Betreff
Radwegbevorrechtigungen
"Ebrardstraße - Ilse-Sponsel-Weg" und "Loewenichstraße - Hindenburgstraße"
Entwurfsplanung Straßenbau
Vorlage
66/117/2022
Aktenzeichen
VI66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung zur Radwegbevorrechtigung „Ebrardstraße – Ilse-Sponsel-Weg“ und „Loewenichstraße – Hindenburgstraße“ gemäß

2 Lagepläne                            Pl.-Nrn.:          2-2203.1.1-E + 1.2-E
3 Regelquerschnittspläne       Pl.-Nrn.:          2-2203.4.1-E + 4.2-E + 4.3-E

wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Attraktivität des Radverkehrs in Erlangen soll durch die Ausweisung von Fahrradstraßen weiter gesteigert werden. Hierzu ist es erforderlich, dass der Radverkehr bevorrechtigt wird.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Auf Basis des Zukunftsplans Fahrradstadt wurden von der Verwaltung die Entwurfsplanungen für die Radwegbevorrechtigungen Ebrardstraße – Ilse-Sponsel-Weg sowie für die Loewenichstraße – Hindenburgstraße erstellt.

Die Querschnittsgestaltung und Oberflächenbefestigung sind auf den ausgehängten Plänen ersichtlich. Für Fußgänger werden die Querungen barrierefrei ausgebildet.

Sofern Beleuchtungseinrichtungen umgebaut werden müssen, werden diese mit moderner und energieeffizienter LED-Technologie ausgestattet.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden.

Die auf Basis der Entwurfsplanung erstellte Kostenberechnung beläuft sich einschließlich Beleuchtung für die

-       Radwegbevorrechtigung Ebrardstraße – Ilse-Sponsel-Weg auf ca. 70.000 €

-       Radwegbevorrechtigung Loewenichstraße – Hindenburgstraße auf ca. 80.000 €.

Im Anschluss an die Beschlussfassung wird die bauliche Realisierung im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung vorbereitet.

 

Die beiden Baumaßnahmen sollen überwiegend in den Sommerferien im August und September 2022 durchgeführt werden. Im Rahmen der üblichen Bürger- und Anliegerinformation ist beabsichtigt, Informationen zur Baumaßnahme rechtzeitig vor Baubeginn im Internet zur Verfügung zu stellen.

 

Die Realisierung wird wie üblich mit der AG Rad abgestimmt.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

Baumaßnahmen haben grundsätzlich negative Auswirkungen auf den Klimaschutz. Durch die Herstellung der Bevorrechtigungen für Radfahrer wird jedoch die Attraktivität des Radverkehrs erhöht und so ein positiver Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

€ 150.000,-

bei IPNr.: 541.8411
„Infastruktur Radverkehr“

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.8411

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

              sind nicht vorhanden

 

 

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen:        1 Übersichtslageplan (Anlage 1)
                        2 Lagepläne (Anlage 2.1 und 2.2)