1. Der Bedarf für
die Erneuerung der alten Ballfangzäune an den genannten Schulen wird
festgestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die sukzessive Erneuerung der Zäune gemäß vorliegender
Priorisierung umzusetzen und die notwendigen Gesamtmittel zum Haushalt 2023 f
anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der Sachaufwand für die Einrichtungen an schulischen Außensportanlagen ist vom Schulverwaltungsamt zu tragen. Die fachliche Betreuung/Kontrolle, insbesondere Verkehrssicherung und Unterhalt liegen in der Zuständigkeit von EB 77.
Hierzu zählen auch die Ballfangzäune auf schulischen Außensportflächen.
Zwischenzeitlich sind einige Ballfangzäune sehr marode, weisen einen erhöhten Reparaturbedarf auf und bergen zudem Unfallgefahren. Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird seitens Abt. Stadtgrün eine sukzessive Erneuerung empfohlen.
Hinzu kommt, dass die damals errichteten Zäune aufgrund ihrer einfachen Ausführung erhöhte Lärmimmissionen bei Ballsportausübung für Anwohner zur Folge haben.
Aus diesem Grund wurde von Abt. Stadtgrün eine Planung erstellt, nach welcher in den nächsten Jahren ein sukzessiver Tausch erfolgen kann.
Im Zuge dieser Arbeiten werden seitens Abt. Stadtgrün zusätzlich Traufplatten entlang der Zaunelemente gesetzt, welche einen einfacheren Unterhalt der Flächen ermöglichen und zugleich eine Beschädigung der Zaunelemente, z. B. im Zuge der Pflegearbeiten, verhindern sollen.
Mit einer Erneuerung wird zum einen längerfristig ein wartungsarmer und verkehrssicherer Zustand hergestellt, zum anderen wird durch Einsatz lärmgeminderter, gedämpfter verzinkter Doppelstabgitter-Zaunelemente eine deutliche Verbesserung für die Anwohner erreicht.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Abt. Stadtgrün hat in Abstimmung mit dem Schulverwaltungsamt folgende Maßnahmen (siehe auch Anlage) vorgesehen und priorisiert.
Planung, Ausschreibung und Vergabe, Realisierung und Mittelabfluss
In 2023
Maßnahmen:
§ Prio 1: Rasensportfeld Grundschule Büchenbach Nord/ Hermann-Hedenus-Mittelschule, Standort Steigerwaldallee (derzeit auch Nutzung durch Vereine)
Kosten: ca. 110.000 €
§
Prio 1: Hermann-Hedenus- Mittelschule, Standort
Schallershofer Straße: Ertüchtigung Bestandszaun und Ergänzung weiterer
Zaunfelder zur Nutzung als kleineres Soccerfeld
Kosten: ca. 8.500 €
§ Prio 2: Rasensportfeld Michael-Poeschke-Schule/Otfried-Preußler-Schule entlang Straße
Kosten: ca. 33.500 €
Kostenschätzung
gesamt 2023: ca.
152.000 €
In 2024
Maßnahmen:
§
Prio 3: Herman-Hedenus-Grundschule entlang
Straße
Kosten: ca. 47.000 €
§
Prio 3: Mittelschule Eichendorffschule umlaufend
Kosten: ca. 71.500 €
§
Prio 4: Rasensportfeld CEG
Kosten: 50.000 €
Kostenschätzung gesamt 2024 f: rd. 168.500 EUR
In 2025
Ggf. Restarbeiten, Abfluss Mittel für Abrechnung Restarbeiten oder zu verschiebender Einzelmaßnahmen.
Für die Umsetzung sämtlicher Maßnahmen sind Gesamtkosten in Höhe von grob geschätzt 321.000 € zu kalkulieren. Die HH-Mittel müssen zum Zeitpunkt der Vergabe verfügbar sein. Eine präzise Schätzung ist aufgrund der derzeitigen Marktsituation schwer möglich, mit einer Preissteigerung ist zu rechnen.
Klimarelevanz:
Durch den Austausch in wartungsarme, verzinkte Doppelstabgitterelemente mit einer Lebensdauer von 15-20 Jahren entfallen auf längere Zeit Reparaturarbeiten und diverse Anfahrten.
Dies hat positiven Einfluss sowohl auf den wirtschaftlichen Einsatz personeller Ressourcen, als auch auf das Klima.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Abt. Stadtgrün übernimmt die weitere Detailplanung und Vergabe dieser Maßnahmen und passt diese ggf. an sich verändernde Rahmenbedingungen (z. B. bauliche Maßnahmen an Schulen, Lieferverzögerungen) entsprechend und eigenverantwortlich an.
Die Kosten des Abbaus und der Entsorgung des Altmaterials sind in den genannten Schätzungen enthalten, ebenso wie das Setzen von Traufplatten, welche flankierend durch Abt. Stadt-grün erfolgen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
152.000 € (2023) 168.500 € (2024) |
bei IPNr.: neu |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Übersicht Bedarf und Priorisierung Ballfangzäune