Betreff
Neuauflage Baulandkataster Gewerbe - Stand 31.12.2021
Vorlage
611/115/2022
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Neuauflage Baulandkataster Gewerbe nach § 200 (3) BauGB – Stand 31.12.2021     

 

Das Baulandkataster Gewerbe wurde zum 31. Dezember 2021 fortgeschrieben. Es führt sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare Flächen in Gewerbe-, Industrie-, Misch- oder Kerngebieten in einer Karte auf. Zusätzlich sind die Reserveflächen Gewerbe ohne Baurecht beziehungsweise ohne gesicherte Erschließung als Hinweis aufgenommen.

 

Das Kataster enthält keine personenbezogenen Daten.

 

Das Kataster zeigt 49 Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 16,6 ha als Baulücken und Bau-grundstücke mit Potential bezüglich Art und Maß der baulichen Nutzung. Im Vergleich zum Vorjahr sind zwei Grundstücke hinzugekommen.

 

Derzeit haben Eigentümer von weiteren 16 Grundstücken mit einer Gesamtfläche von 15,3 ha ei-ner Veröffentlichung ihrer Grundstücke im Baulandkataster Gewerbe widersprochen.

Damit werden im Baulandkataster Gewerbe flächenmäßig nur 52 % der Baulücken bzw. Flächen mit Potenzial dargestellt. Die Aussagekraft des Katasters wird dadurch geschmälert.

 

Die Möglichkeit des Widerspruchs bleibt für Eigentümer bestehen. So werden eingehende Wider-sprüche bei der nächsten Fortschreibung berücksichtigt.

 

Das Baulandkataster Gewerbe kann im Amt für Stadtplanung und Mobilität und auf der Internetseite der Stadt Erlangen https://erlangen.de/aktuelles/baulandkataster_gewerbe eingesehen werden.

Ein Exemplar hängt während der Sitzung im Ratssaal aus.

 

Verfügbare Baulücken

 

Werden auch die widersprochenen Grundstücke berücksichtigt, gibt es in Erlangen Baulücken und Potentialflächen in Gewerbe-, Industrie, Misch- oder Kerngebieten mit einer Gesamtfläche von ca. 31,9 ha.

81 % der Grundstücksflächen der gewerblichen Baulücken und Potentialflächen werden mittel- bis langfristig als nicht verfügbar eingestuft (25,9 ha). Es handelt sich um Betriebserweiterungsflächen, Baugrundstücke, die landwirtschaftlich genutzt werden, und Flächen, die als Baustelleneinrichtung für den sechsstreifigen Ausbau der BAB A 3 aktuell blockiert sind.

 

Nur 18 % der Grundstücksflächen der gewerblichen Baulücken und Potentialflächen werden als grundsätzlich verfügbar angesehen (6 ha). Es werden aber nur wenige dieser Baulücken von den Grundstückseigentümern aktiv auf dem Grundstücksmarkt angeboten. Eine der gewerblichen Bau-lücken mit einer Größe von 0,6 ha befindet sich im städtischen Eigentum. Jedoch hat die städtischen Baulücken eine eingeschränkte Bebaubarkeit und Lagenachteile.

Eine Fläche, welche im letzten Stand des Baulandkatasters noch als städtische Baulücke ausgewiesen wurde, ist inzwischen an zwei ansässige Technologieunternehmen mit Erweiterungsabsichten veräußert worden.

 

Ausblick

 

Die Nachfrage nach Baugrundstücken für Gewerbe in Erlangen übersteigt das vorhandene Ange-bot bei Weitem. Die Situation hat bereits dazu geführt, dass Firmen aufgrund von fehlenden Erweiterungsmöglichkeiten aus Erlangen abgewandert sind.

 

Die Aktivierung und Entwicklung von Baulücken ist daher ein wesentlicher Schlüssel, um Unter-nehmen und Arbeitsplätze im Stadtgebiet anzusiedeln und zu erhalten.

 

Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen der Studie „Aktivierung von mindergenutzten Flächen“ neue Ansätze zur städtebaulichen Weiterentwicklung im Bestand geprüft. Im Fokus steht hier die Nachverdichtung im Bereich von ebenerdigen Stellplatzanlagen ab 500 m² Fläche und gewerblichen eingeschossigen Gebäuden. Der Endbericht der Studie gibt einen stadtweiten Überblick über diese Nachverdichtungspotenziale. Aufbauend darauf untersucht die Verwaltung derzeit die Flächen hinsichtlich ihrer Restriktionen und Möglichkeiten zur Aktivierung. Insbesondere gilt es die Eigentümer und Nutzer der Flächen zu erreichen, um bei Interesse gemeinsam mit Ihnen zu prüfen, welche Möglichkeiten zur Nachverdichtung es konkret für ihr Grundstück gibt.

 

 

 

 


Anlagen: Baulandkataster Gewerbe nach § 200 (3) BauGB – Stand 31.12.2021