Anträge 086/2020 der Erlanger Linken und 101/2020 der ödp-Fraktion
1. Es wird keine Änderung der Gemeindesatzung angestrebt.
2. Die Anträge 086/2020 der Erlanger Linken und 101/2020 der ödp-Fraktion sind damit bearbeitet.
Stadtratsmitglieder können als Erlanger Bürger*innen Kinderbetreuung für kranke Kinder aus dem Programm Känguru in Anspruch nehmen. Im Übrigen wird auf die Angebote des Kinderschutzbundes und weiterer Anbieter verwiesen.
Leider gibt es keine Möglichkeit durch Umbenennung der Entschädigungen in der Satzung oder in einem Beschluss des Stadtrats über die Höhe der Entschädigung die Berücksichtigung bei Transferleistungen zu vermeiden.
Eine Änderung der Gemeindesatzung wird daher nicht vorgeschlagen.
2. Antrag
101/2020: Entschädigung für Beiratsmitglieder nach § 4 der Gemeindesatzung.
Es
war geplant die Beiräte im Herbst 2020 zu einem Workshop einzuladen. Dabei
sollte in einem Corona-konformen Workshop-Format mit den Beiratsmitgliedern
u.a. erarbeitet werden, welche Unterstützung sie bei ihrer Arbeit benötigen und
welche Form der Wertschätzung für ihre Tätigkeit geeignet und angemessen ist.
Ein Aspekt wird dabei auch die Erhöhung der Entschädigung nach § 4 der
Gemeindesatzung sein. Dieser Workshop musste aus infektionsschutzrechtlichen
Gründen abgesagt werden.
Stattdessen wurden die Beiräte befragt.
Dabei gaben nur 18 % an, dass die Erhöhung der Aufwandsentschädigung ihre
Motivation für die Übernahme des Ehrenamts erhöhen wurde. 26% sind der Meinung,
dass die Gewinnung von neuen Mitgliedern bei einer erhöhten
Aufwandsentschädigung leichter wäre. Nach diesen Ergebnissen, wird von einer Erhöhung
der Entschädigungen nach § 4 der Gemeindesatzung derzeit Abstand genommen.
Ein Präsenz-Workshop ist nach Ende der
Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie geplant, dabei soll auch dieses
Thema erneut untersucht werden)
1.
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
2. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Antrag 086/2020 der Erlanger Linken
2. Antrag 101/2020 der ödp-Fraktion