GSB-Bericht 2021
Der Sachbericht des Gewässerschutzbeauftragten für das Jahr 2021 hat den BWA-Mitgliedern zur Kenntnis gedient.
Gewässerbenutzer, die an einem
Tag mehr als 750 m³ Abwasser einleiten dürfen, haben einen oder mehrere
Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte) zu bestellen
(WHG § 64). Gewässerschutzbeauftragte für Abwassereinleitungen von Gebietskörperschaften
sind die für die Abwasseranlagen zuständigen Betriebsleiter oder sonstige
Beauftragte (BayWG Art. 38). Die Bestellung des Abteilungsleiters Betrieb beim
EBE zum Gewässerschutzbeauftragten erfolgte mit Schreiben vom 4. Oktober 2017 mit
Wirkung zum 1. Januar 2018. Der Gewässerschutzbeauftragte hat die Aufgaben, die
Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften zu überwachen, beratende Funktionen
auszuüben und einen jährlichen schriftlichen Bericht an den Gewässer-benutzer
zu erstellen.
Im Vollzug des v.g. konnten im Wirtschaftsjahr 2021, d.h. vom 01.01.2021 bis
31.12.2021,
keine Verstöße des Benutzers bezüglich der gemäß Wasserrecht obliegenden
Pflichten
festgestellt werden.
Der für
das Jahr 2021 ermittelte Fremdwasseranteil liegt mit 18,77 % unter der 25
%-Grenze
gemäß Wasserrecht.
Die
Einleitung von Fremdwasser hat erhebliche ungünstige ökologische und
ökonomische
Auswirkungen auf die Abwasseranlage, die Gewässer und die Natur. Aufgrund des
ermittelten Fremdwasseranteils von 18,77 % in 2021 (15,75 % in 2020 und 14,33 %
in 2019) ist im Jahr
2022 sowie in den Folgejahren das Fremdwassersanierungsprogramm konsequent
fortzuführen.
Bezüglich
der Zielsetzungen und durchgeführten bzw. geplanten Maßnahmen hinsichtlich der
weiteren Steigerung der Umweltleistung und der Nachhaltigkeit wird auf den
Umwelt- und Gemeinwohlbericht 2021 verwiesen. Siehe hierzu die Vorlage Umwelt-
und Gemeinwohlbericht 2021 des EBE in gleicher Sitzung.
Anlagen: