- Der Haushalt 2023 mit Investitionsprogramm 2022 – 2026 wird gem. beigefügtem Termin- und Ablaufplan erstellt.
- Antragsberechtigt sind ausschließlich der Oberbürgermeister, der Stadtrat, die gemäß § 12 Nrn. 1 bis 10 GeschO gebildeten Gremien, die Stadtratsfraktionen, Ausschussgemeinschaften und Einzelmitglieder des Stadtrats.
- In die Beratungsunterlagen zum Haushalt 2023 sind nur Anträge ab 5.000 € pro Jahr aufzunehmen. Haushaltsanträge und Fachausschussgutachten unter 5.000 € jährlich sind aus den betreffenden Budgets bzw. den investiven Ansätzen zu finanzieren.
- Änderungsanträge zum Haushalt 2023, die in den Fachausschüssen abgelehnt wurden, werden im Haushalts-HFPA (kurz: HH-HFPA) nicht mehr behandelt; im HH-HFPA abgelehnte Anträge werden im Haushalts-Stadtrat (kurz: HH-StR) nicht mehr behandelt.
- Änderungsanträge zum Haushalt 2023 für die Abschlussberatungen im HH-StR dürfen nur mit einem Deckungsvorschlag gestellt werden. Finden die Deckungsvorschläge keine Mehrheit, gelten die Anträge als abgelehnt.
- Änderungsanträge zu Inhalten, die die Kämmerei im Rahmen des Haushaltsabgleichs vorschlägt, sind im HH-StR nicht zulässig.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Termingerechte und Ressourcen schonende Haushaltsaufstellung 2023.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Eckpunkte des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2023 sehen wie folgt aus:
von |
bis / am |
|
||
Datum |
Tag |
Datum |
Tag |
Tätigkeiten / Termine |
|
|
12.05.2022 |
Donnerstag |
Erstellung des Investitionsprogramms |
|
|
22.06.2022 |
Mittwoch |
- Termin zur Einreichung von Einwendungen |
04.07.2022 |
Montag |
15.07.2022 |
Freitag |
Haushaltsgespräche mit den Ämtern / Referaten: |
|
|
29.07.2022 |
Freitag |
Den
Ämtern werden zugeleitet: |
01.08.2022 |
Montag |
19.08.2022 |
Freitag |
Aufbereitung der endgültigen Entwurfsunterlagen |
01.08.2022 |
Montag |
26.08.2022 |
Freitag |
Abschlussarbeiten
der Kämmerei für die Druckvorlage Haushaltsentwurf |
22.08.2022 |
Montag |
26.08.2022 |
Freitag |
Druck
der Arbeitsprogramme 2023 |
29.08.2022 |
Montag |
09.09.2022 |
Freitag |
Druck
Haushaltsentwurf 2023 |
|
|
29.09.2022 |
Donnerstag |
Einbringung
des Haushaltsentwurfs 2023 in den Stadtrat |
|
|
07.10.2022 |
Freitag |
Auslauf
der Nachmeldungen der Verwaltung |
30.09.2022 |
Freitag |
18.10.2022 |
Dienstag |
Haushaltsseminare
der Politik |
|
|
19.10.2022 |
Mittwoch |
Abgabetermin
für Anträge aus der Politik zum Haushalt |
|
|
02.11.2022 |
Mittwoch |
Auslauf
der Beratungsunterlagen |
08.11.2022 |
Dienstag |
17.11.2022 |
Donnerstag |
Fachausschüsse
mit Beschlussfassung zu den Arbeitsprogrammen |
|
|
28.11.2022 |
Montag |
Die
Fraktionen und Einzelmitglieder des Stadtrats erhalten alle positiven
Ausschussgutachten in systematisch aufbereiteter Form |
|
|
30.11.2022 |
Mittwoch |
HH-HFPA-Sitzung
(Finanzausschuss) |
|
|
16.12.2022 |
Freitag |
Alle
Stadtratsmitglieder erhalten die positiven HFPA-Gutachten und
Beschlussvorlagen in systematisch aufbereiteter Form |
|
|
09.01.2023 |
Montag |
Alle
Stadtratsmitglieder erhalten eine
Übersicht über die Liquidität zum 01.01.2023 und den Abgleichsvorschlag. |
|
|
12.01.2023 |
Donnerstag |
HH-Stadtratssitzung, |
|
|
09.02.2023 |
Donnerstag |
Auslauf
der Genehmigungsunterlagen an die Regierung |
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Ziel des Finanzreferates ist es für einen zügigen und ressourcen-schonenden Ablauf der Haushaltsberatungen zu sorgen. Aus diesem Grunde werden maßgebliche Regelungen zum Verfahrensablauf der Haushaltsberatungen festgelegt, die sich für die Haushaltsaufstellung für 2023 aus den früheren Jahren bereits bewährt haben. Die Ziffern 2 bis 6 des Antragstextes wurden vom Stadtrat am 28.04.2016 bereits beschlossen mit der Maßgabe jährlich darüber zu befinden.
Zu Ziff. 2 des Antrags
Eventuelle Vorschläge und Anregungen von Gremien außerhalb von § 12 Nrn. 1 – 10 GeschO und der Beiräte (Nachhaltigkeitsbeirat, Jugendparlament, Ausländerbeirat, Seniorenbeirat etc.) sind ausschließlich über den Oberbürgermeister in die Beratungen einzubringen.
Zu Ziff. 3 und 4 des Antrags
HFPA und Stadtrat sollten sich nicht mit Sachverhalten von geringer finanzieller Bedeutung oder mit Änderungsanträgen zum Haushalt befassen, die im Zuge der Beratungen bereits im Fachausschuss keine Mehrheit erhalten haben. Dieses Verfahren spart Zeit bei der Aufbereitung der Haushaltsunterlagen in der Kämmerei sowie in der Sitzung des Haushalts-HFPA als auch des HH-Stadtrates.
Die Budgets der Fachämter einschließlich der i.d.R. vorhandenen positiven Budgetrücklagen sind vom Volumen so groß, dass Änderungsanträge unter 5.000 € aus den Sachkostenbudgets oder aus der Budgetrücklage finanziert werden können. Absicht bei Einführung der Budgetierung war es, dass Fachamt und Fachausschuss durch Umschichtung im Budget ohne „Belästigung“ des HFPA oder des Stadtrates Angelegenheiten von geringer finanzieller Bedeutung eigenständig abarbeiten können.
Zu Ziff. 5 des Antrags
Diese Regelung hat zu einer wesentlichen Beschleunigung der StR-Sitzung beigetragen.
Zu Ziff. 6 des Antrags
Im HH-StR dürfen deshalb nur Deckungen vorgeschlagen werden, die sich sachlich oder betraglich außerhalb des vorgeschlagenen Haushaltsabgleichs bewegen (echte Deckungsvorschläge).
Der Terminplan ist auf Basis der bewährten Ablaufplanung der Vorjahre erstellt und somit weitestgehend identisch. Die Einbringung des HH-Entwurfes 2023 kann aufgrund des Sitzungskalenders erst eine Woche später erfolgen als im Vorjahr, so dass für die Beratung/Seminare der Politik drei Wochen zur Verfügung stehen. Der Abgabetermin für die Anträge aus der Politik ist auf den 19. Oktober 2022 terminiert.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden