1. Die Schwimmbad-Eintrittspreise für Inhaber*innen der
ErlangenPasses werden wie folgt ermäßigt:
Variante a: Kinder unter 12 Jahren zahlen – wie bisher - keinen Eintritt. Die bisherigen Ermäßigungen von 50 v.H. werden auf 70 v. H. angehoben. Diese höhere Ermäßigung verursacht Kosten i.H.v. ca. 6000 €/ Jahr.
Variante b: Kinder unter 12 Jahren zahlen – wie bisher – keinen Eintritt. Die bisherigen Ermäßigungen von 50 v. H. werden auf 80 v.H. angehoben. Diese höhere Ermäßigung verursacht Kosten i.H.v. ca. 8.000 €/ Jahr.
2. Ziffer 1 des Antrages der SPD-Fraktion vom 29.03.2022 (Nr. 072/2022) ist damit bearbeitet.
3. Der Antrag der ödp vom 06.04.2022 (Nr. 082/2022) ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(.Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Eintrittspreise in die Erlanger Bäder
werden mit Beginn der Freibadsaison erhöht. Obwohl Kinder unter 12 Jahren, die
einen ErlangenPass besitzen, keinen Eintritt zahlen müssen und die
Eintrittspreise für ErlangenPassInhaber*innen um 50 v.H. ermäßigt sind, wird
das ohnehin nicht hohe verfügbare Einkommen dieses Personenkreises erneut
geschmälert.
Ziel der Erhöhung der Ermäßigung ist, auch den ErlangenPassInhaber*innen die Möglichkeit des Bäderbesuchs als attraktive Form der Freizeitgestaltung und Gesundheitsförderung zu ermöglichen,
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Entsprechend Ziffer 1 des
Antrages der SPD-Fraktion vom 29.03.2022 (Nr. 072/2022), soll die Ermäßigung
der Eintrittspreise in die Erlanger Bäder für Inhaber*innen des ErlangenPasses
auf 70 v.H. angehoben werden.
Entsprechend dem Antrag der ödp (Nr. 082/2022) vom 06.04.2022 soll die
Ermäßigung der Schwimmbadeintritte für ErlangenPassInhaber*innen um 80 v.H. bis
u.U. um 100 v.H. angehoben werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Kinder unter 12 Jahren müssen bereits bisher keinen Eintritt zahlen. Diese Ermäßigung um 100 v.H. wird weiterhin gewährt.
Eine Anhebung der Ermäßigung auf 70 v.H. verursacht jährliche Mehraufwendungen in ca. 6.000 € (siehe Hochrechnungen in Anlagen 3 und 4).
Eine Anhebung der Ermäßigung auf 80 v.H. verursacht jährliche Mehraufwendungen in ca. 8.000 € (siehe Hochrechnungen in Anlagen 3 und 4).
Die Anhebung der Bädereintrittspreise wurde bereits mit einkalkuliert. Den Hochrechnungen liegen die Zahlen der Inanspruchnahme des Jahres 2019 zugrunde; die Zahlen aus den Jahren 2020 und 2021 waren wesentlich niedriger, da aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen wesentlich weniger Bürger*innen mit dem ErlangenPass die Schwimmbadermäßigungen genutzt haben.
Die Ermäßigungen gelten sowohl für die Eintrittspreise im Röthelheimbad wie auch für die Eintrittspreise für das Westbad. Die erhöhten Ermäßigungen im Westbad sind zusätzliche Ausgaben im Budget von Amt 50, die erhöhten Ermäßigungen im Röthelheimbad sind Mindereinnahmen im Budget von Amt 52.
Eine Reduzierung der Preise für alle Altersklassen um 100 v.H. widerspricht der grundsätzlichen Strategie bei den Ermäßigungen durch den ErlangenPass. Die Erbringung eines kleinen Beitrages durch die ErlangenPassInhaber*innen verleiht dem Angebot einen höheren Stellenwert.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ 6.000 bzw 8.000 € |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf 530101/ 500010/ 35172050
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 01: Antrag der SPD-Fraktion vom 29.03.2022 (Nr. 072/2022)
Anlage 02: Dringlichkeitsantrag der ÖDP vom 06.04.2022 (Nr. 082/2022)
Anlage 03: 22 Hochrechnung Westbad
Anlage 04: 22 Hochrechnung Röthelheimbad