Betreff
Gemeinsamer Fraktionsantrag der CSU und der Grünen Liste Nr. 089/2022: Weiterentwicklung des Programms smartERschool
Vorlage
40/117/2022
Aktenzeichen
IV/40-2
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

2.    Der gemeinsame Antrag der SPD, CSU und der Grünen Liste Nr. 089/2022 vom 12.04.2022 ist damit bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Fraktionen der SPD, CSU und Grünen Liste beantragen die Überprüfung des Konzeptes
smartERschool hinsichtlich einer möglichen Anpassung an die veränderten Bedürfnisse der Schulen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sowie der Weiterentwicklung des Konzeptes auf Basis dieser Erfahrungen.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die letzten beiden Jahre standen im Zeichen der Corona-Pandemie. Unerwartete Herausforderungen, rasante Entwicklungen im IT-Bereich und ein enormer digitaler Aufschwung in der Schulwelt haben zu vielfältigen Veränderungen geführt, welche für alle Akteure (Schulleitungen, Schüler- und Elternschaft, aber auch Sachaufwandsträger und Politik) unvorhersehbar waren und schnelle Reaktionen erforderten.

Seit der Fortschreibung des Konzeptes smartERschool für den Zeitraum 2021-24 traten Entwicklungen ein, die bei der Erstellung des Konzeptes in 2019 noch nicht annähernd absehbar waren: zusätzliche Förderprogramme zum Ausbau der Digitalisierung an Schulen (z. B. für Schülerleih-, Lehrerdienstgeräte) wurden auf den Weg gebracht, was u.a. zu einer massiv beschleunigten Ausstattung an mobilen Endgeräten an den Schulen geführt hat und mit neuen Anforderungen von Seiten der Schulen an das Schulverwaltungsamt und KommunalBIT verbunden war (z.B. Videokonferenztools, VPN-Zugänge).

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Zur Bearbeitung dieser Themen haben bereits mehrere Gespräche zwischen dem Schulverwaltungsamt und KommunalBIT hinsichtlich der Feststellung des Status Quo und der notwendigen Weiterentwicklung von smartERschool 2021-24 stattgefunden. Bei diesen Treffen wurden drei große Themenfelder identifiziert: IT-Ausstattung / Hardware, Software und Netzwerkstruktur. 

Im Bereich der IT-Ausstattung / Hardware wird u.a. die Möglichkeit diskutiert, ob die vorhandenen Schülerleihgeräte der Stadt Erlangen genauso wie die Geräte von KommunalBIT ausgestattet und eingerichtet werden können, um diese in Zeiten des Präsenzunterrichts in der Schule nutzen zu können (z.B. Finanzierung von Apps). Des Weiteren wird darüber nachgedacht, diese Geräte in die Service- und Supportleistungen von KommunalBIT zu integrieren, ohne die Geräte in das Eigentum von KommunalBIT zu überführen. In Bezug auf die Lehrerdienstgeräte und einer möglichen 1:1-Ausstattung für alle Lehrkräfte müssen Überlegungen getroffen werden, dass anstelle einer festen Ausstattung am Lehrerarbeitsplatz in der Schule eine mobile Ausstattung vorgenommen wird und wie dann mit möglichen Anforderungen von Seiten der Schulen zu verfahren ist (Einbindung der städt. Geräte ins päd. Netz, Administrationsrechte etc.). Diese Überlegungen wären dann auch eng verknüpft mit der anstehenden Umstrukturierung der Netzwerkstruktur innerhalb der einzelnen Schulen.

