Betreff
Übertragung und Verwendung des Budgetergebnisses 2021 des Amtes 66
Vorlage
66/116/2022
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2021 des Amtes 66 i.H.v. 4.669,90 EUR und dem vorgesehenen Übertrag von 0,00 EUR wird zugestimmt.

Mit dem Vorschlag zur Verwendung der Mittel in der Budgetrücklage des Amtes von 166.792,08 EUR besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung über die Übertragung der Budgetergebnisse durch den Stadtrat, Einverständnis.

Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über den Übertrag erfolgt im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und Stadtrat.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit der Möglichkeit, 30 % des positiven Budgetergebnisses für sinnvolle Aufgaben des nächsten Jahres verwenden zu können, soll das verantwortungsvolle Wirtschaften des Fachamtes unterstützt und anerkannt werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

in EUR

2.1

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2021 des Amtes 66 beträgt

4.669,90

 

(2020: 244.934,60 EUR, 2019: 57.415,53 EUR)

 

 

 

 

Die Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2021 haben betragen

 

für das 1.Halbjahr

0,00

 

 

für das 2.Halbjahr

0,00

 

 

Der Budgetrahmen wurde durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt 

0,00

 

 

 

 

In den Investitionshaushalt 2021 wurden übertragen

0,00

 

(2020: 0,00 EUR, 2019: 0,00 EUR)

 

 

 

 

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ist im Wesentlichen zurückzuführen auf:

 

Bereinigung des Sachmittelbudgets um die Mindererträge bei den Parkgebühren aufgrund der Corona-Pandemie

 

 

 

2.2

Das Arbeitsprogramm 2021 konnte mit folgenden Änderungen erfüllt werden:

 

Fehlende personelle Ressourcen führten insbesondere im Bereich elektrische Anlagen zu Verschiebung von Maßnahmen im Finanzhaushalt, u.a. bei der Erneuerung Straßenbeleuchtung, LED-Umrüstung Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen

Zeitpläne von Maßnahmen im Finanzhaushalt mussten auf Grund nicht steuerbarer Einflüsse angepasst werden u.a.
Resterschließungsmaßnahmen im Entwicklungsgebiet E-West II (Büchenbach)
Radweg Regnitzal Eltersdorf

2.3

Der vorgesehene Übertragungsvorschlag ist der beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei zu entnehmen.

 

 

2.4

Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 66 im Jahr 2021

 

Stand am 01.01.2021

244.141,98

 

Entnahmen 2021 aufgrund Fachausschussbeschluss vom (04.05.2021)

 

 

 

geplante
Entnahme

tatsächliche Entnahme

 

 

für Anschaffungen von Maschinen, Geräten, Fahrzeugen sowie von Betriebs-/Geschäftsausstattung

244.141,98

0,00

 

 

für Aufwendungen im Budget, insb. im Bereich des Unterhalts und des Betriebs der Verkehrsinfrastruktur:
tatsächliche Entnahme für Sanierung Hafengleis erfolgt

152.126,82 

 

 

für Fortbildungen, Anschaffung von Arbeitsmitteln

0,00

 

 

tatsächliche Entnahmen gesamt:

-152.126,82

 

zuzüglich Gutschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2021

 

 

Gutschrift 1. Halbjahr (Höchstbetrag erreicht)

74.776,92

 

 

Gutschrift 2. Halbjahr

0,00

 

 

Gutschriften Personalabrechnung gesamt:

+74.776,92

 

= gegenwärtiger Rücklagenstand

 

166.792,08

 

 

 

 

2.5

Folgende Verwendung der künftigen Budgetergebnisrücklage ist geplant:

 

 

Gegenwärtiger Rücklagenstand

166.792,08

 

 

zuzüglich Budgetübertrag 2021

0,00

 

 

= künftiger Rücklagenstand

166.792,08

 

Geplante Verwendung:

 

 

2.5.1

Anschaffung von Maschinen, Geräten, Fahrzeugen sowie von Betriebs-/Geschäftsausstattung

166.792,08

 

2.5.2

Aufwendungen im Budget, insbesondere für Dienstleistungen und im Bereich des Unterhalts / Betriebs der Verkehrsinfrastruktur

 

 

 

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Budgetrücklagenzuführung i.H.v. 0,00 EUR
(wird gebucht im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushalt 2021)

 


Anlagen:        Amt 66 Budgetabrechnung 2021