Der Bau- und Werkausschuss
beschließt:
Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Ausführungsplanung zur Erschließung vom Baugebiet BP 469 Häusling - Nord
1 Lageplan Planstraße 1 Lageplan Haundorfer Straße 1 Höhenplan Planstraße 1 Höhenplan Haundorfer Straße |
M 1:200 |
Unterlage |
2-2104.1.1 A 2-2104.1.2 A 2-2104.3.3 A |
1 Regelquerschnitt Planstraße 1 Regelquerschnitt Haundorfer Straße |
M 1:25 M 1:25 |
|
2-2104.4.3 A |
wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Das Baugebiet BP 469 Häusling - Nord soll verkehrstechnisch erschlossen werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Zum Vollzug des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 469
Häusling - Nord - wurde entsprechend dem Beschluss des Stadtrats vom 12.05.2021
am 22.06.2021 ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen. Anlage zum Städtebaulichen
Vertrag ist u.a. die mit den jeweiligen städtischen Dienststellen abgestimmte
und freigegebene Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 HOAI) der
Verkehrsanlagen. Entsprechend den
vertraglichen Regelungen verpflichtet sich der Vorhabenträger (Schultheiss
Wohnbau AG, Nürnberg), der Stadt die auf Basis der genehmigten und mit ihr
abgestimmten Entwurfsplanung erstellten Ausführungspläne zur Freigabe durch den
Bau- und Werksausschuss vorzulegen.
Auf dieser Grundlage wurde nun durch das vom Vorhabenträger beauftragte Ing.- Büro Gauff GmbH & Co. Engineering KG, Nürnberg, die Ausführungsplanung für die künftigen öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich Beleuchtung erarbeitet.
Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.
Das anfallende Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe einem Regenwasserkanal zugeführt. Dieser verläuft über die Reitersbergstraße, Häuslinger Straße in die Kieselbergstraße und mündet anschließend östlich der Kieselbergstraße in ein geplantes Regenrückhaltebecken. Von hier aus wird es kontrolliert in die Bimbach als Vorflut eingeleitet. Darüber hinaus wurde im Zuge der Erschließungsplanung festgestellt, dass die Regenwasserableitung vorhandener städtischer Straßen ungeregelt in den Bimbach erfolgt. Um diesen ungeregelten Zustand zu beseitigen, wurde die v. g. gemeinsame Entwässerungslösung zwischen Stadt und Vorhabenträgerin entwickelt. Die hierbei entstehenden Kosten werden entsprechend dem abgeschlossenen Städtebaulichen Vertrag anteilig von der Stadt und der Vorhabenträgerin getragen.
Um die im Baugebiet gewünschte Energieeffizienz auch im Bereich der
öffentlichen Straßenbeleuchtung zu erreichen werden für die 21 Leuchtstellen,
die in einer neuen Schaltstelle zusammengefasst werden moderne technische
LED-Leuchten eingesetzt. Mit der Umsetzung eines Dimmkonzeptes wird in den
weniger frequentierten Nachtstunden die Beleuchtung entsprechend des Bedarfs
angepasst. Damit kann mit der zielgerichteten und zeitgesteuerten Ausleuchtung
der öffentlichen Verkehrsflächen ein deutlicher Beitrag zur Energieeinsparung
geleistet werden. Zudem reduziert sich die Lichtverschmutzung und der störende
Lichteinfall in angrenzende Gebäude.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die vorgelegte Ausführungsplanung soll beschlossen werden, so dass lt. Angaben der Vorhabenträgerin die Erschließungsarbeiten im Sommer/Herbst 2022 begonnen werden können.
Die bauliche Abwicklung erfolgt durch den Erschließungsträger in Abstimmung mit den angrenzenden Hochbaumaßnahmen und den Versorgungsträgern.
Nach endgültiger mängelfreier Herstellung der verkehrstechnischen Erschließung erfolgt die Übernahme in das Eigentum und die Baulast der Stadt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative
Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption
nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen
werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
Die verkehrliche Erschließung ist Voraussetzung für
die Realisierung der Wohnbebauung und ist alternativlos. Sie entspricht den
Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans BP 469 sowie den Regelungen
des städtebaulichen Vertrages.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
ca. 120.000,-€ |
bei IPNr.: 541.423 „BP 460
Häusling Nord, KB Straßenentwässerung“ |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Jährliche Unterhaltskosten:
-
Beleuchtung: ca. €
-
Straßenbau: ca. €
Gemäß
dem städtebaulichen Vertrag verpflichtet sich die Vorhabenträgerin zur
Herstellung der gesamten Erschließungsanlage auf eigene Kosten.
Haushaltsmittel
werden bis auf die Kostenbeteiligung „Straßenentwässerung“ in Höhe von ca. 120.000 € nicht benötigt, da sämtliche sonstigen Kosten gemäß § 4 des Städtebaulichem Vertrages vom Investor getragen werden.
sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.423 „BP 460 Häusling Nord, KB Straßenentwässerung“
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Anlage 1: Übersichtslageplan