Betreff
Beschlussvorlage WLAN in Heimen, Antrag SPD Fraktion, Antragsnr. 230/2021
Vorlage
50/071/2022
Aktenzeichen
V/50/WM021
Art
Beschlussvorlage

1. Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis; die Ergebnisse werden im Rahmen des „Bündnisses Pflege“ vorgestellt, diskutiert und die erforderlichen Maßnahmen entwickelt.

 

2. Der Antrag der SPD-Fraktion vom 05.10.2021 (Nr. 230/2021) ist damit bearbeitet.

 


 

Mit dem Antrag Nr. 230/2021 vom 05.10.2021 beantragte die SPD-Fraktion einen Bericht zum Stand und Bedarf der Ausstattung von stationären Seniorenpflegeeinrichtungen mit WLAN.

Im Einzelnen soll dabei auf folgende Fragestellungen eingegangen werden:

 

1.     Besitzen alle Erlanger Seniorenheime eine flächendeckende Verfügbarkeit von WLAN?

 

2.     Falls dies nicht der Fall ist: Bestehen bereits Pläne dies nachzurüsten oder Seniorenheime bei der Nachrüstung zu unterstützen?

 

Hierzu wurde von Amt 50 im Januar 2022 eine Befragung der entsprechenden Einrichtungen durchgeführt (s. SGA-Vorlage Nr. 50/064/2021 vom 26.01.2022). Der vorliegende Bericht informiert über die Ergebnisse der Befragung und Schlussfolgerungen daraus.

 

 

1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

1.1 Hintergrund

Die Versorgung von stationären Pflegeeinrichtungen mit digitalen Technologien soll auch den dort lebenden Bewohner*innen die Teilhabe an den Chancen der Digitalisierung ermöglichen und digitale Ungleichheiten verhindern. In Nordrhein-Westfalen wurde bereits 2019 im Landesheimgesetz festgeschrieben, dass Pflegeheime ihren Bewohner*innen Internetzugänge bereitstellen müssen (www.vdk.de; Zugriff: 22.02.2022).

Die Corona-Pandemie mit den strikten Kontaktbeschränkungen im stationären Pflegebereich hat deutlich gemacht, dass soziale Kontakte weiter gepflegt werden können und soziale Isolation vermieden werden kann, wenn der Zugang zu digitalen Technologien besteht. Im Gutachten der Kommission für den 5. Altenbericht der Bundesregierung zum Thema Digitalisierung wird in der Pandemie deshalb geradezu ein „Weckruf“ gesehen, die Digitalisierung auch im Bereich der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen voranzubringen und Einrichtungen mit Internetzugängen für die Bewohnerschaft auszustatten.

Dies wird ebenso bereits in einem Forderungskatalog der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) zur „digitalen Grundversorgung in Heimen“ von 2020 formuliert.

Neben der Verfügbarkeit eines (WLAN-)Internetzugangs muss jedoch auch die notwendige Hardware (Smartphones, Tablets) zur Verfügung stehen. Zudem muss den Bewohner*innen der Zugang zu der meist noch unvertrauten digitalen Technik vermittelt und sie bei der Nutzung begleitet und unterstützt werden.

Für die Bearbeitung des o.g. Antrags der SPD-Fraktion wurde die darin formulierte Fragestellung deshalb um diese Aspekte erweitert. Darüber hinaus wurde über den aktuellen Stand hinaus die Frage nach Zukunftspotenzialen und notwendigen Voraussetzungen für die Stärkung der digitalen „Versorgung“ der Bewohner*innen in stationären Pflegeeinrichtungen gestellt.


1.2 Befragung von Pflegeheimen

Fragebogen

Für die schriftliche Befragung wurde ein Fragebogen zu folgenden Inhalten erstellt:

·         Ausstattung mit WLAN bzw. Planungen hierfür;

·         Chancen und Nutzen digitaler Techniken für die Bewohnerschaft;

·         Unterstützung der Bewohnerschaft und Nutzungsverhalten;

·         Potenziale und Voraussetzungen für digitale Techniken.

Hierzu wurden neun Fragen formuliert, die durch einfaches Ankreuzen von Antwortkategorien beantwortet werden konnten. Darüber hinaus war am Ende des Fragebogens eine zusätzliche freie Kommentierung möglich.

Der von Amt 50 formulierte Fragebogen wurde vom Sachgebiet Statistik und Stadtforschung in eine digitale Version übertragen, so dass er online an die Adressat*innen übermittelt und beantwortet werden konnte. Mit der Beschränkung auf nur wenige Fragen und dem online-Format sollte eine möglichst einfache und zeitsparende Bearbeitung gewährleistet werden.

Die Auswertung des Fragebogens erfolgte durch das Sachgebiet Statistik und Stadtforschung.

 

Ergebnisse

Per E-Mail wurden die Einrichtungsleitungen von insgesamt zwölf Einrichtungen um Teilnahme an der Befragung gebeten. Der Fragebogen wurde von elf Einrichtungsleitungen (Quote = 92 Prozent) bearbeitet. Daraus ergaben sich folgende Ergebnisse:

 

Ausstattung mit WLAN: Bestand und Planungen

·         vier Einrichtungen bieten einen WLAN-Zugang für die Nutzung privater Endgeräte in jedem Bewohner*innen-Zimmer bzw. in jeder Wohnung; in zwei Einrichtungen ist dies in Gemeinschaftsräumen möglich;

·         vier Einrichtungen planen ein solches Angebot in nächster Zeit; von einer weiteren Einrichtung wird dies evtl. für 2023 oder 2024 eingeplant;

·         in einer Einrichtung fallen für die Nutzung des WLAN bei einem Access-Point im Zimmer für die eigene Nutzung Kosten in Höhe von 10 Euro monatlich für die Bewohner*innen an;

·         acht Einrichtungen bieten bereits ein für alle Bewohner*innen nutzbares Angebot zur Nutzung von einrichtungseigenen Endgeräten, davon sechs Einrichtungen über WLAN, zwei über einen kabelgebundenen Zugang;

·         zwei Einrichtungen planen ein solches Angebot in nächster Zeit;

 

Chancen und Nutzen

·         sieben Einrichtungen sehen in digitalen Medien generell eine gute Möglichkeit für die Unterstützung sozialer Kontakte;

·         in einer Einrichtung wird dies zusätzlich auch als „Überbrückung“ betrachtet, solange keine persönlichen Kontakte möglich sind;

·         von jeweils drei Einrichtungen wird jedoch auch eingeschätzt, dass die meisten Bewohner*innen mit einem digitalen Angebot auch mit Unterstützung überfordert wären bzw. der personelle und zeitliche Aufwand für die Unterstützung der Bewohner*innen nicht leistbar wäre;

(da Mehrfachantworten möglich waren, summieren sich die Antworten auf mehr als 11);

 

Unterstützung der Bewohner*innen und Nutzungsverhalten

·         neun Einrichtungen geben an, dass Mitarbeiter*innen des Hauses die Bewohner*innen bei Bedarf im Umgang mit den digitalen Medien unterstützen könnten;

·         in einer Einrichtung stehen hierfür ehrenamtliche Helfer*innen zur Verfügung;

 

Nutzung digitaler Technik durch die Bewohner*innen

·         der Anteil von Bewohner*innen, die bereits digitale Medien nutzen, wird sehr unterschiedlich von den Einrichtungsleitungen eingeschätzt und reicht von 0 bis 50 Prozent, davon:

  • fünf Einrichtungen: weniger als 10 Prozent,
  • drei Einrichtungen: zwischen 10 und 20 Prozent,
  • zwei Einrichtungen: 30 bzw. 50 Prozent;

 

Potenziale

Bei der Frage, ob mehr Bewohner*innen digitale Medien nutzen würden, wenn sie Endgeräte zur Verfügung gestellt bekämen oder bei Bedarf Unterstützung und Begleitung erhielten, fielen die Antworten sehr unterschiedlich aus:

·         in drei Einrichtungen wird der Bedarf als zu gering eingeschätzt;

·         in zwei Einrichtungen werden die Barrieren auch mit Unterstützung als zu hoch betrachtet;

·         jeweils drei Einrichtungsleitungen gehen davon aus, dass dann wahrscheinlich bzw. ganz sicher mehr Bewohner*innen die Möglichkeiten nutzen würden;

Höher wird jedoch das künftige Potenzial eingeschätzt:

·         zehn Einrichtungsleitungen sehen Möglichkeiten für die Stärkung sozialer Teilhabe;

·         jeweils sechs Einrichtungsleitungen sehen zudem Chancen für die Aktivierung der Bewohner*innen (z.B. Spiele, körperliche Aktivierung, Gedächtnisspiele) sowie für die Teilhabe am Leben außerhalb der Einrichtung (z.B. virtuelle Museumsbesuche, Stadtführungen, Filme, Vorträge etc.);

(da Mehrfachantworten möglich waren, summieren sich die Antworten auf mehr als 11);

 

Voraussetzungen

Für die Nutzung der Potenziale müssen nach Einschätzung der Einrichtungsleitungen bestimmte Voraussetzung gegeben sein:

