Der Fördervertrag zwischen der Stadt und dem Gemeinnützigen
Theater- und Konzertverein e.V. (gVe) wird wie vorgelegt beschlossen.
Im ersten Quartal 2024 führen die Stadt und der Verein Gespräche über die weitere Zuschussentwicklung und die weitere Vertragsgestaltung.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit dem Fördervertrag erhält der Verein für die Jahre 2022 bis 2024, in denen der reguläre Zuschuss um einen jährlichen Sonderzuschuss erhöht ist, Planungssicherheit.
Grundsätzlich schafft der Vertrag Transparenz zwischen den Vertragspartner*innen zum
Förderzweck, zur Höhe und zu den Modalitäten der Zuschussgewährung und der Zuschussprüfung und zu den Rücklagen.
2. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung
zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fördervertrag gVe