Betreff
Antrag Nr. 043/2022 der Klimaliste: Offene Stellen in der Stadtverwaltung
Vorlage
11/041/2022
Aktenzeichen
III/11
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Der Antrag Nr. 043/2022 der Klimaliste vom 01.03.2022 ist damit bearbeitet.

 


1.   Sachbericht

Zu Frage 1: Wie viele offene Stellen gibt es derzeit in der Stadtverwaltung?

Die Erstellung einer Übersicht ist allein durch Einzel-Prüfung aller Bedarfe jedes Amtes durch jede Sachbearbeitung in 112 zu einem festgelegten Stichtag möglich. Der Aufwand hierfür ist angesichts der derzeitigen hohen Aufgabenlast im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und den Flüchtenden aus der Ukraine nicht leistbar. Die Situation ist einer ständigen Veränderung unterworfen.

 

Zu Frage 2: Wie lang dauert durchschnittlich die Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle?

Eine pauschale Aussage zur Zeitdauer von Ausschreibung bis Besetzung ist aufgrund individueller Unterschiede der einzelnen Verfahren und der jeweiligen beruflichen Situation der Bewerber*innen nicht möglich.

Der Zeitplan für jeweils das gesamte Auswahlverfahren bis hin zur für die Mitbestimmung entscheidenden Sitzung des Personalrats wird von Seiten Abt. 112 mit den jeweiligen Führungskräften der Fachbereiche bereits vor Veröffentlichung der Ausschreibung abgestimmt.

Die Ausschreibungsfrist beträgt generell 3 Wochen, wird bei nicht geeigneter Bewerbungslage von Abt. 112 in Absprache mit den Fachbereichen auch nochmals um den gleichen Zeitraum und nochmaliger Prüfung der Veröffentlichungsmedien verlängert. Im Zeitplan ist auch bereits ein Gespräch zur Abstimmung der einzuladenden Bewerber*innen nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen von Seiten Abt. 112 mit der zuständigen Führungskraft vereinbart, dass i.d.R. innerhalb von 3 Tagen nach Bewerbungsfristende (bei Auswahlverfahren mit hohen Bewerbungszahlen max. 1 Woche) stattfindet. Mit einem Vorlauf von i.d.R. 2 Wochen werden dann umgehend die am besten geeigneten Bewerber*innen zu Vorstellungsgesprächen eingeladen.

Sobald die Auswahlentscheidung feststeht, erfolgt die Einbringung der Einstellungs-/Versetzungsverfügung in die danach nächstmögliche Sitzung des zuständigen Gremiums des Personalrats. Im Tarifbereich erfolgt i.d.R. –sofern keine Konkurrenzlage mit internen Bewerbungen gesehen wird- zeitnah nach der Auswahlentscheidung eine vorläufige Mitteilung an die eingeladenen Bewerber*innen. Nach Zustimmung des Personalrats werden dann –sofern bereits der Eintrittstermin feststeht- alle Beteiligten nochmals umgehend informiert sowie die Arbeitsverträge ausgefertigt und zugeleitet. Steht der Eintrittstermin noch nicht fest, weil die ausgewählten Bewerber*innen noch mit den aktuellen Arbeitgebern über eine vorzeitige Auflösung verhandeln, wird bei Bedarf eine schriftliche Zusicherung an die neu einzustellenden Personen ausgestellt.

Der konkrete Eintritts- oder Versetzungstermin ist abhängig von der jeweiligen Dauer der Betriebszugehörigkeit bei den bisherigen Arbeitgebern und der daraus resultierenden Kündigungsfrist sowie der Bereitschaft dieser Arbeitgeber, vorzeitig einvernehmlich das bisherige Arbeitsverhältnis im Rahmen eines Auflösungsvertrages zu beenden. Im Beamt*innenbereich ist zwar ein Versetzungszeitraum von i.d.R. 3 Monaten nach Abschluss des Auswahlverfahrens realistisch, jedoch abhängig von der jeweiligen Berufsgruppe und dem Grad des Fachkräftemangels in diesen Bereichen. Auch 6 Monate Wartezeit bis zum Dienstantritt neuer Kolleg*innen nach Stellung des Versetzungsantrags waren in der Vergangenheit bereits in Einzelfällen bei Versetzungen möglich.

 

 

Zu Frage 3: Wie viele der im Haushalt 2022 beschlossenen Stellen sind bereits ausgeschrieben?

Hierzu besteht derzeit keine valide Auswertungsmöglichkeit.

Die neuen Stellen werden in Abstimmung der Zeitpläne mit den Fachbereichen Zug um Zug ausgeschrieben, sofern keine anderen Besetzungsmöglichkeiten z.B. über Elternzeitrückkehrer*innen, zu übernehmende Nachwuchskräfte oder die Weiterbeschäftigung bisher befristet eingestellter Kolleg*innen mit passendem Qualifikationsprofil bestehen.

Die tatsächliche Besetzung dieser Stellen kann aus rechtlichen Gründen immer erst nach Genehmigung des Haushalts durch die Regierung von Mittelfranken erfolgen. Diese liegt für den Haushalt 2021 nunmehr vor.


Anlagen:        Antrag Nr. 043/2022 der Klimaliste