·        Schulung, Anleitung und Begleitung der Bewohner*innen (sieben Einrichtungsleitungen);

·        Schulungen für Mitarbeitende, um Bewohner*innen bei Bedarf zu unterstützen oder spezielle Software anzuwenden (sieben Einrichtungsleitungen);

·        finanzielle Unterstützung und Entlastung der Bewohner*innen mit geringen finanziellen Mitteln, um deren Teilhabe an digitalen Chancen zu stärken (sechs Einrichtungsleitungen);

·        finanzielle Unterstützung des Trägers, z.B. für technische Ausstattung, benutzerfreundliche Endgeräte und den laufenden Betrieb (vier Einrichtungsleitungen);

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In der überwiegenden Zahl der teilnehmenden Einrichtungen ist die Ausstattung mit einem Internetzugang für die Bewohner*innen über kostenloses WLAN (in Zimmern bzw. Gemeinschaftsräumen) entweder bereits vorhanden oder bereits in Planung. Als Hindernisse für eine Nutzung werden z.T. die Überforderung der Bewohnerschaft bzw. die fehlenden personellen Kapazitäten zur Unterstützung der Bewohnerschaft gesehen.

Dem möglichen Nutzen digitaler Möglichkeiten wird zwar grundsätzlich überwiegend zugestimmt, so im Hinblick auf soziale Teilhabe, aber v.a. auch für Aktivierungsmöglichkeiten oder Teilhabechancen bei Kultur-, Freizeit- oder Bildungsangeboten. Hierfür stehen in allen Einrichtungen Mitarbeitende des Hauses oder ehrenamtliche Helfer*innen zur Unterstützung zur Verfügung.

Sechs Einrichtungsleitungen schätzen, dass die Nutzung durch die Verfügbarkeit von Endgeräten und eine Begleitung der Bewohner*innen wahrscheinlich oder ganz sicher steigen würde. Von zwei bzw. drei Einrichtungen werden die Anforderungen allerdings zu hoch bzw. der Bedarf zu gering beurteilt.

Nach den Erfahrungen der befragten Einrichtungsleitungen ist die tatsächliche Nutzung digitaler Medien durch die Bewohner*innen sehr unterschiedlich, so dass sich kein schlüssiges Bild ergibt. Hier spielen sehr spezifische Umstände wie etwa unterschiedliche Voraussetzungen oder Einschränkungen der Bewohnerschaft eine wichtige Rolle. So würden auch Schulungen oder die Verfügbarkeit der digitalen Medien nicht generell soziale Teilhabe durch digitale Medien stärken, wenn diese Medien nicht bereits früher eine Rolle gespielt hätten und genutzt worden wären.

Mit Blick auf die Zukunft wird digitale Teilhabe vermutlich aber auch in stationären Pflegeeinrichtungen für die Bewohnerschaft bedeutsamer, wenn künftige Generationen alter Menschen bereits Vorerfahrungen mit digitalen Techniken mitbringen und die Erwartung haben, diese auch in einem stationären Versorgungssetting weiter nutzen zu können.

Dies kann über die Pflege sozialer Kontakte (z.B. durch Videotelefonie) hinausgehen und insbesondere Aktivierungsmöglichkeiten erweitern.

Somit kann als Resümee festgehalten werden,

·         dass beim Großteil der Erlanger Seniorenpflegeeinrichtungen bereits gute technische Voraussetzungen für die digitale Teilhabe der Bewohnerschaft bestehen oder geplant werden, diese Techniken von einem (z.T. geringen) Teil der Bewohnerschaft auch bereits genutzt werden und sie bei Bedarf Unterstützung erhalten;

·         dass zukünftige Potenziale bestehen, wenn die nächsten Generationen von Bewohner*innen Vorerfahrungen mit digitalen Medien mitbringen;

·         dass digitale Teilhabe in Pflegeheimen aber gefördert werden muss durch die Unterstützung

  • der Bewohner*innen für die Ausbildung von Nutzungskompetenzen und in finanzieller Hinsicht,
  • des Personals, um die Bewohnerschaft begleiten zu können und
  • der Einrichtungsträger für die technische und administrative Umsetzung und die Anschaffung einer ausreichenden Zahl von Geräten.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Welche konkreten Schritte sich aus den Ergebnissen der Befragung ergeben, sollte in einem künftigen Treffen des Bündnisses für Pflege im Austausch mit Vertreter*innen von Einrichtungen weiter erörtert werden, in dem die hier aufgeworfenen Fragen und Überlegungen konkretisiert werden können.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel

                  werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             1 Antrag der SPD-Fraktion vom 05.10.2021 (Nr. 230/2021)