Betreff
Übertragung und Verwendung des Budgetergebnisses 2021 der Stadtkämmerei, der Wirtschaftsförderung und Arbeit sowie des Beteiligungsmanagements
Vorlage
201/034/2022
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2021 des Amtes 20 i. H. v. -30.544,83 EUR und dem Ausgleich des Verlustes durch Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes von 30.544,83 EUR wird zugestimmt. Des Weiteren wird der Rückgabe eines Teilbetrages von 3.545,96 EUR aus der Budgetrücklage zugestimmt.

Mit dem Vorschlag zur Verwendung der danach in der Budgetrücklage des Amtes verbleibenden Mittel von 30.000 EUR besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat, Einverständnis.

 

Hinweis:
Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über die Budgetabrechnung erfolgt im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und Stadtrat.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        Durch die Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis wird der Verlust in 2021 ausgeglichen. Gleichzeitig wird mit der Rückgabe von Mitteln die Sonderrücklage Budgetergebnis auf ein im Ämtervergleich angemessenes Volumen zurückgeführt.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

in EUR

2.1

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2021 des Amtes 20 beträgt

-30.544,83

 

(2020: +2.136,65 EUR, 2019: -21.787,29 EUR)

 

 

 

 

Die Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2021 haben betragen

 

für das 1.Halbjahr

0,00

 

 

für das 2. Halbjahr

0,00

 

 

Der Budgetrahmen wurde durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt


0,00

 

In den Investitionshaushalt 2021 wurden übertragen

0,00

 

(2020: 0 EUR, 2019: 0 EUR)

 

Das negative Gesamtbudgetergebnis ist im Wesentlichen auf folgende Faktoren zurückzuführen: Die überplanmäßigen Mehraufwendungen für laufende Zuschüsse (II/WA, 16.500,-- EUR), für Steuernachzahlungen in der Folge von Betriebsprüfungen (42.702,11 EUR) sowie für Steuerrückstellungen für BgAs (16.300,-- EUR) konnten weder durch Mehrerträge von 4.472,15 EUR noch durch ersparte Aufwendungen von insgesamt 40.485,13 EUR (v.a. Betriebs-, Geschäfts- und sonstige ordentliche Aufwendungen incl. interner Leistungsverrechnung) vollständig kompensiert werden.

 

 

2.2

Das Arbeitsprogramm 2021 konnte wie geplant / mit folgenden Änderungen erfüllt werden:

 

 

Abteilung 201 – Haushaltswesen

-       Der Start des Tax Compliance Management Systems (TCMS) verschiebt sich auf 2022/2023. Das Grobkonzept für die Einführung sowie der Projektauftrag wurden erarbeitet. Außerdem wurden die Fachämter über die Notwendigkeit eines TCMS informiert.

-       Die Einführung kontinuierlicher Inventuren konnte nicht erfolgen, da die dafür beantragte Stelle wiederum nicht genehmigt wurde.

 

Abteilungen 202 – Gemeindesteuern

 

-       Die Einführung des Moduls Zentrale Adressverwaltung wurde von der Projektleitung des elektronischen Rechnungsworkflows verschoben und steht aktuell 2022 an.

-       Geänderte Gewerbesteuerzinsbescheide konnten mangels neuer gesetzlicher Grundlage bislang nicht erlassen werden.

-       Die Grundsteuerreform erstreckt sich über mehrere Jahre.

-       Die Änderung der Straßenreinigungsgebühren ist 2021 erledigt.

-       Die Änderung der Niederschlagswassergebühren ist 2021 ebenfalls erledigt.

 

Abteilung 203 – Stadtkasse

 

-       Die Umsetzung der Annahme von E-Rechnungen ist abgeschlossen.

-       Die Umsetzung der Zentralisierung der Adressverwaltung ist durch den Kauf des Moduls von Infoma aufgenommen und befindet sich in der abschließenden Testphase mit anschließender Echtbetriebsphase.

-       Die Arbeitsgruppe „Zahlungsverkehr“ ist weiterhin tätig.

-       Das Projekt „Einführung des elektronischen Workflows bei der Stadt Erlangen“ ist in die Umsetzungsphase gekommen. Konkrete Ämtergespräche wurden realisiert. Der zeitliche Rahmen für die komplette Umstellung der Stadtverwaltung ist bis Ende 2022 geplant. Die Umstellung kann sich jedoch aufgrund aktueller personeller Abordnung als Auswirkung der Betreuung ukrainischer Flüchtlinge zu Lasten des elektronischen Rechnungsworkflows verzögern.

