Betreff
Ausbildungskapazität 2023
Vorlage
111/006/2022
Aktenzeichen
III/11
Art
Beschlussvorlage

1. Ausbildung

Im Jahr 2023 sollen bis zu 41 Nachwuchskräfte zur Ausbildung eingestellt werden, davon

·         25 Nachwuchskräfte im Verwaltungsbereich

(darunter 2 Nachwuchskräfte nach dem Soldatenversorgungsgesetz)

·         1 Nachwuchskraft für den Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt
bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst, Fachgebiet Straßen- und
Ingenieurbau, Verkehrsmanagement

·         1 Nachwuchskraft für den Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt
Verwaltungsinformatik

·         4 Nachwuchskräfte im gewerblich-technischen und kaufmännischen Bereich

(darunter 3 Nachwuchskräfte im Rahmen eines „besonderen Ausbildungsverhältnisses“,
eines davon
im neu zu gründenden Eigenbetrieb Kommunales Jobcenter) 

·         10 Nachwuchskräfte im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zum/zur Erzieher*in (ehemals OptiPrax)

 

2. Beschäftigtenlehrgang I

Im Jahr 2023 werden bis zu 7 Ausbildungsstellen mit Quereinsteiger*innen besetzt, die den Beschäftigtenlehrgang I (BL I) absolvieren.

 

3. Assistenzkraft – Teilzeit-Qualifizierung zur/zum* Staatlich geprüften Kinderpfleger*in

In den Jahren 2022 sowie 2023 werden je 3 durch die Bundesagentur für Arbeit geförderte
Beschäftigungsverhältnisse zur „
Assistenzkraft – Teilzeit-Qualifizierung zur/zum Staatlich
geprüften Kinderpfleger*in“ angeboten. Es werden hierfür insgesamt sechs Ausbildungsplatzhalter geschaffen.

 

4. Die Haushaltsmittel für 2023 ff sind zu den jeweiligen Haushaltsberatungen anzumelden.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
Ziel ist es, den Bedarf an qualifizierten Fachkräften für die Stadt Erlangen dauerhaft zu sichern.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

      Zu Ziffer 1: Ausbildung

      Eine systematische, zielorientierte und qualifizierte Ausbildung stellt den ersten Schritt einer
kontinuierlichen Personalentwicklung dar und bildet eine wichtige Säule für die dauerhafte
Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung. Sie
sichert engagierte und leistungsfähige Mitarbeiter*innen, welche die „Stadt für alle“ aktiv
mitgestalten und prägen. Daher ist es für die Stadt Erlangen von hoher Bedeutung, selbst
auszubilden.

 

Gerade im Hinblick auf den demographischen Wandel liegt es im Eigeninteresse der
Stadtverwaltung Erlangen, qualifiziertes Personal als wichtigste Ressource zu gewinnen,
weiterzuentwickeln und dauerhaft zu binden. Darüber hinaus bekennt sich die Stadt Erlangen zu ihrer Rolle als soziale Arbeitgeberin, indem sie ihr soziales Engagement weiterhin auf einem hohen Stand hält und Menschen berufliche Perspektiven eröffnet.

 

Im Jahr 2014 wurde die Ausbildungskapazität im Verwaltungsbereich (Beamtenanwärter*innen für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen des fachlichen Schwerpunkts nichttechnischer Verwaltungsdienst sowie Verwaltungsfachangestellte) auf 25 Ausbildungsplätze gesteigert und seither kontinuierlich beibehalten. Aktuell ist aufgrund der Rahmenbedingungen im Personal- und Organisationsamt sowie in den Dienststellen (Ausbildungsplätze, zur Verfügung stehende Ausbildungsbeauftragte und
Ausbilder*innen) eine weitere Erhöhung der Ausbildungskapazität nicht möglich.

 

      Zu Ziffer 2: Beschäftigtenlehrgang I (BL I)

Die Stadt Erlangen bildet in der mittleren Funktionsebene (Beamtenanwärter*innen für den
Einstieg in der zweiten
Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen des fachlichen Schwerpunkts nichttechnischer Verwaltungsdienst sowie Verwaltungsfachangestellte) pro Jahr zehn Nachwuchskräfte aus. Die Ausbildungskapazität reicht derzeit nicht aus, um den Bedarf an qualifizierten Mitarbeiter*innen in der Verwaltung zu decken.

 

Nachdem auch auf dem Arbeitsmarkt nicht genügend qualifizierte Mitarbeiter*innen mit dem Nachweis der „Ersten Prüfung“ gemäß TVöD gewonnen werden können, wurden in den letzten Jahren vermehrt Quereinsteiger*innen (Bewerber*innen mit kaufmännischer Ausbildung)
gewonnen, die verpflichtet wurden, berufsbegleitend den Beschäftigtenlehrgang I zu
absolvieren. Im Jahr 2022 begannen/beginnen acht Beschäftigte berufsbegleitend – parallel zur Übernahme der Aufgaben einer Planstelle – den BL I. Im Februar 2022 starteten darüber hinaus fünf Quereinsteiger*innen den BL I, die gezielt zu dessen Absolvierung (zweiter Ausbildungsweg) eingestellt wurden, um im Nachgang als Personalressource für die Dienststellen zur Verfügung zu stehen. Dieses Konzept soll 2023 fortgeführt werden.

 

Zu Ziffer 3: Assistenzkraft – Teilzeit-Qualifizierung zur/zum Staatlich geprüften
Kinderpfleger*in

 

Der Fachkräftemangel im pädagogischen Bereich durchzieht alle Ebenen. Daher soll die Chance genutzt werden im Rahmen des Förderprogrammes der Bundesagentur für Arbeit
(§ 81 ff SGB III - Qualifizierungschancengesetz)

 

     ungelernte und geringqualifizierte Arbeitnehmer*innen oder

     Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die mehr als vier Jahre nicht mehr im erlernten Beruf tätig waren und darin auch keine Perspektive mehr finden

zur/zum Staatlich geprüften Kinderpfleger*in zu qualifizieren. Damit wird das
Qualifizierungsportfolio der Stadt Erlangen erweitert und dem Fachkräftemangel
entgegengewirkt.

 

3.   Prozesse und Strukturen

1) Ausbildung

2022 ganzjährig

Ausschreibung der Ausbildungsstellen – abhängig vom Ausbildungsberuf/dualen Studium und Einstellungszeitpunkt

ab September 2022

Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG): berufsspezifische Auswahlverfahren

November 2022 bis März 2023

Einstellungszusagen in den BBiG-Berufen, in der QE2nVD und QE3nVD sowie in der praxisintegrierten Ausbildung zum/zur*
Erzieher*in

September 2023

Ausbildungsbeginn mit Einführungswoche

 

 

2) Beschäftigtenlehrgang I

Mai 2022

Ausschreibung von „Ausbildungsstellen“ für den Beschäftigtenlehrgang I für Bewerber*innen mit einer abgeschlossenen Ausbildung in den Berufen Notarfachangestellter, Rechtsanwaltsfachangestellter, Bankkaufmann, Versicherungskaufmann, Steuerfachangestellter (w/m/d)

Juni 2022

Durchführung eines eignungsdiagnostischen Verfahrens für die
Zulassung zum Beschäftigtenlehrgang I

Juli 2022

Durchführung eines strukturierten Auswahlverfahrens – basierend auf den Ergebnissen des eignungsdiagnostischen Verfahrens –
mit Assessment-Modulen unter Beteiligung des Personalrates zur Besetzung der „Ausbildungsplanstellen“

Ab 01.01.2023

Unbefristeter Arbeitsvertrag in EG 5, Stufe 1 TVöD; Ausbildungs-
einsatz zu Lasten eines Ausbildungsplatzhalters in einer Dienststelle

Februar 2023 -
März 2024

Absolvierung des Beschäftigtenlehrganges I und der Fachprüfung I

voraussichtlich                   Mai 2024

Mitteilung der Prüfungsergebnisse durch die Bayerische
Verwaltungsschule

 

 

3) Assistenzkraft – Teilzeit-Qualifizierung zur/zum* Staatlich geprüften Kinderpfleger*in

ab sofort

Erarbeitung der Strukturen und Prozesse in Kooperation zwischen dem Stadtjugendamt, dem Personal- und Organisationsamt sowie der Bundesagentur für Arbeit

Juni 2022
(Juni 2023)

Auswahl- und Besetzungsverfahren
sofern Interesse von Mitarbeitenden besteht – intern im Rahmen der Personalentwicklung, ansonsten extern im Rahmen der Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit

September 2022 (September 2023)

Beginn der Teilzeit-Qualifizierung

Mai 2024
(Mai 2025)

Abschluss der Teilzeit-Qualifizierung

 

 

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Ausbildung

 

41 neue Ausbildungsstellen im Jahr 2023

 

 

Sachkosten                                                                                               (Ausbildungskosten im engeren Sinn)                            ohne Eigenbetriebe

134.665 €

Kostenstelle: 110090

Kostenträger: 11150011

Personalkosten (brutto)                                                       ohne Eigenbetriebe

244.484

Kostenstelle: 113011

Kostenträger: 11120010

 

Für das Haushaltsjahr 2023 entstehen für alle bestehenden Ausbildungsverhältnisse:

Sachkosten in Höhe von                                                                                    997.753 €
Personalkosten in Höhe von                                                                           2.412.968 €
Die Gesamtkosten für das Haushaltsjahr 2023 belaufen sich auf                 3.410.721 €

 

In den Personalkosten sind neben den klassischen Ausbildungsberufen auch der
Beschäftigtenlehrgang I und die
Assistenzkraft – Teilzeit-Qualifizierung zur/zum* Staatlich
geprüften Kinderpfleger*in mitkalkuliert.

