Die Satzung zur Änderung der Satzung für das Theater Erlangen vom 05.12.2002 (Anlage 1, Entwurf vom 22.04.2022) wird beschlossen.
Im November 2019 trat das Finanzamt Erlangen mit der Aufforderung an das Theater Erlangen heran, es möge seine Satzung hinsichtlich der Regelungen zur Gemeinnützigkeit bei nächster Gelegenheit überarbeiten. Die Überprüfung der satzungsmäßigen (formellen) Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit gem. § 60 a der Abgabenordnung durch das Finanzamt hätte ergeben, dass die Satzung für das Theater Erlangen vom 05.12.2002 den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts nicht in allen Teilen genügen würde.
Durch die Satzungsänderung sollen die betroffenen Vorschriften der Satzung nunmehr neu gefasst werden. Die vorgenommenen Formulierungen erfolgten in Zusammenarbeit mit der Stadtkämmerei und entsprechen den Vorgaben des Finanzamts.
Die Änderung der Satzung erfolgt ausschließlich zu dem Zweck, die Gemeinnützigkeit des Theaters Erlangen zu erhalten.
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Anlagen: Anlage 1: Satzung zur Änderung der Satzung für das Theater Erlangen vom 05.12.2002, Entwurf vom 22.04.2022
Anlage 2: synoptische Darstellung der Satzung für das Theater Erlangen