-       Der Personalzuwachs für das Sachgebiet wurde mit ½ VZÄ genehmigt und wird in 2022 besetzt werden. Weitergehende und dringend benötigte Stellenzuwächse wurden nicht berücksichtigt, jedoch für 2022 erneut angemeldet.

 

 

 

20 SV - Systemverwaltung (Stabsstelle bei Amt 20)

 

-       Die Einführung des nsk-Webclients (Version 21.X ff.) wurde in Abstimmung mit dem Software-Hersteller auf 2022 verschoben.

-       Ansonsten konnte das Arbeitsprogramm – trotz der sehr angespannten personellen Lage bei 20-SV – erfolgreich abgearbeitet werden.

 

II/WA – Wirtschaftsförderung und Arbeit (Stabsstelle bei Referat II)

 

-       Der Arbeitsschwerpunkt „Fortführung der Projektarbeit zur Gewerbeflächenentwicklung in Erlangen“ soll ggf. im Rahmen eines übergreifenden Gesamtkonzepts / Masterplans erfolgen.

-       Die Aktivitäten zur aktiven Gewerbeflächenentwicklung wurden, auch vor dem Hintergrund der Pandemie, nicht weitergeführt. Der Fokus wird seit 2021 und auch für die Folgejahre auf die Sicherung und Unterstützung der Bestandsunternehmen gelegt.

 

BTM – Beteiligungsmanagement (Stabsstelle bei Referat II)

 

-       Die Übertragung der Röthelheimbäder auf die ESTW ist wegen Corona zurückgestellt.

-       Die Vorbereitung des Konzernabschlusses 2022 läuft überwiegend planmäßig. Verzögerungen gibt es aufgrund des erhöhten Abstimmungsbedarfs mit den Konzerngesellschaften.

-       Hinsichtlich der Vereinheitlichung der Standards sind die Satzungsneufassungen für MVC (Medical Valley Center GmbH) und IGZ (Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg – Fürth – Erlangen GmbH) weitgehend vorbereitet.

-       Der Beteiligungsbericht 2019/2020 wurde noch nach altem Design erstellt, da das neue
Corporate Design der Stadt noch nicht vorliegt.

 

 

 

2.3

Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 20 im Jahr 2021

 

Stand am 01.01.2021

60.000,00

 

Entnahmen 2021 aufgrund Fachausschussbeschluss vom 05.05.2021

 

 



 

geplante
Entnahme

tatsächliche Entnahme

 

 

für Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Beschäftigten

-2.000,00

0,00

 

 

für Fortbildung, Reisekosten, Abgeltung von Überstunden, Leistungsprämien

-8.000,00

0,00

 

 

für Maßnahmen der Wirtschaftsförderung einschließlich Nachholung einer Zuschussausreichung aus 2020

-50.000,00

-50.000,00

-50.000,00

 

tatsächliche Entnahmen gesamt:

-50.000,00

 

zuzüglich Gutschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2021

 

 

Gutschrift 1. Halbjahr - Höchstbetrag erreicht -

54.090,79

 

 

Gutschrift 2. Halbjahr

0,00

 

 

Gutschriften Personalabrechnung gesamt:

+54.090,79

=

Gegenwärtiger Rücklagenstand

64.090,79

./.

Rücklagenentnahme zur Vermeidung eines Verlustvortrages

-30.544,83

./.

Freiwillige Rückgabe eines Teilbetrages der Rücklage

-3.545,96

=

in der Budgetrücklage verbleibender Betrag

30.000,00

 

 

 

 

Folgende Verwendung des in der Rücklage verbleibenden Betrags ist geplant:

 

 

2.3.1

Beschaffung eines Tresors für das Forderungsmanagement wegen Umzug

2.400,00

 

2.3.2

Beschaffung eines Zusatzmoduls für das TCMS

8.400,00

 

2.3.3

Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Beschäftigten

2.000,00

 

2.3.4

Fortbildung, Reisekosten, Abgeltung von Überstunden, Leistungsprämien

8.000,00

 

2.3.5

Maßnahmen der Wirtschaftsförderung

9.200,00

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

 

 

Budgetrücklagenentnahme i. H. v. 34.090,79 EUR
(davon 30.544,83 EUR Verlustausgleich)

(wird gebucht im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushalt 2021)

 

 

 

    


Anlagen: Anlage 1 – Budgetabrechnung 2021 für Amt 20

                     Anlage 2 – Sonderrücklage Budgetergebnis Amt 20 – HHJahr 2021