Der Betrieb der Klinik-Linie wird bis zum Fahrplanwechsel im
Dezember 2023 fortgeführt.
Die notwendigen Investitionsmittel für das Haushaltsjahr 2023 sind bei Referat II zum Haushalt anzumelden.
Die Verwaltung trifft in Zusammenarbeit mit den ESTW vorbereitende Maßnahmen für die Einführung der CityLinie zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023 und einer kostenlosen Innenstadttarifzone zum Tarifwechsel am 01. Januar 2024.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Um die Erreichbarkeit der nördlichen Altstadt und der Universitätskliniken zu verbessern, wurde im Januar 2021 die Klinik-Linie als Übergangsbetrieb bis zu einer Umsetzung der CityLinie in Betrieb genommen, siehe Beschluss 613/004/2020. Seit dem 1. Januar 2022 wird die Klinik-Linie zudem kostenlos angeboten.
Das Stufenkonzept sieht vor, die
CityLinie als Erweiterung in einem gegenläufigen Ringlinienbetrieb mit E-Bussen
zu betreiben und diese ebenfalls kostenlos anzubieten. Dieses linienspezifische
kostenlose ÖPNV-Angebot stellt einen Schritt in Richtung einer angestrebten
kostenlosen Tarifzone in der Innenstadt dar, welche insbesondere die
Durchlässigkeit der Innenstadt verbessern soll.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Umsetzung der CityLinie war aufgrund der bisher schon generell langen Lieferzeiten der stark nachgefragten E-Busse ursprünglich zum Ende des ersten Quartals 2023 vorgesehen. Nach Informationen der Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH ist jedoch zunehmend damit zu rechnen, dass sich die Lieferung der E-Busse inklusive der notwendigen Ladeinfrastruktur verzögert. Aufgrund der aktuell sehr problematischen Situation bei den Lieferketten vermehren sich die Hinweise des Herstellers, dass der geplante Lieferzeitraum im ersten Quartal 2023 nicht gehalten werden kann und sich stattdessen in die zweite Jahreshälfte 2023 verschieben wird.
Die Umsetzung des kostenlosen Sondertarifbereiches für die CityLinie stellt sich darüber hinaus aufgrund der größeren Betroffenheit anderer Stadt- und Regionalbuslinien, die auf dem stellenweise gleichen Linienverlauf verkehren, im Gegensatz zur Klinik-Linie als sehr aufwändig heraus. Da in der Verbundgemeinschaft das Gleichbehandlungsprinzip besteht, muss die Nutzung aller weiteren Buslinien auf dem Geltungsbereich der CityLinie ebenfalls kostenlos angeboten werden. Die hierfür notwendigen Abstimmungen mit den betroffenen Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen sind aufgrund der insgesamt 27 betroffenen Linien zeitintensiv und können aufgrund der aktuellen Personalsituation in der Verwaltung nicht bewältigt werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Infolgedessen ist es sowohl aus betrieblicher, tariflicher und zeitlicher Sicht zielführend, die Inbetriebnahme der CityLinie zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023 festzulegen. Zudem können bei dieser Zeitschiene folgende Gesichtspunkte berücksichtigt werden:
- Die Einführung einer kostenlosen Innenstadtzone kann mit genügend Vorlaufzeit planerisch untersucht und mit den betroffenen Aufgabenträgern und dem VGN abgestimmt werden.
- Marketingmaßnahmen für die Einführung der CityLinie können umfassender geplant werden.
- Die CityLinie und die kostenlose Tarifzone sowie der hiervon ausgehende Anpassungsbedarf für das ÖPNV-Netz in der Innenstadt können in der aktuellen Fortschreibung des Nahverkehrsplans berücksichtigt werden.
- Eine umfassende Änderung im ÖPNV-Angebot außerhalb des einheitlichen Stichtags des europäischen Fahrplanwechsels im Dezember wird vermieden.
Die Klinik-Linie soll für diesen
Zeitraum bis Dezember 2023 ein weiteres Jahr betrieben werden. Aufgrund der
gestiegenen Energiepreise erhöht sich jedoch der von der Stadt Erlangen
gegenüber der ESTW auszugleichende Kostenbedarf. Für das Jahr 2023 belaufen
sich die Gesamtkosten für den Betrieb demnach auf ca. 672.000 Euro. Für das
Jahr 2022 wird aufgrund der gestiegenen Preise mit Kosten in Höhe von 667.000
Euro gegenüber den ursprünglich geplanten und kommunizierten Kosten von 660.000
Euro gerechnet.
Für den Ausgleich der Fahrtickets im Rahmen des kostenlosen Angebotes wird mit zusätzlich 25.000 € geplant. Die erforderlichen Gesamtmittel von ca. 697.000 Euro für das Jahr 2023 werden zum Haushalt angemeldet.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ 672.000 |
bei IPNr.: 535.870
(Kapitalerhöhung ESTW) |
Sachkosten: |
€ 25.000 |
bei Sachkonto: 531.501 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
Mittel für Sachkosten sind vorhanden auf Sachkonto 531.501
bzw. im Budget auf Kostenstelle 613090, Kostenträger 54710010
Mittel
für Investitionskosten sind nicht vorhanden und werden zum Haushalt 2023
angemeldet bei
IPNr. 535.870
Anlagen:
Linienverlaufsplan Linie 299: Klinik-Linie