Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis
2021 des Amtes 20 i. H. v. -30.544,83 EUR und dem Ausgleich des Verlustes durch
Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes von 30.544,83 EUR wird
zugestimmt. Des Weiteren wird der Rückgabe eines Teilbetrages von 3.545,96 EUR
aus der Budgetrücklage zugestimmt.
Mit dem Vorschlag zur Verwendung der danach in der Budgetrücklage des Amtes verbleibenden Mittel von 30.000 EUR besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat, Einverständnis.
Hinweis:
Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über die Budgetabrechnung erfolgt
im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und Stadtrat.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Durch die Entnahme aus der
Sonderrücklage Budgetergebnis wird der Verlust in 2021 ausgeglichen.
Gleichzeitig wird mit der Rückgabe von Mitteln die Sonderrücklage
Budgetergebnis auf ein im Ämtervergleich angemessenes Volumen zurückgeführt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
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in EUR |
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2.1 |
Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2021 des Amtes 20 beträgt |
-30.544,83 |
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(2020: +2.136,65 EUR, 2019: -21.787,29 EUR) |
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Die Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2021 haben betragen |
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für das 1.Halbjahr |
0,00 |
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für das 2. Halbjahr |
0,00 |
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Der Budgetrahmen wurde durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt |
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In den Investitionshaushalt 2021 wurden übertragen |
0,00 |
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(2020: 0 EUR, 2019: 0 EUR) |
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Das negative
Gesamtbudgetergebnis ist im Wesentlichen auf folgende Faktoren
zurückzuführen: Die überplanmäßigen Mehraufwendungen für laufende Zuschüsse
(II/WA, 16.500,-- EUR), für Steuernachzahlungen in der Folge von
Betriebsprüfungen (42.702,11 EUR) sowie für Steuerrückstellungen für BgAs
(16.300,-- EUR) konnten weder durch Mehrerträge von 4.472,15 EUR noch durch
ersparte Aufwendungen von insgesamt 40.485,13 EUR (v.a. Betriebs-, Geschäfts-
und sonstige ordentliche Aufwendungen incl. interner Leistungsverrechnung)
vollständig kompensiert werden. |
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2.2 |
Das Arbeitsprogramm 2021 konnte wie geplant / mit folgenden Änderungen erfüllt werden: |
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Abteilung 201 –
Haushaltswesen -
Der
Start des Tax Compliance Management Systems (TCMS) verschiebt sich auf
2022/2023. Das Grobkonzept für die Einführung sowie der Projektauftrag wurden
erarbeitet. Außerdem wurden die Fachämter über die Notwendigkeit eines TCMS
informiert. -
Die
Einführung kontinuierlicher Inventuren konnte nicht erfolgen, da die dafür
beantragte Stelle wiederum nicht genehmigt wurde. Abteilungen 202 – Gemeindesteuern -
Die Einführung des Moduls Zentrale Adressverwaltung wurde
von der Projektleitung des elektronischen Rechnungsworkflows verschoben und
steht aktuell 2022 an. -
Geänderte Gewerbesteuerzinsbescheide konnten mangels
neuer gesetzlicher Grundlage bislang nicht erlassen werden. -
Die Grundsteuerreform erstreckt sich über mehrere Jahre. -
Die Änderung der Straßenreinigungsgebühren ist 2021
erledigt. -
Die Änderung der Niederschlagswassergebühren ist 2021
ebenfalls erledigt. Abteilung 203 – Stadtkasse -
Die Umsetzung der Annahme von E-Rechnungen ist
abgeschlossen. -
Die Umsetzung der Zentralisierung der Adressverwaltung
ist durch den Kauf des Moduls von Infoma aufgenommen und befindet sich in der
abschließenden Testphase mit anschließender Echtbetriebsphase. -
Die Arbeitsgruppe „Zahlungsverkehr“ ist weiterhin tätig. -
Das Projekt „Einführung des elektronischen Workflows bei
der Stadt Erlangen“ ist in die Umsetzungsphase gekommen. Konkrete
Ämtergespräche wurden realisiert. Der zeitliche Rahmen für die komplette
Umstellung der Stadtverwaltung ist bis Ende 2022 geplant. Die Umstellung kann
sich jedoch aufgrund aktueller personeller Abordnung als Auswirkung der
Betreuung ukrainischer Flüchtlinge zu Lasten des elektronischen
Rechnungsworkflows verzögern. -
Der Personalzuwachs für das Sachgebiet wurde mit ½ VZÄ
genehmigt und wird in 2022 besetzt werden. Weitergehende und dringend
benötigte Stellenzuwächse wurden nicht berücksichtigt, jedoch für 2022 erneut
angemeldet. |
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20 SV - Systemverwaltung (Stabsstelle bei Amt 20) -
Die Einführung des nsk-Webclients (Version 21.X ff.)