Das Thema der Netzwerkstruktur an den Schulen hat nach einvernehmlicher Einschätzung aller Beteiligten hohe Priorität. Nachdem seit 2021 alle Erlanger Schulen erfolgreich an das Glasfasernetz angeschlossen sind, erhält die Infrastruktur innerhalb des Schulgebäudes eine besondere Bedeutung. Diese soll möglichst einheitlich ausgestaltet und zukunftsorientiert sein. Da die vorhandene Infrastruktur aufgrund der seit 2020 rasch gestiegenen Gerätezahl und dem steigenden Einsatz von BYOD sowohl hardwareseitig (u.a. Switche, Server, Firewall) als auch softwareseitig (u.a. VPN-Zugänge) teils an ihre Grenzen stößt, arbeitet KommunalBIT schon seit längerer Zeit an der Umstrukturierung der Netzwerkstruktur und der Anpassung dieser an die aktuellen Anforderungen. Hierfür wurde eine interne Arbeitsgruppe gebildet, welche sich in regelmäßigen Abständen trifft und gemeinsam mit einem externen Partner verschiedene Nutzungsszenarien erarbeitet, um die eingesetzte Hardware entsprechend anzupassen. Als eine wichtige Anpassung wird die Nutzung einer UTM-Firewall geprüft, mit der sich u.a. Inhalteschutzfilter und eine zentrale Netzwerksicherheit realisieren lassen. In den Pfingstferien wurde mit der neu geplanten Netzwerkstruktur an einer Schule als Pilotschule gestartet, um mit den gewonnenen Erkenntnissen im Anschluss daran die einzelnen Schulen über die bevorstehende Umstrukturierung zu informieren und ggf. eigene Wünsche und Anforderungen an die Netzwerkstruktur zu äußern. Die Umsetzung für alle Erlanger Schulen wird voraussichtlich bis 2024 abgeschlossen sein.

 

Im Bereich der Software ist das Thema Cloud weiterhin ein zentrales Thema bei den Schulen. Kollaboratives Arbeiten gewinnt zunehmend an Bedeutung und ist gerade im Fall von Distanzunterricht von großer Wichtigkeit. Neben bereits von KommunalBIT zur Verfügung gestellten Softwarelizenzen für Apps bzw. zu installierende Produkte, wäre zudem auch eine Aufnahme von Webanwendungen in das Angebotsportfolio von KommunalBIT denkbar. Diesbezüglich sind noch detaillierte Abstimmungen erforderlich.

 

Neben den Treffen zwischen dem Schulverwaltungsamt und KommunalBIT hat am 04.05.2022 ferner ein Innovationszirkel i. S. einer „Zukunftswerkstatt“ stattgefunden, zu welchem Vertreter*innen aller Erlanger Schulen, des Staatlichen Schulamtes sowie Medienpädagogische und Informationstechnische Berater*innen für digitale Bildung eingeladen waren, um aus aktueller Sicht visionär und innovativ über Möglichkeiten und Bedarfe für eine zukunftsorientierte digitale Aufstellung der Schulen zu diskutieren. Bei diesem Treffen wurden den Teilnehmern die bisher herausgearbeiteten Themen zu den o.g. Schwerpunkten IT-Ausstattung / Hardware, Software und Netzwerkstruktur aufgezeigt. Gleichzeitig hatten sie die Möglichkeit, ihre Wünsche und Vorstellungen zu äußern und diese in die Weiterentwicklung von smartERschool einzubringen. Es wurde sich darauf verständigt, dass die Schulen sog. Use Cases an das Schulverwaltungsamt übersenden, um die sich aus diesen Nutzungsszenarien ergebenden Bedürfnisse der Schulen aufgreifen zu können. Ferner wurden zur Fortsetzung des Austauschprozesses mit den Schulen regelmäßige Gespräche i. S. von Innovationszirkeln vereinbart. 

 

Eine abschließende Zusammenfassung der Weiterentwicklung des Konzeptes wird voraussichtlich Ende 2022 vorliegen. Beabsichtigt ist die Weiterentwicklung innerhalb des bis 2024 vom Stadtrat beschlossenen Kostenrahmens, sollten sich deutliche Mehrkosten abzeichnen, wäre zur Finanzierung dieser ggf. ein entsprechender Ergänzungsbeschluss herbeizuführen.

 

 

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlage: Fraktionsantrag Nr. 089/2022 zur Weiterentwicklung smartERschool