1. Der Beschaffung von Aufbewahrungsmöbeln mit
Aufladefunktion als Zubehör für IT-Endgeräte
wird zugestimmt.
2. Die Sperre in Höhe von 20.000 € im Investitionsbudget des
Schulverwaltungsamtes unter der
IP-Nr. 210.354 wird aufgehoben.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Beschaffung von Aufbewahrungsmöbeln mit Aufladefunktion für IT-Endgeräte.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Im Haushalt 2022 wurde für den Deckungskreis von Amt 40 die Bereitstellung von einmaligen Haushaltsmitteln zur Beschaffung von IT-Endgeräten mit Zubehör für Schulen beschlossen. Die Mittel wurden mit einer Sperre belegt, die Entsperrung soll bei Vorlage eines Umsetzungskonzepts erfolgen.
Die Stadt Erlangen ist
hinsichtlich der IT-Ausstattung der Schulen an ihren IT-Dienstleister
KommunalBIT gebunden, von dem diese angemietet wird. IT-Endgeräte wie PCs,
Notebooks, Tablets werden unbefristet angemietet und unterliegen einem
Lifecycle, dies bedeutet nicht einmalige Kosten, die durch die 2022 einmalig
zur Verfügung gestellten Mittel gedeckt werden, sondern Folgekosten auch in den
Folgejahren.
Eigene Beschaffungen von digitalen Endgeräten erfolgen ausschließlich im Rahmen
von Förderprogrammen, in den letzten beiden Jahren insbesondere
Schülerleihgeräte in hoher Stückzahl, rd. 1.900 Tablets, so dass dadurch der
akute Bedarf an mobilen Endgeräten an den Schulen im Wesentlichen gedeckt ist,
darüber hinausgehender Mehrungsbedarf im Rahmen der laufenden jährlichen
Ausstattung bewilligt wird.
Dringender Bedarf an Zubehör für IT-Endgeräten besteht an den Schulen
hinsichtlich Aufbewahrungsmöbeln mit Ladefunktion, sogenannte Ladekoffer. In
diesen „Möbeln“ können IT-Endgeräte aufbewahrt und direkt aufgeladen und auch
innerhalb der Schule transportiert werden. Gerade auch die anfangs verliehenen
Schülerleihgeräte werden nun zum großen Teil an den Schulen vorgehalten und im
Unterricht eingesetzt und bedürfen daher eines geeigneten Aufbewahrungsmöbels
mit Ladefunktion. Mit den in 2022 verfügbaren einmaligen Mitteln könnte der
große Bedarf an den Schulen zügiger gedeckt werden, als alleine mit den
vorhandenen Budgetmitteln und kämen damit den Schulen direkt und kurzfristig zu
Gute.
Es wird daher vorgeschlagen, die einmaligen Mittel wie folgt zu verwenden:
Anzahl |
Produkt |
Stückpreis |
Gesamtkosten |
3 |
Ergotron YES35 |
1.591,00 € |
4.773,00 € |
7 |
Parat Paraproject Case i16 |
1.495,00 € |
10.465,00 € |
4 |
Zioxi CHRGT-CB-32 |
1.475,00 € |
5.900,00 € |
|
21.138,00 € |
Die drei Modelle an
Aufbewahrungsmöbeln unterscheiden sich hinsichtlich der Anzahl und des Typs
(iPads oder windows-Geräte) der aufzubewahrenden Geräte (siehe auch Anlage).
Der über den einmaligen Haushaltmittelbetrag von 20.000 € hinausgehende Betrag
wird aus dem Deckungskreis von Amt 40 finanziert.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Aufhebung der vom Stadtrat
am 13.01.2022 beschlossenen Sperre der einmaligen Mittel in Höhe von 20.000 €
bei IP-Nr. 210.354.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
bei IPNr.: |
|
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 210.354
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlage:
Produktabbildungen der Aufbewahrungsmöbel