag zur Energieeinsparung geleistet werden. Zudem reduziert sich die Lichtverschmutzung und der störende Lichteinfall in angrenzende Gebäude.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Ausführungsplanung soll beschlossen werden, so dass lt. Angaben der Vorhabenträgerin die Erschließungsarbeiten im Sommer/Herbst 2022 begonnen werden können.

 

Die bauliche Abwicklung erfolgt durch den Erschließungsträger in Abstimmung mit den angrenzenden Hochbaumaßnahmen und den Versorgungsträgern.

 

Nach endgültiger mängelfreier Herstellung der verkehrstechnischen Erschließung erfolgt die Übernahme in das Eigentum und die Baulast der Stadt.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

   Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

Die verkehrliche Erschließung ist Voraussetzung für die Realisierung der Wohnbebauung und ist alternativlos. Sie entspricht den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans BP 469 sowie den Regelungen des städtebaulichen Vertrages.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:
(Kostenbeteiligung Straßenentwässerung)

ca. 120.000,-€

bei IPNr.: 541.423 „BP 460 Häusling Nord, KB Straßenentwässerung“

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Jährliche Unterhaltskosten:

-       Beleuchtung:            ca. 

-       Straßenbau:             ca. 

 

Gemäß dem städtebaulichen Vertrag verpflichtet sich die Vorhabenträgerin zur Herstellung der gesamten Erschließungsanlage auf eigene Kosten.

 

Haushaltsmittel

              werden bis auf die Kostenbeteiligung „Straßenentwässerung“ in Höhe von ca. 120.000 € nicht benötigt, da sämtliche sonstigen Kosten gemäß § 4 des Städtebaulichem Vertrages vom Investor getragen werden.

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.423 „BP 460 Häusling Nord, KB Straßenentwässerung“

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

              sind nicht vorhanden

 

 

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen:        Anlage 1: Übersichtslageplan