Betreff
Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz (GSB)
GSB-Bericht 2021
Vorlage
EBE-2/022/2022
Aktenzeichen
EBE
Art
Mitteilung zur Kenntnis

 

Der Sachbericht des Gewässerschutzbeauftragten für das Jahr 2021 hat den BWA-Mitgliedern zur Kenntnis gedient.

 


 

Gewässerbenutzer, die an einem Tag mehr als 750 m³ Abwasser einleiten dürfen, haben einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte) zu bestellen (WHG § 64). Gewässerschutzbeauftragte für Abwassereinleitungen von Gebietskörperschaften sind die für die Abwasseranlagen zuständigen Betriebsleiter oder sonstige Beauftragte (BayWG Art. 38). Die Bestellung des Abteilungsleiters Betrieb beim EBE zum Gewässerschutzbeauftragten erfolgte mit Schreiben vom 4. Oktober 2017 mit Wirkung zum 1. Januar 2018. Der Gewässerschutzbeauftragte hat die Aufgaben, die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften zu überwachen, beratende Funktionen auszuüben und einen jährlichen schriftlichen Bericht an den Gewässer-benutzer zu erstellen.

 
Im Vollzug des v.g. konnten im Wirtschaftsjahr 2021, d.h. vom 01.01.2021 bis 31.12.2021,
keine Verstöße des Benutzers bezüglich der gemäß Wasserrecht obliegenden Pflichten
festgestellt werden.

Der für das Jahr 2021 ermittelte Fremdwasseranteil liegt mit 18,77 % unter der 25 %-Grenze
gemäß Wasserrecht.

Die Einleitung von Fremdwasser hat erhebliche ungünstige ökologische und ökonomische
Auswirkungen auf die Abwasseranlage, die Gewässer und die Natur. Aufgrund des ermittelten Fremdwasseranteils von 18,77 % in 2021 (15,75 % in 2020 und 14,33 % in 2019) ist im Jahr
2022 sowie in den Folgejahren das Fremdwassersanierungsprogramm konsequent fortzuführen.

Bezüglich der Zielsetzungen und durchgeführten bzw. geplanten Maßnahmen hinsichtlich der
weiteren Steigerung der Umweltleistung und der Nachhaltigkeit wird auf den Umwelt- und Gemeinwohlbericht 2021 verwiesen. Siehe hierzu die Vorlage Umwelt- und Gemeinwohlbericht 2021 des EBE in gleicher Sitzung.

 


 

 

Anlagen: