Betreff
Außendienst der Ordnungsbehörde - Sachstandsmitteilung zum Beschluss des HFPA vom 18.11.2021
Vorlage
33/029/2022
Aktenzeichen
III/33
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


In der Beantwortung des Antrags der CSU-Fraktion zum Werbekonzept „Saubere Stadt“ und zum Konzept „Ordnungsdienst“ (Vorlagennummer 33/020/2021) hat die Verwaltung zugesagt, ein Konzept für den Außendienst der Abteilung öffentliche Sicherheit und Ordnung zu erarbeiten. Es sollte durch einen verstärkten Außendienst der Abteilung mehr Präsenz im öffentlichen Raum gezeigt und schneller auf Bürgerbeschwerden reagiert werden. Insbesondere war angedacht, dass die Abteilung öffentliche Sicherheit und Ordnung als Erstanlaufstelle für Bürgerbeschwerden in Bezug auf Vorfälle im öffentlichen Raum fungiert und die weitere Bearbeitung intern koordiniert. In der daraufhin erfolgten Abstimmung mit den beteiligten Fachämtern hat sich jedoch gezeigt, dass durch eine solche Anlaufstelle unnötige Schnittstellen geschaffen würden, welche die Fachbereiche eher kritisch sehen.

 

Aus diesem Grund hat sich das Bürgeramt darauf konzentriert, den Außendienst im eigenen Zuständigkeitsbereich zu verstärken. Es wurde eine Planstelle für eine/n weiteren Außendienstmitarbeiter*in beantragt. Damit soll der Außendienst der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung künftig wie folgt ausgeweitet werden:

 

- Eine Kontrolle der rechtskonformen Nutzung des öffentlichen Raums soll künftig verstärkt auch anlasslos und auch in den Außenbezirken stattfinden. Damit können die städtischen Ordnungs- und Gestaltungsvorstellungen besser umgesetzt werden.

- Auf Beschwerden bezüglich im öffentlichen Raum zurückgelassener sogenannter Schrottfahrräder soll künftig schneller und transparenter reagiert werden. Angedacht ist eine Möglichkeit für Bürger*innen, dies online zu melden und auf einer interaktiven Karte den Bearbeitungsfortschritt nachzuvollziehen.

- Durch eine Ausstattung mit zwei Außendienstmitarbeiter*innen könnte die Ordnungsbehörde auch auf sonstige, unvorhergesehene Fälle schneller und flexibler reagieren. Solche Fälle kommen im Alltag der Ordnungsbehörde erfahrungsgemäß recht häufig vor.

 

Um einen kommunalen Ordnungsdienst im Sinne des Antrags der CSU-Fraktion handelt es sich dabei nicht. Wie bereits in der oben genannten Beschlussvorlage ausgeführt wäre die Einführung eines solchen Ordnungsdienstes jedoch mit einem erheblichen personellen Aufwand verbunden.


Anlagen: