Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2021 des Amtes
30 i.H.v. 253.876,76 EUR und dem vorgesehenen Übertrag von 6.708,56 EUR wird
zugestimmt.
Mit dem Vorschlag zur Verwendung der danach in der
Budgetrücklage des Amtes verbleibenden Mittel von 30.000,00 EUR besteht,
vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat, Einverständnis.
Eine
endgültige Beratung und Beschlussfassung über die Budgetabrechnung erfolgt in
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und Stadtrat.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit der Möglichkeit, 30% des positiven Budgetergebnisses für sinnvolle Aufgaben des nächsten Jahres verwenden zu können, soll das verantwortungsvolle Wirtschaften des Fachamtes unterstützt und anerkannt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
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in EUR |
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2.1 |
Das
bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2021
des Amtes 30 beträgt |
253.876,76 |
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(2020:
80.078,25 EUR, 2019: 12.636,87 EUR) |
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Die
Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2021 haben betragen |
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für
das 1.Halbjahr |
0,00 |
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für
das 2.Halbjahr |
40.974,64 |
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Der Budgetrahmen wurde
durch die Lastschriten somit reduziert um insgesamt |
40.974,64 |
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In
den Investitionshaushalt 2021 wurden übertragen |
0,00 |
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(2020:
4.191,14 EUR, 2019: 0,00 EUR) |
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Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ist im
Wesentlichen zurückzuführen auf: |
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Mehreinnahmen
bei den Gebühren, Buß- und Verwanungsgeldern sowie bei Kostenerstattungen des
Zweckverbandes Stadt-Umland-Bahn für erbrachte Dienstleistungen |
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2.2 |
Das Arbeitsprogramm 2021 konnte wie geplant/mit
folgenden Änderungen erfüllt werden: |
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Das Arbeitsprogramm konnte wie geplant erfüllt
werden. |
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2.3 |
Der vorgesehene Übertragungsvorschlag ist der
beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei zu entnehmen. |
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2.4 |
Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes
30 im Jahr 2021 |
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Stand am 01.01.2021 |
55.278,58 |
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geplante Entnahme |
tatsächliche Entnahme |
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für Personalmehrkosten für die zur Einarbeitung
notwendige Doppelbesetzung einer Planstelle, da der*die langjährige
Planstelleninhaber*in ausscheidet |
42.100,00 |
40.974,64 |
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für
zusätzlich anfallende Geschäftsausgaben (z.B. Fachliteratur, neue Module für
Zugriff auf juristische Onlinedatenbanken, usw.) |
5.178,58 |
0,00 |
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für
zusätzliche Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Aufbau einer
Zentralen Vergabestelle |
8.000,00 |
0,00 |
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tatsächliche Entnahmen
gesamt: |
-40.976,64 |
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Zuzügliche Gutschriften aus der Abrechnung der
Personalaufwendungen 2021 |
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Gutschrift 1. Halbjahr |
8.987,50 |
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Gutschrift
2. Halbjahr |
0,00 |
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Gutschriften
Personalabrechnung gesamt: |
+8.987,50 |
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= |
gegenwärtiger Rücklagenstand |
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23.291,44 |
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2.5 |
Folgende Verwendung der künftigen
Budgetergebnisrücklage ist geplant: |
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Gegenwärtiger Rücklagenstand: |
23.291,44 |
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Zuzüglich Budgetübertrag 2021 |
6.708,56 |
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= |
Künftiger Rücklagenstand |
30.000,00 |
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Geplante Verwendung: |
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2.5.1 |
Zusätzlich anfallende
Geschäftsausgaben (z.B. Fachliteratur, neue Module für Zugriff auf
juristische Onlinedatenbanken, usw.) |
10.000,00 |
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2.5.2 |
Zusätzliche
Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem weiteren Aufbau der Zentralen
Vergabestelle |
10.000,00 |
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2.5.3 |
Zusätzliche
Fortbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter*innen des Rechtsamtes |
10.000,00 |
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3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Budgetrücklagenzuführung i.H.v.
6.708,56
(wird gebucht im Rahmen der
Abschlussarbeiten zum Haushalt 2021)
Anlagen: Budgetabrechnung der Kämmerei