1. Ausbildung
Im Jahr 2023 sollen bis zu 41 Nachwuchskräfte zur Ausbildung eingestellt werden, davon
·
25 Nachwuchskräfte im Verwaltungsbereich
(darunter 2
Nachwuchskräfte nach dem Soldatenversorgungsgesetz)
·
1 Nachwuchskraft für den Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der
dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik,
fachlicher Schwerpunkt
bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst, Fachgebiet Straßen- und
Ingenieurbau, Verkehrsmanagement
·
1 Nachwuchskraft für
den Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der
Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt
Verwaltungsinformatik
·
4 Nachwuchskräfte im gewerblich-technischen und kaufmännischen Bereich
(darunter 3
Nachwuchskräfte im Rahmen eines „besonderen Ausbildungsverhältnisses“,
eines davon im neu zu gründenden Eigenbetrieb Kommunales Jobcenter)
·
10 Nachwuchskräfte im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zum/zur Erzieher*in
(ehemals OptiPrax)
Im Jahr 2023 werden bis zu 7 Ausbildungsstellen mit Quereinsteiger*innen besetzt, die den Beschäftigtenlehrgang I (BL I) absolvieren.
3. Assistenzkraft – Teilzeit-Qualifizierung zur/zum* Staatlich geprüften
Kinderpfleger*in
In den Jahren 2022 sowie 2023 werden je 3 durch die Bundesagentur für
Arbeit geförderte
Beschäftigungsverhältnisse zur „Assistenzkraft – Teilzeit-Qualifizierung
zur/zum Staatlich
geprüften Kinderpfleger*in“ angeboten. Es werden hierfür insgesamt sechs
Ausbildungsplatzhalter geschaffen.
4. Die Haushaltsmittel für 2023 ff sind zu den jeweiligen Haushaltsberatungen anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
Ziel ist es, den Bedarf an qualifizierten Fachkräften für die Stadt Erlangen
dauerhaft zu sichern.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Zu Ziffer 1: Ausbildung
Eine
systematische, zielorientierte und qualifizierte Ausbildung stellt den ersten
Schritt einer
kontinuierlichen Personalentwicklung dar und bildet eine wichtige Säule für die
dauerhafte
Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Leistungsfähigkeit der
Stadtverwaltung. Sie
sichert engagierte und leistungsfähige Mitarbeiter*innen, welche die „Stadt für
alle“ aktiv
mitgestalten und prägen. Daher ist es für die Stadt Erlangen von hoher
Bedeutung, selbst
auszubilden.
Gerade im Hinblick auf den
demographischen Wandel liegt es im Eigeninteresse der
Stadtverwaltung Erlangen, qualifiziertes Personal als wichtigste Ressource zu
gewinnen,
weiterzuentwickeln und dauerhaft zu binden. Darüber hinaus bekennt sich die
Stadt Erlangen zu ihrer Rolle als soziale Arbeitgeberin, indem sie ihr soziales
Engagement weiterhin auf einem hohen Stand hält und Menschen berufliche
Perspektiven eröffnet.
Im Jahr 2014 wurde die Ausbildungskapazität im Verwaltungsbereich
(Beamtenanwärter*innen für den Einstieg in der zweiten und dritten
Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen des fachlichen
Schwerpunkts nichttechnischer Verwaltungsdienst sowie
Verwaltungsfachangestellte) auf 25 Ausbildungsplätze gesteigert und seither
kontinuierlich beibehalten. Aktuell ist aufgrund der Rahmenbedingungen im
Personal- und Organisationsamt sowie in den Dienststellen (Ausbildungsplätze,
zur Verfügung stehende Ausbildungsbeauftragte und
Ausbilder*innen) eine weitere Erhöhung der Ausbildungskapazität nicht möglich.
Zu Ziffer 2: Beschäftigtenlehrgang I (BL I)
Die Stadt Erlangen bildet in der
mittleren Funktionsebene (Beamtenanwärter*innen für den
Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung
und Finanzen des fachlichen Schwerpunkts nichttechnischer Verwaltungsdienst
sowie Verwaltungsfachangestellte) pro Jahr zehn Nachwuchskräfte aus. Die
Ausbildungskapazität reicht derzeit nicht aus, um den Bedarf an qualifizierten
Mitarbeiter*innen in der Verwaltung zu decken.
Nachdem auch auf dem
Arbeitsmarkt nicht genügend qualifizierte Mitarbeiter*innen mit dem Nachweis
der „Ersten Prüfung“ gemäß TVöD gewonnen werden können, wurden in den letzten
Jahren vermehrt Quereinsteiger*innen (Bewerber*innen mit kaufmännischer
Ausbildung)
gewonnen, die verpflichtet wurden, berufsbegleitend den Beschäftigtenlehrgang I
zu
absolvieren. Im Jahr 2022 begannen/beginnen acht Beschäftigte berufsbegleitend
– parallel zur Übernahme der Aufgaben einer Planstelle – den BL I. Im Februar
2022 starteten darüber hinaus fünf Quereinsteiger*innen den BL I, die gezielt
zu dessen Absolvierung (zweiter Ausbildungsweg) eingestellt wurden, um im
Nachgang als Personalressource für die Dienststellen zur Verfügung zu stehen.
