Betreff
Erhöhung des Rabatts für ErlangenPass-Inhaber*innen bei den Schwimmbad-Eintrittspreisen (Antragsnr.: 082/2022 und Antragsnr.: 072/2022, Ziffer 1)
Vorlage
50/076/2022
Aktenzeichen
WM021/V/50
Art
Beschlussvorlage

1. Die Schwimmbad-Eintrittspreise für Inhaber*innen der ErlangenPasses werden wie folgt ermäßigt:

Variante a: Kinder unter 12 Jahren zahlen – wie bisher - keinen Eintritt. Die bisherigen Ermäßigungen von 50 v.H. werden auf 70 v. H. angehoben. Diese höhere Ermäßigung verursacht Kosten i.H.v. ca. 6000 €/ Jahr.

 

Variante b: Kinder unter 12 Jahren zahlen – wie bisher – keinen Eintritt. Die bisherigen Ermäßigungen von 50 v. H. werden auf 80 v.H. angehoben. Diese höhere Ermäßigung verursacht Kosten i.H.v. ca. 8.000 €/ Jahr.

 

2. Ziffer 1 des Antrages der SPD-Fraktion vom 29.03.2022 (Nr. 072/2022) ist damit bearbeitet.

 

3. Der Antrag der ödp vom 06.04.2022 (Nr. 082/2022) ist damit bearbeitet. 


     

1.   Ergebnis/Wirkungen
(.Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Die Eintrittspreise in die Erlanger Bäder werden mit Beginn der Freibadsaison erhöht. Obwohl Kinder unter 12 Jahren, die einen ErlangenPass besitzen, keinen Eintritt zahlen müssen und die Eintrittspreise für ErlangenPassInhaber*innen um 50 v.H. ermäßigt sind, wird das ohnehin nicht hohe verfügbare Einkommen dieses Personenkreises erneut geschmälert.

      Ziel der Erhöhung der Ermäßigung ist, auch den ErlangenPassInhaber*innen die Möglichkeit des Bäderbesuchs als attraktive Form der Freizeitgestaltung und Gesundheitsförderung zu ermöglichen,

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Entsprechend Ziffer 1 des Antrages der SPD-Fraktion vom 29.03.2022 (Nr. 072/2022), soll die Ermäßigung der Eintrittspreise in die Erlanger Bäder für Inhaber*innen des ErlangenPasses auf 70 v.H. angehoben werden.
Entsprechend dem Antrag der ödp (Nr. 082/2022) vom 06.04.2022 soll die Ermäßigung der Schwimmbadeintritte für ErlangenPassInhaber*innen um 80 v.H. bis u.U. um 100 v.H. angehoben werden.

     

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

     

      Kinder unter 12 Jahren müssen bereits bisher keinen Eintritt zahlen. Diese Ermäßigung um 100 v.H. wird weiterhin gewährt.

      Eine Anhebung der Ermäßigung auf 70 v.H. verursacht jährliche Mehraufwendungen in ca. 6.000 € (siehe Hochrechnungen in Anlagen 3 und 4).

      Eine Anhebung der Ermäßigung auf 80 v.H. verursacht jährliche Mehraufwendungen in ca. 8.000 € (siehe Hochrechnungen in Anlagen 3 und 4).

      Die Anhebung der Bädereintrittspreise wurde bereits mit einkalkuliert. Den Hochrechnungen liegen die Zahlen der Inanspruchnahme des Jahres 2019 zugrunde; die Zahlen aus den Jahren 2020 und 2021 waren wesentlich niedriger, da aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen wesentlich weniger Bürger*innen mit dem ErlangenPass die Schwimmbadermäßigungen genutzt haben.

      Die Ermäßigungen gelten sowohl für die Eintrittspreise im Röthelheimbad wie auch für die Eintrittspreise für das Westbad. Die erhöhten Ermäßigungen im Westbad sind zusätzliche Ausgaben im Budget von Amt 50, die erhöhten Ermäßigungen im Röthelheimbad sind Mindereinnahmen im Budget von Amt 52.

     

      Eine Reduzierung der Preise für alle Altersklassen um 100 v.H. widerspricht der grundsätzlichen Strategie bei den Ermäßigungen durch den ErlangenPass. Die Erbringung eines kleinen Beitrages durch die ErlangenPassInhaber*innen verleiht dem Angebot einen höheren Stellenwert. 

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ 6.000 bzw 8.000 €

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf 530101/ 500010/ 35172050     

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 01: Antrag der SPD-Fraktion vom 29.03.2022 (Nr. 072/2022)

Anlage 02: Dringlichkeitsantrag der ÖDP vom 06.04.2022 (Nr. 082/2022)

Anlage 03: 22 Hochrechnung Westbad

Anlage 04: 22 Hochrechnung Röthelheimbad