Antrag in der Bürgerversammlung Kosbach, Häusling, Steudach vom 22.03.2022
Dem Bericht der Verwaltung wird zugestimmt.
Der Antrag aus der Bürgerversammlung gilt hiermit im Sinne von Art. 18 Abs. 4 GO und Art. 23 GeschO als bearbeitet.
In der Bürgerversammlung Steudach, Kosbach, Häusling vom
22.03.2022 wurde unter TOP 5 beantragt, photovoltaisch betriebene Lampen zu
installieren.
Die Beleuchtungssituation am Kreuzungsbereich Adenauerring /
Steudacher Straße wurde überprüft.
Die Verkehrszahlen an der Kreuzung, insbesondere die der kreuzenden Fußgänger
und Radfahrer sind in den Morgen- und Abendstunden erwartungsgemäß gering. So
wurden in einer Verkehrszählung am 01.06.22 zwischen 6 und 7:00 Uhr 10 querende
Radfahrer und ein Fußgänger und in der Zeit von 18 bis 19:00 Uhr 10 querende
Radfahrer und 3 Fußgänger festgestellt. Es werden noch weniger Querungen in den
Nachtstunden angenommen. Die Kreuzung ist gut einsehbar und nicht als
Unfallschwerpunkt bekannt.
Im BayStrWG (Art. 51, Abs.1) wird nur eine Beleuchtung empfohlen um die
öffentliche Sicherheit und Ordnung in geschlossenen Ortslagen sicherzustellen.
Die Kreuzung befindet sich außerhalb der geschlossenen Ortslage. Im Gegenteil
wird aufgrund Lichtverschmutzung und Insektenschutz in außerstädtischen
Örtlichkeiten (Flur- und Waldbereichen) im Regelfall auf eine
Straßenbeleuchtung verzichtet.
Eine nur bereichsweise Beleuchtung der Kreuzung ist auch aus Gründen der
Gleichmäßigkeit nicht zielführend und müsste durch entsprechende Adaptationsstrecken
auch größer ausgelegt werden.
Da eine Beleuchtung an dieser Stelle aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht zwingend erforderlich ist und gleichzeitig eine künstliche Beleuchtung an dieser Stelle sich nachteilig auf die Natur auswirken würde, muss der Antrag aus Sicht der Verwaltung abgelehnt werden.
Anlagen: Anlage 1: Auswertung Zählstelle
Anlage 2: TOP 5 aus der BV Kosbach, Häusling, Steudach vom 22.03.2022