Betreff
Aufstellen einer Geschwindkeitsmessanlage;
Antrag in der Bürgerversammlung Sieglitzhof vom 06.04.2022
Vorlage
66/120/2022
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Dem Bericht der Verwaltung wird zugestimmt.

Der Antrag aus der Bürgerversammlung gilt hiermit im Sinne von Art. 18 Abs. 4 GO und Art. 23 GeschO als bearbeitet.


In der Bürgerversammlung Sieglitzhof am 06.04.2022 wurde unter TOP 4 die Einrichtung einer Geschwindigkeitsanzeige an der Kreuzung Drausnickstraße auf Höhe der Ampel Gedelerstraße beantragt.

Das Thema Aufstellung von mobilen Geschwindigkeitsmessgeräten wurde im politischen Raum, insbesondere im UVPA, bereits mehrfach behandelt. Es wurde beschlossen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit künftig 10 mobile Geschwindigkeitsdisplays zu betreiben und an wechselnden Standorten einzusetzen. 

Hierzu wurde die Verwaltung zunächst beauftragt die personellen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen.

Der von der Verwaltung gestellte Antrag zum Stellenplan 2022 wurde nicht berücksichtigt.

Basierend auf dem bisherigen politischen Auftrag wird die Verwaltung aber weiterhin versuchen, die notwendigen Stellen zu schaffen um das Projekt dann, ggf. ab 2023, realisieren zu können.


Anlagen:        TOP 4 aus der BV Sieglitzhof vom 06.04.2022