Betreff
Aufnahme Studierender in den ErlangenPass, Antrag Erlanger Linke, Antragsnr. 055/2022
Vorlage
50/075/2022
Aktenzeichen
V/50/WM0021
Art
Beschlussvorlage

1. Eine sofortige Aufnahme aller Studierenden in den Kreis der Berechtigten für den ErlangenPass  kann nicht erfolgen; eine entsprechende Prüfung wird im Kontext der Einführung des ErlangenPass Plus vorgenommen.

 

2. Der Antrag der Erlanger Linken vom 22.02.2022 (Nr. 055/2022) ist damit bearbeitet.


Mit Antrag vom 22.02.2022 beantragt die Erlanger Linke, dass ab sofort alle Studierende den ErlangenPass beantragen können. Hilfsweise wird beantragt ihn spätestens zur geplanten Einführung des ErlangenPass Plus erhalten zu können.

Berechtigte für den ErlangenPass

Der Personenkreis der ErlangenPass-Inhaber*innen wurde bei der Einführung des ErlangenPasses zum 01.01.2016 festgelegt und ist vorrangig auf die Empfänger*innen von Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) begrenzt. Insbesondere diesem Personenkreis sollten über die Vergünstigungen des ErlangenPasses größere Chancen zur sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Teilhabe ermöglicht werden.
Daneben können Bürger*innen, die den Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableisten, den ErlangenPass beantragen.

Einführung ErlangenPass Plus

Aufgrund der Erfahrungen in Verwaltung und Politik hat sich der Bedarf nach einer Erweiterung des Personenkreises derer, die einen ErlangenPass beantragen können, abgezeichnet.

Die Verwaltung prüft derzeit, um welche weiteren Personengruppen der Kreis der Berechtigten erweitert werden kann und welche Kriterien maßgeblich für die Zugangsberechtigung zum ErlangenPass Plus sein können.

Bei der Entwicklung des ErlangenPasses Plus wird auch die Gruppe der Studierenden näher beleuchtet werden und geprüft werden, ob und wenn ja unter welchen Maßgaben die Aufnahme dieser Gruppe in einen erweiterten Sozialpass erfolgen könnte.

Derzeit sind ca. 40.000 Studierende an der Friedrich-Alexander-Universität immatrikuliert.

Davon sind ca. 17.000 Studierende mit Hauptwohnsitz in Erlangen gemeldet (siehe Sozialbericht 2021). Von diesen Studierenden sind entsprechend der Ausführungen im Sozialbericht ca. 12.600 Auszubildende und Studierende armutsgefährdet (als armutsgefährdet gelten in Erlangen Personen mit einem Einkommen unter 1.220 €). Es gibt bedürftige Studierende, aber nicht alle Studierenden sind bedürftig.

Selbst wenn man nur die Gruppe der armutsgefährdeten Studierenden einbeziehen würde, würde sich der Berechtigtenkreis immens erweitern.

Bei der Einführung des ErlangenPasses wurde der berechtigte Personenkreis für den ErlangenPass auf ca. 8000 Personen geschätzt. Eine Aufnahme eines weiteren, doch erheblich größeren Personenkreises bedarf einer weitgehend neuen Kalkulation aller erforderlichen Ressourcen. Es wird zusätzliches Personal benötigt, die Erstattungszahlungen müssen neu ermittelt und im Haushalt bereitgestellt werden.

 

Eine Vorabentscheidung, sofort und pauschal alle Studierende in den ErlangenPass mit aufzunehmen, ist nicht möglich und muss daher abgelehnt werden.

 

 

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                  werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: 1 Antrag der Erlanger Linken vom 22.02.2022