wurde in Abstimmung mit dem Software-Hersteller auf 2022 verschoben. -
Ansonsten konnte das Arbeitsprogramm – trotz der sehr
angespannten personellen Lage bei 20-SV – erfolgreich abgearbeitet werden. II/WA – Wirtschaftsförderung und Arbeit
(Stabsstelle bei Referat II) -
Der Arbeitsschwerpunkt „Fortführung der Projektarbeit zur
Gewerbeflächenentwicklung in Erlangen“ soll ggf. im Rahmen eines
übergreifenden Gesamtkonzepts / Masterplans erfolgen. -
Die Aktivitäten zur aktiven Gewerbeflächenentwicklung
wurden, auch vor dem Hintergrund der Pandemie, nicht weitergeführt. Der Fokus
wird seit 2021 und auch für die Folgejahre auf die Sicherung und
Unterstützung der Bestandsunternehmen gelegt. BTM – Beteiligungsmanagement (Stabsstelle bei Referat II) - Die Übertragung der Röthelheimbäder auf die ESTW ist wegen Corona zurückgestellt. -
Die Vorbereitung des Konzernabschlusses 2022 läuft
überwiegend planmäßig. Verzögerungen gibt es aufgrund des erhöhten
Abstimmungsbedarfs mit den Konzerngesellschaften. -
Hinsichtlich der Vereinheitlichung der Standards sind die
Satzungsneufassungen für MVC (Medical Valley Center GmbH) und IGZ
(Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg – Fürth – Erlangen GmbH) weitgehend
vorbereitet. -
Der Beteiligungsbericht 2019/2020 wurde noch nach altem
Design erstellt, da das neue |
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2.3 |
Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 20 im Jahr 2021 |
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Stand am 01.01.2021 |
60.000,00 |
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Entnahmen 2021 aufgrund Fachausschussbeschluss vom 05.05.2021 |
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geplante |
tatsächliche Entnahme |
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für Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Beschäftigten |
-2.000,00 |
0,00 |
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für Fortbildung, Reisekosten, Abgeltung von Überstunden, Leistungsprämien |
-8.000,00 |
0,00 |
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für Maßnahmen der Wirtschaftsförderung einschließlich Nachholung einer Zuschussausreichung aus 2020 |
-50.000,00 |
-50.000,00 |
-50.000,00 |
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tatsächliche Entnahmen gesamt: |
-50.000,00 |
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zuzüglich Gutschriften aus der
Abrechnung der Personalaufwendungen 2021 |
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Gutschrift 1. Halbjahr - Höchstbetrag erreicht - |
54.090,79 |
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Gutschrift 2. Halbjahr |
0,00 |
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Gutschriften Personalabrechnung gesamt: |
+54.090,79 |
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= |
Gegenwärtiger Rücklagenstand |
64.090,79 |
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./. |
Rücklagenentnahme zur Vermeidung eines Verlustvortrages |
-30.544,83 |
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./. |
Freiwillige Rückgabe eines Teilbetrages der Rücklage |
-3.545,96 |
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= |
in der Budgetrücklage verbleibender Betrag |
30.000,00 |
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Folgende Verwendung des in der Rücklage verbleibenden Betrags ist geplant: |
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2.3.1 |
Beschaffung eines Tresors für das Forderungsmanagement wegen Umzug |
2.400,00 |
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2.3.2 |
Beschaffung eines Zusatzmoduls für das TCMS |
8.400,00 |
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2.3.3 |
Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Beschäftigten |
2.000,00 |
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2.3.4 |
Fortbildung, Reisekosten, Abgeltung von Überstunden, Leistungsprämien |
8.000,00 |
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2.3.5 |
Maßnahmen der Wirtschaftsförderung |
9.200,00 |
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3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Budgetrücklagenentnahme
i. H. v. 34.090,79 EUR (wird
gebucht im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushalt 2021) |
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Anlagen: Anlage 1 – Budgetabrechnung 2021 für Amt 20
Anlage 2 – Sonderrücklage Budgetergebnis Amt 20 – HHJahr 2021