Betreff
Hundefreilaufzonen identifizieren; Antrag 399/2021 der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.12.2021
Vorlage
31/144/2022
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion Nr. 399/2021 vom 13.12.2021 ist hiermit bearbeitet. 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        Die SPD-Stadtratsfraktion beantragte am 13.12.2021, dass die Verwaltung eine Grünfläche identifiziert, die sich zur Umwidmung als eingezäunte Hundefreilaufzone eignet und die idealerweise sowohl stadtzentral als auch in der Nähe von Wohnbereichen mit nur wenigen privaten Gartenflächen gelegen sein soll.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Im Stadtgebiet Erlangens gibt es bereits drei Freilaufzonen für Hunde. Diese befinden sich westlich des Bürgermeisterstegs, am Holzweg in Büchenbach sowie östlich des Europakanals an der Georg-Strauß-Straße.

        Vertreter*innen des Umweltamtes, des Liegenschaftsamtes, des Amtes für Stadtplanung und Mobilität und des Betriebs für Stadtgrün eruierten im Januar gemeinsam nach weiteren geeigneten städtischen Flächen.
Zu den von der SPD-Fraktion genannten Kriterien („Einzäunung, idealerweise stadtzentral in der Nähe von Wohnbereichen mit nur wenigen privaten Gartenflächen“) kamen weiterhin Anforderungen hinsichtlich der notwendigen Größe der Fläche und der Erreichbarkeit (ÖPNV, Parkmöglichkeiten, etc.) hinzu. Weiterhin sollten der Landwirtschaft keine attraktiven Pachtflächen entzogen werden. Auch naturschutzfachlich hochwertige Flächen, Ausgleichsflächen und Flächen in Überschwemmungsgebieten, in welchen Zäunungen nicht zulässig sind, wurden im Vorfeld der Recherche ausgeschlossen.

        Es konnte lediglich eine Fläche identifiziert werden, die sich möglicherweise eignen würde.
Es handelt sich um das zwischen dem Adenauer-Ring und dem Würzburger Ring befindliche Grundstück mit der Flurnummer 1721 der Gemarkung Büchenbach.
Daraufhin wurden bei weiteren Fachämtern (z.B. Amt für Stadtteilarbeit, Veterinäramt, Bürgeramt – Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung) um Stellungnahme zu dem vorgeschlagenen Standort gebeten.
Da sich das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet Steinforstgraben befindet, wurde weiterhin der Naturschutzbeirat der Stadt Erlangen beteiligt. In der Sitzung am 09.05.2022 wurden keine Einwendungen hinsichtlich der Nutzung der Fläche als eingezäunte Hundefreilaufzone vorgebracht.

Das Amt für Stadtplanung und Mobilität sowie das Amt für Stadtteilarbeit machen hinsichtlich dieser Fläche allerdings auf mögliche Zielkonflikte mit dem „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept Büchenbach-Nord (ISEK)“ aufmerksam. Demnach ist der Nutzungsdruck der Grün- und Freiflächen im dicht besiedelten Büchenbach-Nord sehr hoch, so dass die aus dem Siedlungsgebiet frei zugänglichen Flächen für An- und Bewohner sehr wertvoll sind. Das Amt für Stadtplanung und Mobilität stuft die Fläche demnach als nicht geeignet ein.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        Aufgrund der beschriebenen Zielkonflikte kann die Verwaltung derzeit keine Fläche identifizieren. Sollten sich künftig neue Sachverhalte (z.B. Auslaufen von Pachtverträgen) ergeben,
können Hundefreilaufzonen durch die Verwaltung vorgeschlagen werden.
Die Fläche am Würzburger Ring sollte im Rahmen des „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept BüchenBach Nord (ISEK)“ als Nutzungsalternative diskutiert werden.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: