Betreff
GEWOBAU: Änderung von Gesellschaftsvertrag und Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat; hier: Fraktionsantrag der Grüne Liste vom 10.03.2022, Nr. 052/2022
Vorlage
BTM/047/2022
Aktenzeichen
II/BTM
Art
Beschlussvorlage

1.       Der Sachbericht wird zur Kenntnis genommen.

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, eine gendergerechte Neufassung der Gesellschaftsverträge sowie der Geschäftsordnungen von Aufsichtsrat und Geschäftsführung von GEWOBAU Erlangen GmbH und GEWOBAU Beteiligungsgesellschaft mbH vorzubereiten.

3.       Der Antrag Nr. 052/2022 der Stadtratsfraktion Grüne Liste ist hiermit bearbeitet

 


Die Stadtratsfraktion Grüne Liste beantragt, dass

a)    die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat dahingehend geändert wird, dass Aufsichtsratsvorsitz und Stellvertretung nicht mehr von der Gesellschafterversammlung, sondern vom Aufsichtsrat gewählt werden und

b)    Gesellschaftsvertrag und Geschäftsordnung in geschlechtergerechter Sprache gefasst werden.

 

Zu a) Die Gesellschafter einer GmbH mit fakultativem Aufsichtsrat können – anders als bei einer Aktiengesellschaft - frei entscheiden, ob der Aufsichtsratsvorsitz und seine Stellvertretung durch die Gesellschafterversammlung (mit vorbereitendem Stadtratsbeschluss) oder durch den Aufsichtsrat gewählt werden sollen. Eine entsprechende Regelung ist im Gesellschaftsvertrag zu vereinbaren, soweit sie von der aktienrechtlichen Regelung abweicht, die eine zwingende Zuständigkeit beim Aufsichtsrat vorsieht.

 

Bei der GEWOBAU Erlangen GmbH ist gemäß Gesellschaftsvertrag seit jeher die Gesellschafterversammlung für die Wahl von Aufsichtsratsvorsitz und Stellvertretung zuständig. Gemäß § 11 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags stehen nur der Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin oder ein Bürgermeister bzw. eine Bürgermeisterin zur Wahl.

 

Da dem Aufsichtsratsvorsitz als wichtiger Schnittstelle zwischen Politik, Stadtverwaltung und Unternehmen eine große Bedeutung in der Umsetzung politischer Ziele zukommt, erscheint es sachgerecht, dass diese Entscheidung dem Stadtrat (als vorbereitendem Gremium der Gesellschafterversammlung für nicht-laufende Angelegenheiten) vorbehalten bleibt. Von einer Änderung der bestehenden Satzungsregelung (mit analoger Änderung der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat) wird daher abgeraten.

 


 

 

Zu b) Sämtliche Gesellschaftsverträge und Geschäftsordnungen für Aufsichtsrat und Geschäftsführung der städtischen Beteiligungsunternehmen bedürfen nach Auffassung des Beteiligungsmanagements einer grundsätzlichen Überarbeitung, Vereinheitlichung und Anpassung an heute übliche Satzungsstandards im kommunalen Bereich, einschließlich gendergerechter Sprache. Siehe hierzu auch Tz 49 b) des Berichts der überörtlichen Prüfung vom 28.09.2017:

 

„Tz 49 b) Einheitliche Standards als Instrument der Beteiligungssteuerung

Zudem geben wir zu bedenken, dass die Steuerung der (Beteiligungs-)Unternehmen durch einheitliche Standards erleichtert wird. Aus unserer überörtlichen Prüfungstätigkeit ist uns bekannt, dass Städte ihren (Beteiligungs-)Unternehmen z.B. durch (Muster) Gesellschaftsverträgen bzw. (Muster)Geschäftsordnungen verbindliche Standards vorgeben. Vereinzelt haben Kommunen auch bereits begonnen, die Zusammenarbeit mit den (Beteiligungs-)Unternehmen sehr umfassend in einem sog. Public Corporate Governance Codex, welcher die Grundsätze guter Unternehmensführung und Beteiligungssteuerung aufzeigt, zu regeln.“

 

Aktuell werden die Gesellschaftsverträge und Geschäftsordnungen von MVC GmbH und IGZ GmbH neugefasst und demnächst dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.

 

Es wird vorgeschlagen, das Beteiligungsmanagement mit einer grundlegenden Neufassung der Gesellschaftsverträge und Geschäftsordnungen der GEWOBAU Erlangen GmbH und deren 100%-igen Tochter GEWOBAU Beteiligungsgesellschaft mbH zu beauftragen, die sich an den neuen Fassungen für MVC GmbH und IGZ GmbH orientieren und den Anforderungen an gendergerechter Sprache genügen.

 

1.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

2.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Fraktionsantrag Nr. 052/2022 der Grünen Liste vom 10.03.2022