Betreff
Ausweitung der Fußgängerzone in den westlichen Bereich der Südlichen Stadtmauerstraße
Vorlage
II/WA/016/2022
Aktenzeichen
II/WA
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

Die Fußgängerzone wird in den westlichen Bereich der Südlichen Stadtmauerstraße bis zum Ende das Anwesens Hauptstraße 1 ausgeweitet.


Im Rahmen des Projektes WerkRaum Erlangen, das zum Ziel hat, die Innenstadt attraktiver zu ma-chen, ist die Verlängerung der Fußgängerzone in den westlichen Teil der Südlichen Stadtmauer-straße vorgeschlagen worden. Die Maßnahme ist kurzfristig umsetzbar. Sie erhöht die Aufenthalts-qualität in der Innenstadt.

 

Auf Höhe des Anwesens Hauptstraße 1 (Freilauf Outdoor & Vaude Store) findet im Kreuzungsbe-reich Südliche Stadtmauerstraße / Nürnberger Straße / Hauptstraße reger Park- und Durchgangs-verkehr statt. Von der Schuhstraße aus östlicher Richtung kommend, beginnt die Fußgängerzone bereits an der Kammererstraße, Lieferverkehr ist von 18.30 Uhr bis 10.30 Uhr frei. Aufgrund der durchgängigen Sichtachse zur Goethestraße wird die Nürnberger Straße im Bereich des Gebäudes Hauptstraße 1 häufig von PKWs in beiden Richtungen überfahren.

 

Von Westen aus der Goethestraße kommend ist die Südliche Stadtmauerstraße als verkehrsberu-higter Bereich ausgewiesen, die Fußgängerzone beginnt erst auf Höhe des Anwesens Nürnberger Straße 1. Dies suggeriert entlang des Gebäudes Hauptstraße 1 Parkflächen, welche tagsüber uner-laubterweise gut genutzt werden. Für diesen Bereich gilt ein Parkverbot.

 

Vor diesem Hintergrund wird zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in diesem Bereich die Fußgän-gerzone bis zum Ende des Anwesens Hauptstraße 1 ausgeweitet. Hierzu erfolgt eine sachgerechte Beschilderung und eine physische Durchfahrtssperre durch Absperrpfosten.

Der Lieferverkehr (insbesondere die Abfahrt) wird hierdurch nicht beeinträchtigt. Die von der Kam-mererstraße kommenden Lieferfahrzeuge können auf Höhe der Nürnberger Straße Richtung Hen-kestraße ausfahren und dort dann beide Richtungen abbiegen. Die anliegenden Händler haben bestätigt, dass dies auch heute schon regelmäßig der Fall ist.

 

Weitere Gründe für die Verlängerung der Fußgängerzone: Die Freifläche vor dem Anwesen Südli-che Stadtmauerstraße 9 wird in den Sommermonaten von angrenzenden Einzelhändlern bzw. der Gastronomie genutzt. Darüber hinaus wird in dem historischen Anwesen Südliche Stadtmauerstra-ße 9 ein Tagescafé eröffnen, das zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in diesem Bereich der Straße beitragen dürfte und von dem verkehrsentlasteten Bereich profitieren könnte.


Anlagen:        Lageplan