Der Bedarf an weiteren Beachvolleyballanlagen wird
anerkannt.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob bestehende Beachvolleyballplätze auf Schulgelände für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können.
Das Amt 52 wird beauftragt, zu prüfen, ob die Planung und Umsetzung eines Beachvolleyballfeldes im Jahr 2022 im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel realisiert werden kann.
Weiterhin wird Amt 52 aufgefordert Finanzmittel für die kommenden Haushaltsjahre im Finanzhaushalt des Amtes anzumelden, um weitere Beachvolleyballfelder im Stadtgebiet zu realisieren.
Der Antrag 405/2021 des Jugendparlaments ist somit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der Bereich „Sport im öffentlichen Raum“ bekommt im Rahmen der Sportentwicklungsplanung des Amtes für Sport und Gesundheitsförderung eine immer größere Bedeutung zu. Dabei übernimmt das Amt in Abstimmung mit anderen Fachämtern Verantwortung für den Bereich des Sports und der Bewegung für die gesamte Erlanger Bevölkerung. Das Ziel dabei ist, das sportliche Angebot im öffentlichen Raum weiter auszubauen und noch attraktiver zu gestalten.
Dafür wurde auf der Grundlage eines Antrages des Jugendparlamentes (OBM/13-1/JUPA vom 21.12. 2021) eine Bestandaufnahme von Beachvolleyballfeldern und deren Prüfung durch die Verwaltung vorgenommen. Es existieren derzeit über 20 Beachvolleyballfelder im Stadtgebiet Erlangen. (Siehe Anlage) Dabei konnte festgestellt werden, dass nur 2 Beachvolleyballfelder ohne Zugangsregelung der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen (Easthouse, Freizeitanlage Bayernstraße). Beide Anlagen erfreuen sich regem Sporttreiben und weisen bisher kaum Aktivitäten in Bezug auf Vandalismus auf. Andere Beachvolleyballfelder liegen entweder auf dem Gelände von Schulen, Freibädern, Erlanger Sportvereinen, der FAU oder Siemens.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Damit möglichst vielen Bürger*innen der Stadt Erlangen individuelle Bewegungsmöglichkeiten auf Beachfeldern mit freiem Zugang und kostenlos außerhalb von Einrichtungen angeboten werden können, soll möglichst im Jahr 2022 ein Beachvolleyballfeld in der Stadt Erlangen errichtet werden. Für weitere Anlagen sollen in den nächsten Jahren Haushaltsmittel bereit gestellt werden, um schrittweise eine Verbesserung des Bedarfes zu erreichen.
Neben der Finanzierung sollen die Prüfung der entsprechenden DIN-Normen, Aspekte der Sicherheit und Wartung im Rahmen der Planung noch im Detail abgestimmt werden. Unterhalt und Pflege übernimmt das Amt für Sport und Gesundheitsförderung in enger Abstimmung mit EB 77. Bei der Auswahl des Sandes bzw. der Netzanlagen wird darauf geachtet, dass diese den Ansprüchen von Sicherheit und Qualität gerecht werden.
Neben dem oben erwähnten Neubau wird darüber hinaus eine Prüfung zur (teilweisen) Öffnung der bestehenden Beachvolleyballfelder der Wirtschaftsschule und des CEG mit dem Schulverwaltungsamt und den entsprechenden Schulleitungen vorgenommen.
Somit könnten zukünftig 2-4 weitere Beachvolleyballfelder der Öffentlichkeit kostenfrei, gut erreichbar und darüber hinaus als Begegnungsstätte bereitgestellt werden.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Im Rahmen einer Ämterabstimmung in der Lenkungsgruppe „Sport im öffentlichen Raum“ (März 2022) wurde folgendes Ranking für den Standort einer neuen Beachvolleyballanlage vorgenommen:
(1) Fläche neben der Minigolfplatz und Basketballanlage auf der Freizeitsportanlage in den Regnitzwiesen
(2) Umwandlung eines Rasen-Volleyballfeldes an der Mönaustraße (genauere Abstimmung mit Amt 41 notwendig)
(3) Fläche nähe Fitnessparcours Dechsendorfer Weiher
Im weiteren Planungsverlauf können noch Anpassungen der Planung nötig werden.
Der Finanzierungsbedarf für ein Feld beläuft sich auf ca. 35.000 Euro. Davon
entfallen ca. 30.000 Euro auf Bodenaushub, Drainage, Flies/Gittersteine
einsetzen, Kies- und Sandschicht einbringen. 5.000 Euro werden für die
Netzanlage und deren Montage benötigt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
X
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes
erforderlich?)
Investitionskosten: |
35.000 € |
bei IPNr.: 424.K402 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
X sind vorhanden auf IvP-Nr. 424.K402
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag 405/2021 Jugendparlament
Bestand Beachanlagen