Betreff
Umsetzung Grundsatzbeschluss Solare Baupflicht
Fraktionsantrag der Grünen Liste Nr. 015/2022
Vorlage
611/107/2022
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Der Fraktionsantrag der Grünen Liste Nr. 015/2022 ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Fraktion der Grünen Liste beantragt, dass die solare Baupflicht durch Festsetzung nicht nur in allen lfd. Bebauungsplanverfahren konsequent umgesetzt wird. Vielmehr sollen auch in Gebieten mit rechtsverbindlichen Bebauungsplänen und ggf. auch unbeplanten Innenbereichen, in denen die solare Baupflicht bis dato noch nicht durch Festsetzung geregelt ist, entsprechend geändert bzw. aufgestellt werden, sobald Bauvorhaben geplant werden. 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Verwaltung versteht und setzt den Grundsatzbeschluss zur Solaren Baupflicht bisher derart um, indem in allen lfd. Bebauungsplanverfahren einschl. ggf. ergänzender Städtebaulicher Verträge diesem Ziel Rechnung getragen wird – ungeachtet davon, ob in dem jeweiligen Bebauungsplan erstmalig die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für eine bauliche und sonstige Nutzung geschaffen werden oder diese durch ein Deckblatt geändert werden.

 

Mit der Umsetzung der Festsetzung zur solaren Baupflicht in allen Bestandsgebieten geht jedoch noch keine Verpflichtung der Eigentümer einher, Photovoltaikanlagen zu errichten und zu betreiben: Zum einen regelt der Bebauungsplan nur wie gebaut, jedoch nicht ob und wann gebaut wird. Des Weiteren greift die Festsetzung erst im Zuge von Neubebauungen oder baulichen Veränderungen der maßgeblichen Gebäudeteile bzw. baulichen Anlagen (i.d.R. Gebäudedächer). Bei allen anderen baulichen und sonstigen Veränderungen entfaltet die Festsetzung zur solaren Baupflicht daher keine Wirkung.

 

Angesichts der Tatsache, dass derzeit ca. 425 rechtsverbindliche Bebauungspläne einschl. Deckblätter in der Stadt Erlangen bestehen und die Verwaltung jährlich ca. 1.400 informelle Anfragen, Bauvoranfragen oder Bauanträge (Angaben für das Jahr 2021) erreichen, würde eine darüber hinaus gehende Umsetzung der Solaren Baupflicht im Sinne des Antrages nicht nur mit einem erheblichen zusätzlichen personellen und finanziellen Ressourcenbedarf im Amt für Stadtplanung und Mobilität einhergehen, sondern auch die Planungs- und Bauzeiträume im jeweiligen Einzelfall um Monate bzw. Jahre verlängern.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Verwaltung hält an der o.g. Umsetzung des Grundsatzbeschlusses zur Solaren Baupflicht fest.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Fraktionsantrag der Grünen Liste Nr. 015/2022