Betreff
Änderung der Taxitarifordnung; Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Erlangen
Vorlage
30/038/2022
Aktenzeichen
III/30; VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Erlangen (Taxitarifordnung) (Entwurf vom 21.03.2022, Anlage 1) wird beschlossen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Anpassung des örtlichen Taxitarifs an die Kostenentwicklung.

Annähernd einheitlicher Metropoltarif im Bereich der Städte Nürnberg, Fürth und Erlangen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Grundpreis für die Inanspruchnahme eines Taxis wird von 3,50 Euro auf 3,70 Euro angehoben. Der Preis für den zweiten bis einschließlich fünften Kilometer wird von 2,00 Euro auf 2,20 Euro erhöht.

Für Wartezeiten während der Dauer eines Beförderungsvertrages werden künftig 0,20 Euro je 25,71 Sekunden, d.h. je Stunde 28 Euro berechnet (bislang 0,20 Euro je 27,69 Sekunden, d.h. je Stunde 26 Euro).

Die Rückfahrtpauschale gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 5 der Taxitarifordnung wird von 5,00 Euro auf 6,00 Euro erhöht.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Mit Schreiben vom 12.10.2021 beantragte die Taxi Erlangen e. G. die vorgenannten Änderungen des örtlichen Taxitarifs zum Jahresbeginn 2022.

Die vorgeschlagene Preiserhöhung um 6,77 % gegenüber dem seit November 2020 geltenden Taxitarif liegt etwas unter der ermittelten Kostensteigerung eines Taxiunternehmens. Mit dem neuen Durchschnittspreis von 17,87 Euro, bezogen auf eine klassisches IHK-Standardfahrt (Grundpreis ohne Schalteinheit, 5 Besetztkilometer und 4 Minuten Wartezeit), würde die Stadt Erlangen im Vergleich mit den anderen kreisfreien Städten wieder im Einklang liegen. Die Anpassung des Taxitarifs erachtet die Verwaltung für angemessen, gerade im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung während der Corona-Pandemie und den gestiegenen Lohn- und Treibstoffkosten. Ebenso wird das Vorhaben begrüßt, jährlich bis zweijährlich moderate Anpassungen vorzunehmen, um einen nahezu einheitlichen Taxitarif mit den Nachbarstädten Nürnberg und Fürth vorweisen zu können.

 

Alle beteiligten Stellen wurden hierzu angehört und stimmen der Tarifänderung zu.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

            ja, positiv*

            ja, negativ*

            nein

 

 

5.   Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:       

1. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Erlangen (Taxitarifordnung) (Entwurf vom 21.03.2022

2. Synopse § 2 Taxitarifordnung alt/neu