Dieses Konzept soll 2023 fortgeführt werden.
Zu Ziffer 3: Assistenzkraft – Teilzeit-Qualifizierung zur/zum Staatlich
geprüften
Kinderpfleger*in
Der Fachkräftemangel im
pädagogischen Bereich durchzieht alle Ebenen. Daher soll die Chance genutzt
werden im Rahmen des Förderprogrammes der Bundesagentur für Arbeit
(§ 81 ff SGB III - Qualifizierungschancengesetz)
• ungelernte und geringqualifizierte Arbeitnehmer*innen
oder
• Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung,
die mehr als vier Jahre nicht mehr im erlernten Beruf tätig waren und darin
auch keine Perspektive mehr finden
zur/zum
Staatlich geprüften Kinderpfleger*in zu qualifizieren. Damit wird das
Qualifizierungsportfolio der Stadt Erlangen erweitert und dem Fachkräftemangel
entgegengewirkt.
3. Prozesse und Strukturen
1)
Ausbildung |
|
2022 ganzjährig |
Ausschreibung der Ausbildungsstellen –
abhängig vom Ausbildungsberuf/dualen Studium und Einstellungszeitpunkt |
ab September 2022 |
Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz
(BBiG): berufsspezifische Auswahlverfahren |
November 2022 bis März 2023 |
Einstellungszusagen in den BBiG-Berufen, in
der QE2nVD und QE3nVD sowie in der praxisintegrierten Ausbildung zum/zur* |
September 2023 |
Ausbildungsbeginn mit Einführungswoche |
2)
Beschäftigtenlehrgang I |
|
Mai 2022 |
Ausschreibung von „Ausbildungsstellen“ für
den Beschäftigtenlehrgang I für Bewerber*innen mit einer abgeschlossenen
Ausbildung in den Berufen Notarfachangestellter,
Rechtsanwaltsfachangestellter, Bankkaufmann, Versicherungskaufmann,
Steuerfachangestellter (w/m/d) |
Juni 2022 |
Durchführung eines eignungsdiagnostischen
Verfahrens für die |
Juli 2022 |
Durchführung eines strukturierten
Auswahlverfahrens – basierend auf den Ergebnissen des eignungsdiagnostischen
Verfahrens – |
Ab 01.01.2023 |
Unbefristeter Arbeitsvertrag in EG 5, Stufe
1 TVöD; Ausbildungs- |
Februar 2023 - |
Absolvierung des Beschäftigtenlehrganges I
und der Fachprüfung I |
voraussichtlich Mai 2024 |
Mitteilung der Prüfungsergebnisse durch die
Bayerische |
3) Assistenzkraft –
Teilzeit-Qualifizierung zur/zum* Staatlich geprüften Kinderpfleger*in |
|
ab sofort |
Erarbeitung der Strukturen und Prozesse in
Kooperation zwischen dem Stadtjugendamt, dem Personal- und Organisationsamt
sowie der Bundesagentur für Arbeit |
Juni 2022 |
Auswahl- und Besetzungsverfahren |
September 2022 (September 2023) |
Beginn der Teilzeit-Qualifizierung |
Mai 2024 |
Abschluss der Teilzeit-Qualifizierung |
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Ausbildung
41 neue Ausbildungsstellen im Jahr 2023 |
|
|
Sachkosten
(Ausbildungskosten im
engeren Sinn) ohne
Eigenbetriebe |
134.665 € |
Kostenstelle: 110090 Kostenträger: 11150011 |
Personalkosten
(brutto)
ohne Eigenbetriebe |
244.484
€ |
Kostenstelle: 113011 Kostenträger: 11120010 |
Für das
Haushaltsjahr 2023 entstehen für alle bestehenden Ausbildungsverhältnisse:
Sachkosten
in Höhe von 997.753
€
Personalkosten in Höhe von 2.412.968
€
Die Gesamtkosten für das Haushaltsjahr 2023 belaufen sich auf 3.410.721 €
In den Personalkosten sind neben den klassischen Ausbildungsberufen auch
der
Beschäftigtenlehrgang I und die Assistenzkraft – Teilzeit-Qualifizierung
zur/zum* Staatlich
geprüften Kinderpfleger*in mitkalkuliert.
Die Sachkosten enthalten anteilig Finanzmittel für
Aufstiegsfortbildungen (z.B. BL I, BL II) und Zuschüsse für Weiterbildungen.
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 werden die erforderlichen Sach- und
Personalkosten bei der Stadtkämmerei angemeldet.
6. Beschlusskontrolle 2022
6.1. Verwaltungsberufe
6.1.1.