 

Die Sachkosten enthalten anteilig Finanzmittel für Aufstiegsfortbildungen (z.B. BL I, BL II) und Zuschüsse für Weiterbildungen.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 werden die erforderlichen Sach- und Personalkosten bei der Stadtkämmerei angemeldet.

 

 

6. Beschlusskontrolle 2022

 

6.1.        Verwaltungsberufe

6.1.1.    Beamtenanwärter*innen für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der
Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen des fachlichen Schwerpunkts nichttechnischer
Verwaltungsdienst und Verwaltungsfachangestellte (10 Nachwuchskräfte)

Im Rahmen der Auswahlverfahren konnten – bis auf eine Ausbildungsstelle –
alle Ausbildungsplätze besetzt werden. Es wird gerade versucht, über ein Nachverfahren auch noch diesen Ausbildungsplatz erfolgreich zu besetzen.

6.1.2.    Beamtenanwärter*innen für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen des fachlichen Schwerpunkts nichttechnischer Verwaltungsdienst (15 Nachwuchskräfte)

Im Rahmen des Auswahlverfahrens konnten alle Ausbildungsplätze besetzt werden.

 

6.2.        Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst, Fachgebiet Hochbau und Städtebau

Im Rahmen des Auswahlverfahrens konnte der Ausbildungsplatz in Amt 63 besetzt werden. Hierfür war es erforderlich eine zweite Ausschreibung vorzunehmen.

 

6.3.        Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst, Fachgebiet Tiefbau

 

Im Rahmen des Auswahlverfahrens konnte der Ausbildungsplatz in Amt 66 trotz zweimaliger Ausschreibung nicht besetzt werden. Ursächlich dafür ist der generelle Mangel an
geeigneten Bewerber*innen in technischen Berufsbildern.

 

6.4.        Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik

Das Auswahlverfahren läuft derzeit noch; aufgrund der Bewerbungslage scheint eine
Besetzung der Ausbildungsstelle als wahrscheinlich.

 

6.5.        Gewerblich-technische Berufe

6.5.1.    EBE

Der Ausbildungsplatz im Beruf Industriemechaniker*in konnte besetzt werden.
Der Ausbildungsplatz im Beruf Fachkraft für Abwassertechnik konnte besetzt werden.

Der Ausbildungsplatz im Beruf Elektroniker*in für Betriebstechnik konnte nicht besetzt
werden.

6.5.2.    EB77

Der Ausbildungsplatz im Beruf Kfz-Mechatroniker*in konnte besetzt werden.

Die beiden Ausbildungsplätze im Beruf Gärtner*in – Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau konnten im Rahmen der ersten Ausschreibung nicht besetzt werden. Der Ausbildungsberuf wurde nochmals ausgeschrieben, das Bewerbungsverfahren läuft derzeit noch. Aufgrund der Bewerbungslage scheint eine Besetzung der Ausbildungsstellen im zweiten Anlauf als wahrscheinlich.

6.5.3.    Amt 44

Der Ausbildungsplatz in Amt 44 im Beruf Fachkraft für Veranstaltungstechnik konnte besetzt werden.

6.5.4.    Amt 24

Die beiden Ausbildungsplätze in Amt 24 im Beruf Kaufleute für Büromanagement konnten besetzt werden.

6.5.5.    Amt 42

Der Ausbildungsplatz in Amt 42 im Beruf Fachangestellte*r für Medien- und Informationsdienste konnte besetzt werden.

 

6.6.        Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst

Im Rahmen des Auswahlverfahrens konnten alle Ausbildungsplätze besetzt werden.
Die Nachwuchskräfte erhalten von der Stadt Erlangen einen Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 35 % des Anwärtergrundbetrages. Dieser Zuschlag wurde erstmals für den feuerwehrtechnischen Dienst implementiert, um die die Anzahl der potentiellen Bewerber*innen zu erhöhen und den neuen Nachwuchskräften einen leichteren Übergang zwischen der bisherigen Berufstätigkeit und dem Vorbereitungsdienst zu gewährleisten.

 

6.7.        Praxisintegrierte Ausbildung zum/zur Erzieher*in (ehemals OptiPrax)

Im Rahmen des Auswahlverfahrens konnten alle Ausbildungsplätze besetzt werden.

 

6.8.        Besondere Ausbildungsverhältnisse

Ein besonderes Ausbildungsverhältnis soll in Amt 44 im Beruf Maßschneider*in
eingegangen werden.
Das Bewerbungsverfahren läuft derzeit noch; aufgrund der
Bewerbungslage scheint eine Besetzung des besonderen Ausbildungsverhältnisses als wahrscheinlich.

Der zweite besondere Ausbildungsplatz soll im EB77 im Beruf Gärtner*in – Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau vorgehalten werden. Im Rahmen der ersten Ausschreibung konnte dieser nicht besetzt werden. Eine zweite Ausschreibung wurde daraufhin vorgenommen. Das Bewerbungsverfahren läuft derzeit noch; aufgrund der Bewerbungslage scheint eine Besetzung des besonderen Ausbildungsverhältnisses als wahrscheinlich.