Betreff
Einmalige zusätzliche Mittel für die Beschaffung von IT-Endgeräten mit Zubehör; Aufhebung der durch den Stadtrat veranlassten Sperre
Vorlage
40/119/2022
Aktenzeichen
IV/40-2
Art
Beschlussvorlage

1. Der Beschaffung von Aufbewahrungsmöbeln mit Aufladefunktion als Zubehör für IT-Endgeräte
    wird zugestimmt.

2. Die Sperre in Höhe von 20.000 € im Investitionsbudget des Schulverwaltungsamtes unter der
    IP-Nr. 210.354 wird aufgehoben. 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Beschaffung von Aufbewahrungsmöbeln mit Aufladefunktion für IT-Endgeräte.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Im Haushalt 2022 wurde für den Deckungskreis von Amt 40 die Bereitstellung von einmaligen Haushaltsmitteln zur Beschaffung von IT-Endgeräten mit Zubehör für Schulen beschlossen. Die Mittel wurden mit einer Sperre belegt, die Entsperrung soll bei Vorlage eines Umsetzungskonzepts erfolgen.

 

      Die Stadt Erlangen ist hinsichtlich der IT-Ausstattung der Schulen an ihren IT-Dienstleister KommunalBIT gebunden, von dem diese angemietet wird. IT-Endgeräte wie PCs, Notebooks, Tablets werden unbefristet angemietet und unterliegen einem Lifecycle, dies bedeutet nicht einmalige Kosten, die durch die 2022 einmalig zur Verfügung gestellten Mittel gedeckt werden, sondern Folgekosten auch in den Folgejahren.
Eigene Beschaffungen von digitalen Endgeräten erfolgen ausschließlich im Rahmen von Förderprogrammen, in den letzten beiden Jahren insbesondere Schülerleihgeräte in hoher Stückzahl, rd. 1.900 Tablets, so dass dadurch der akute Bedarf an mobilen Endgeräten an den Schulen im Wesentlichen gedeckt ist, darüber hinausgehender Mehrungsbedarf im Rahmen der laufenden jährlichen Ausstattung bewilligt wird.

     
Dringender Bedarf an Zubehör für IT-Endgeräten besteht an den Schulen hinsichtlich Aufbewahrungsmöbeln mit Ladefunktion, sogenannte Ladekoffer. In diesen „Möbeln“ können IT-Endgeräte aufbewahrt und direkt aufgeladen und auch innerhalb der Schule transportiert werden. Gerade auch die anfangs verliehenen Schülerleihgeräte werden nun zum großen Teil an den Schulen vorgehalten und im Unterricht eingesetzt und bedürfen daher eines geeigneten Aufbewahrungsmöbels mit Ladefunktion. Mit den in 2022 verfügbaren einmaligen Mitteln könnte der große Bedarf an den Schulen zügiger gedeckt werden, als alleine mit den vorhandenen Budgetmitteln und kämen damit den Schulen direkt und kurzfristig zu Gute.

 

      Es wird daher vorgeschlagen, die einmaligen Mittel wie folgt zu verwenden:

 

     

Anzahl

Produkt

Stückpreis

Gesamtkosten

3

Ergotron YES35

                       1.591,00 €

                            4.773,00 €

7

Parat Paraproject Case i16

                       1.495,00 €

                          10.465,00 €

4

Zioxi CHRGT-CB-32

                       1.475,00 €

                            5.900,00 €


Gesamt

                          21.138,00 €

 

 

      Die drei Modelle an Aufbewahrungsmöbeln unterscheiden sich hinsichtlich der Anzahl und des Typs (iPads oder windows-Geräte) der aufzubewahrenden Geräte (siehe auch Anlage).
Der über den einmaligen Haushaltmittelbetrag von 20.000 € hinausgehende Betrag wird aus dem Deckungskreis von Amt 40 finanziert.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Aufhebung der vom Stadtrat am 13.01.2022 beschlossenen Sperre der einmaligen Mittel in Höhe von 20.000 € bei IP-Nr. 210.354.

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 210.354     

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlage:

Produktabbildungen der Aufbewahrungsmöbel