1. Eine sofortige Aufnahme aller Studierenden in den Kreis der Berechtigten für den ErlangenPass kann nicht erfolgen; eine entsprechende Prüfung wird im Kontext der Einführung des ErlangenPass Plus vorgenommen.
2. Der Antrag der Erlanger Linken vom 22.02.2022 (Nr. 055/2022) ist damit bearbeitet.
Berechtigte
für den ErlangenPass
Der
Personenkreis der ErlangenPass-Inhaber*innen wurde bei der Einführung des
ErlangenPasses zum 01.01.2016 festgelegt und ist vorrangig auf die
Empfänger*innen von Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II,
Grundsicherung im Alter, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)
begrenzt. Insbesondere diesem Personenkreis sollten über die Vergünstigungen
des ErlangenPasses größere Chancen zur sozialen, kulturellen und
gesellschaftlichen Teilhabe ermöglicht werden.
Daneben können Bürger*innen, die den Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges
soziales oder ökologisches Jahr ableisten, den ErlangenPass beantragen.
Einführung
ErlangenPass Plus
Aufgrund
der Erfahrungen in Verwaltung und Politik hat sich der Bedarf nach einer
Erweiterung des Personenkreises derer, die einen ErlangenPass beantragen
können, abgezeichnet.
Die
Verwaltung prüft derzeit, um welche weiteren Personengruppen der Kreis der
Berechtigten erweitert werden kann und welche Kriterien maßgeblich für die
Zugangsberechtigung zum ErlangenPass Plus sein können.
Bei
der Entwicklung des ErlangenPasses Plus wird auch die Gruppe der Studierenden
näher beleuchtet werden und geprüft werden, ob und wenn ja unter welchen
Maßgaben die Aufnahme dieser Gruppe in einen erweiterten Sozialpass erfolgen
könnte.
Derzeit
sind ca. 40.000 Studierende an der Friedrich-Alexander-Universität
immatrikuliert.
Davon
sind ca. 17.000 Studierende mit Hauptwohnsitz in Erlangen gemeldet (siehe
Sozialbericht 2021). Von diesen Studierenden sind entsprechend der Ausführungen
im Sozialbericht ca. 12.600 Auszubildende und Studierende armutsgefährdet (als
armutsgefährdet gelten in Erlangen Personen mit einem Einkommen unter 1.220 €).
Es gibt bedürftige Studierende, aber nicht alle Studierenden sind bedürftig.
Selbst
wenn man nur die Gruppe der armutsgefährdeten Studierenden einbeziehen würde,
würde sich der Berechtigtenkreis immens erweitern.
Bei der Einführung des ErlangenPasses wurde der berechtigte Personenkreis für den ErlangenPass auf ca. 8000 Personen geschätzt. Eine Aufnahme eines weiteren, doch erheblich größeren Personenkreises bedarf einer weitgehend neuen Kalkulation aller erforderlichen Ressourcen. Es wird zusätzliches Personal benötigt, die Erstattungszahlungen müssen neu ermittelt und im Haushalt bereitgestellt werden.
Eine Vorabentscheidung, sofort und pauschal alle Studierende in den ErlangenPass mit aufzunehmen, ist nicht möglich und muss daher abgelehnt werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1 Antrag der Erlanger Linken vom 22.02.2022