1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit der Beratung und
Beschlussfassung im Revisionsausschuss wird der Prüfungsbericht verbindlich.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der Prüfungsbericht ist die Grundlage für das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geforderte Testat des Revisionsamtes vom 23.06.2022 (Anlage 2 des Prüfungsberichtes).
Nachrichtlich ist für die Abrechnung
der Verwaltungskosten für die Jahre 2019 und 2020 Folgendes zu berichten:
In der Sitzung des Revisionsausschusses am 07.07.2021 wurde vom Vorstand der GGFA AöR und gleichzeitiger Amtsleitung des Amtes 55 mitgeteilt, dass für die Jahre 2019 und 2020 noch abrechenbare Versorgungsausgaben für die Teilbeurlaubung des Vorstandes der GGFA AöR bei der Stadt Erlangen nachträglich beim BMAS geltend gemacht wurden.
Im Ergebnis ist hierzu mitzuteilen, dass zwischenzeitlich vom BMAS ein Gesamtbetrag i. H. v. 30.850,95 € für die Jahre 2019 und 2020 anerkannt und bezahlt wurde.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
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4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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