Beamtenanwärter*innen
für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der
Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen des fachlichen Schwerpunkts
nichttechnischer
Verwaltungsdienst und Verwaltungsfachangestellte (10 Nachwuchskräfte)
Im Rahmen der
Auswahlverfahren konnten – bis auf eine Ausbildungsstelle –
alle Ausbildungsplätze besetzt werden. Es wird gerade versucht, über ein
Nachverfahren auch noch diesen Ausbildungsplatz erfolgreich zu besetzen.
6.1.2.
Beamtenanwärter*innen
für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung
und Finanzen des fachlichen Schwerpunkts nichttechnischer Verwaltungsdienst (15
Nachwuchskräfte)
Im Rahmen des Auswahlverfahrens konnten alle Ausbildungsplätze besetzt werden.
6.2.
Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der
dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik,
fachlicher Schwerpunkt bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst,
Fachgebiet Hochbau und Städtebau
Im Rahmen des Auswahlverfahrens konnte der Ausbildungsplatz in Amt 63 besetzt werden. Hierfür war es erforderlich eine zweite Ausschreibung vorzunehmen.
6.3.
Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der
dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik,
fachlicher Schwerpunkt bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst,
Fachgebiet Tiefbau
Im Rahmen des
Auswahlverfahrens konnte der Ausbildungsplatz in Amt 66 trotz zweimaliger Ausschreibung nicht besetzt werden.
Ursächlich dafür ist der generelle Mangel an
geeigneten Bewerber*innen in technischen Berufsbildern.
6.4.
Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der
dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik,
fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik
Das
Auswahlverfahren läuft derzeit noch; aufgrund der Bewerbungslage scheint eine
Besetzung der Ausbildungsstelle als wahrscheinlich.
6.5.
Gewerblich-technische
Berufe
6.5.1. EBE
Der
Ausbildungsplatz im Beruf Industriemechaniker*in konnte besetzt werden.
Der Ausbildungsplatz im Beruf Fachkraft für Abwassertechnik konnte besetzt
werden.
Der
Ausbildungsplatz im Beruf Elektroniker*in für Betriebstechnik konnte nicht
besetzt
werden.
6.5.2.
EB77
Der Ausbildungsplatz im Beruf
Kfz-Mechatroniker*in konnte besetzt werden.
Die beiden Ausbildungsplätze im Beruf
Gärtner*in – Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau konnten im Rahmen der
ersten Ausschreibung nicht besetzt werden. Der Ausbildungsberuf wurde nochmals
ausgeschrieben, das
Bewerbungsverfahren läuft derzeit noch. Aufgrund der Bewerbungslage scheint
eine Besetzung der Ausbildungsstellen im zweiten Anlauf als wahrscheinlich.
6.5.3.
Amt 44
Der Ausbildungsplatz in Amt 44 im Beruf
Fachkraft für Veranstaltungstechnik konnte besetzt werden.
6.5.4.
Amt 24
Die beiden Ausbildungsplätze in Amt 24 im Beruf
Kaufleute für Büromanagement konnten besetzt werden.
6.5.5.
Amt 42
Der Ausbildungsplatz in Amt 42 im Beruf
Fachangestellte*r für Medien- und Informationsdienste konnte besetzt werden.
6.6.
Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der
zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik,
fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst
Im Rahmen des
Auswahlverfahrens konnten alle Ausbildungsplätze besetzt werden.
Die Nachwuchskräfte erhalten von der Stadt Erlangen einen Anwärtersonderzuschlag
in Höhe von 35 % des Anwärtergrundbetrages. Dieser Zuschlag wurde erstmals für
den feuerwehrtechnischen Dienst implementiert, um die die Anzahl der
potentiellen Bewerber*innen zu erhöhen und den neuen Nachwuchskräften einen
leichteren Übergang zwischen der bisherigen Berufstätigkeit und dem
Vorbereitungsdienst zu gewährleisten.
6.7.
Praxisintegrierte Ausbildung zum/zur
Erzieher*in (ehemals OptiPrax)
Im Rahmen des
Auswahlverfahrens konnten alle Ausbildungsplätze besetzt werden.
6.8.
Besondere Ausbildungsverhältnisse
Ein besonderes Ausbildungsverhältnis soll in
Amt 44 im Beruf Maßschneider*in
eingegangen werden. Das
Bewerbungsverfahren läuft derzeit noch; aufgrund der
Bewerbungslage scheint eine Besetzung des besonderen Ausbildungsverhältnisses
als wahrscheinlich.
Der zweite besondere Ausbildungsplatz soll
im EB77 im Beruf Gärtner*in – Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau
vorgehalten werden. Im Rahmen der ersten Ausschreibung konnte dieser nicht
besetzt werden. Eine zweite Ausschreibung wurde daraufhin vorgenommen. Das Bewerbungsverfahren läuft derzeit noch;
aufgrund der Bewerbungslage scheint eine Besetzung des besonderen
Ausbildungsverhältnisses als wahrscheinlich.