Betreff
Übertragung und Verwendung des Budgetergebnisses 2021 des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz
Vorlage
37/023/2022
Aktenzeichen
I/37
Art
Beschlussvorlage

Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2021 des Amtes 37 i.H.v. - 67.066,80 EUR und dem Ausgleich des Verlustes durch Entnahme aus der Budgetrücklage des Amtes sowie der einvernehmlichen Rückgabe eines Teilbetrages von 8.259,50 EUR aus der Budgetrücklage wird zugestimmt.

Mit dem Vorschlag zur Verwendung der danach in der Budgetrücklage des Amtes verbleibenden Mittel von 70.000,00 EUR besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat, Einverständnis.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 Mit der Möglichkeit, die Budgetrücklage für sinnvolle Aufgaben verwenden zu können, soll das verantwortungsvolle Wirtschaften des Fachamtes unterstützt und anerkannt werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

in EUR

2.1

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2021 des Amtes 37 beträgt

-67.066,80

 

(2020: 12.627,60 EUR, 2019: 39.964,12 EUR)

 

 

 

 

Die Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2021 haben betragen

 

für das 1.Halbjahr

0,00

 

 

für das 2.Halbjahr

0,00

 

 

Der Budgetrahmen wurde durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt 

0,00

 

 

 

 

In den Investitionshaushalt 2021 wurden übertragen

0,00

 

(2020: 0,00 EUR, 2019: 0,00 EUR)

 

 

 

 

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ist im Wesentlichen zurückzuführen auf:

 

Zum Ausgleich der durch die Budgetrücklage abgedeckten Mehrausgaben erfolgte keine Umbuchung aus der Budgetrücklage in den Ergebnishaushalt und durch die intensive Einbindung der Verwaltungsmitarbeiter in den Katastrophenfall „Pandemie“ konnten zahlreiche Einsätze aus dem Jahr 2021 nicht bis zum Stichtag abgerechnet werden.

 

 

2.2

Das Arbeitsprogramm 2021 konnte wie geplant erfüllt werden:

 

 

2.3

Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 37 im Jahr 2021

 

Stand am 01.01.2021

70.000,00

 

Entnahmen 2021 aufgrund Fachausschussbeschluss vom (05.05.2021)

 

 

 

geplante
Entnahme

tatsächliche Entnahme

 

 

für Anschaffung von Dienst- und Schutzkleidung, Beschaffung und Reparatur von Fahrzeugtechnik, technischem Gerät und Sportgeräten

43.000,00

31.771,22

 

 

Für Ausstattungsgegenstände (Schränke, Regale, Spinde etc.)

9.723,10

9.337,29

 

 

tatsächliche Entnahmen gesamt:

-41.108,51

 

zuzüglich Gutschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2021

 

 

Gutschrift 1. Halbjahr

116.434,81

 

 

Gutschrift 2. Halbjahr

0,00

 

 

Gutschriften Personalabrechnung gesamt:

+116.434,81

=

gegenwärtiger Rücklagenstand

 

145.326,30

./.

Rücklagenentnahme zur Vermeidung eines Verlustvortrages

-67.066,80

./.

freiwillige Rückgabe eines Teilbetrages der Rücklage

 

-8.259,50

=

in der Budgetrücklage verbleibender Betrag

 

70.000,00

 

 

 

 

 

Folgende Verwendung des in der Rücklage verbleibenden Betrags ist geplant:

 

 

2.3.1

Einrichtung von Impfstellen (zweckgebundene Mittel des Freistaates Bayern).

7.276,90

 

2.3.2

Notwendige Aufwendungen für ehrenamtliche Einsatzkräfte

5.000,00

 

2.3.3

Anschaffung von Dienst-/Schutzkleidung und Schutzausrüstung; Beschaffung und Reparatur von Fahrzeugtechnik, technischem Gerät und Sportgeräten sowie Betriebsstoffen.

47.723,10

 

2.3.4

Material für Bau-/Umbaumaßnahmen; Ausstattungsgegenstände (Schränke, Spinde, Regale, Rollwagen etc.)

10.000,00

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über die Budgetabrechnung erfolgt in Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und Stadtrat.

 Die mit der Stadtkämmerei vereinbarte Regelung soll dazu beitragen, die über die Jahre angewachsene Budgetrücklage auf ein angemessenes Volumen zurückzuführen ohne die Verwendungsmöglichkeiten des Amtes einzuschränken.

 


4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

            ja, positiv*

            ja, negativ*

            nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

             ja*

             nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Budgetrücklagenentnahme i.H.v. 75.326,30 EUR

(wird gebucht im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushalt 2021)


Anlagen: Amt 37 – Budgetabrechnung 2021