Betreff
Bezuschussung der Mittagsbetreuung an Erlanger Grundschulen im Schuljahr 2022/2023
Vorlage
40/114/2022
Aktenzeichen
IV/40-1
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen bezuschusst im Schuljahr 2022/2023 die an den staatlichen Erlanger Grundschulen bestehenden Mittagsbetreuungen in Höhe des vom Freistaat Bayern gewährten Zuschusses mit insgesamt 314.075 €. 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das bestehende und umfangreiche Betreuungsangebot für Grundschulkinder ist ein wichtiger Bestandteil der "Schulstadt Erlangen" und zudem ein wesentlicher Beitrag zum Projekt "Kinder- und familienfreundliche Kommune".

Zur Sicherstellung dieser Betreuungsform werden die Mittagsbetreuungen an den staatlichen Erlanger Grundschulen im Rahmen eines freiwilligen Zuschusses durch die Stadt Erlangen gefördert.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Mittagsbetreuungen ermöglichen an Grundschulen eine Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern vom Ende des stundenplanmäßigen Vormittagsunterrichts bis mindestens 14:00 Uhr und je nach Schule längstens bis 17:00 Uhr.

Sie unterstützen die Erziehungsarbeit des Elternhauses und der Schule. Das Gelingen erfordert eine enge Zusammenarbeit aller an der Mittagsbetreuung Beteiligten (Träger, Schulleitungen, Lehrkräfte, Betreuungspersonal, Hausmeister, Eltern).

 

In Erlangen wird die Mittagsbetreuung von Elternbeiräten, Förderkreisen, gemeinnützigen

Einrichtungen und Kirchengemeinden wahrgenommen.

 

Die Finanzierung erfolgt je zu einem Drittel über

- monatliche Teilnehmerbeiträge der Eltern,

- Zuschüsse der Kommune und

- Zuschüsse des Freistaates Bayern für die Mittagsbetreuung an staatlichen Grundschulen.

 

Die Höhe der Zuschüsse durch die Stadt Erlangen beträgt für das Schuljahr 2020/2021 unverändert 3.323 € je regulärer Mittagsbetreuungsgruppe und 7.000 € je verlängerter Mittagsbetreuungsgruppe. Die Zuschüsse des Freistaates Bayern werden den Trägern direkt ausbezahlt.

 

Mittagsbetreuungen im Schuljahr 2022/2023
(Anzahl der voraussichtlichen Gruppen sowie Fördersummen)

Schule

 

verlängerte

 

verlängerte

Förderung durch die Stadt Erlangen

MiBe

MiBe

MiBe

MiBe

2021/2022

2021/2022

2022/2023

2022/2023

GS Adalbert-Stifter

6 (7) *

0

5 (6) *

0

16.615 €

GS Max-und-Justine-Elsner

1

0

1

0

3.323 €

GS Brucker Lache

3

1

3

1

16.969 €

GS Büchenbach

1

2

2

3

27.646 €

GS Heinrich-Kirchner

3

3

4

4

41.292 €

GS Loschgeschule

0

9

0

9

63.000 €

GS Michael-Poeschke

1

4

0

4

28.000 €

GS Mönauschule

-

-

1

0

3.323 €

GS Pestalozzi

0

5

0

5

35.000 €

GS Dechsendorf

3

3

3

3

30.969 €

GS Frauenaurach

7

0

6

1

26.938 €

GS Friedrich-Rückert

0

3

0

3

21.000 €

Summe

25

30

25

33

314.075 €

 

55

58

 

 

*es wird jeweils eine Gruppe weniger berechnet; diese Gruppe wird von der Gemeinde Buckenhof gefördert

 

 

Im kommenden Schuljahr 2022/2023 rechnen die Grundschule Büchenbach und die Heinrich-Kirchner-Schule mit je einer regulären Gruppe mehr, die Grundschulen Büchenbach, Heinrich-Kirchner und Frauenaurach mit je einer verlängerten Gruppe mehr.

Die Adalbert-Stifter-Grundschule, die Michael-Poeschke-Grundschule und die Grundschule Frauenaurach erwarten eine reguläre Gruppe weniger als im vergangenen Schuljahr.

Neu eingerichtet wird voraussichtlich eine reguläre Gruppe an der Mönauschule.

Die Gesamtgruppenzahl erhöht sich im Vergleich zum aktuellen Schuljahr voraussichtlich um drei Gruppen von 55 auf 58. Die konkreten Zahlen können allerdings erst nach dem Meldetermin an die Regierung von Mittelfranken im Juli ermittelt werden.

 

40.53.010001 -  - Mittagsbetreuung - MiBe Gruppen Diagramm - 06.04.2022

 

 

Bedingt durch die Veränderung der Gruppenanzahl steigen die Kosten für das Schuljahr 2022/2023 um 17.677 € im Vergleich zum Schuljahr 2021/2022.

 

 

40.53.010001 -  - Mittagsbetreuung - MiBe Ausgaben Diagramm - 06.04.2022

 

 

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Auszahlung der städtischen Zuschüsse erfolgt in zwei Teilzahlungen, die 1. Rate im Herbst 2022, die 2. Rate im Frühjahr 2023.

 

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

  ja, positiv*

  ja, negativ*

  nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

   ja*

   nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

314.075 €

bei Sachkonto: 545801

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden: 328.000 € sind im Budget vorhanden (SKO: 531801).

                    sind nicht vorhanden