1. Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis; die Ergebnisse werden im Rahmen des „Bündnisses Pflege“ vorgestellt, diskutiert und die erforderlichen Maßnahmen entwickelt.
2. Der Antrag der SPD-Fraktion vom 05.10.2021 (Nr. 230/2021) ist damit bearbeitet.
Mit dem Antrag Nr. 230/2021 vom 05.10.2021
beantragte die SPD-Fraktion einen Bericht zum Stand und Bedarf der Ausstattung
von stationären Seniorenpflegeeinrichtungen mit WLAN.
Im Einzelnen soll dabei auf folgende Fragestellungen
eingegangen werden:
1.
Besitzen
alle Erlanger Seniorenheime eine flächendeckende Verfügbarkeit von WLAN?
2.
Falls
dies nicht der Fall ist: Bestehen bereits Pläne dies nachzurüsten oder
Seniorenheime bei der Nachrüstung zu unterstützen?
Hierzu
wurde von Amt 50 im Januar 2022 eine Befragung der entsprechenden Einrichtungen
durchgeführt (s. SGA-Vorlage Nr. 50/064/2021 vom
26.01.2022). Der vorliegende Bericht informiert über die Ergebnisse der
Befragung und Schlussfolgerungen daraus.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
1.1 Hintergrund
Die
Versorgung von stationären Pflegeeinrichtungen mit digitalen Technologien soll
auch den dort lebenden Bewohner*innen die Teilhabe an den Chancen der
Digitalisierung ermöglichen und digitale Ungleichheiten verhindern. In
Nordrhein-Westfalen wurde bereits 2019 im Landesheimgesetz festgeschrieben,
dass Pflegeheime ihren Bewohner*innen Internetzugänge bereitstellen müssen (www.vdk.de;
Zugriff: 22.02.2022).
Die
Corona-Pandemie mit den strikten Kontaktbeschränkungen im stationären
Pflegebereich hat deutlich gemacht, dass soziale Kontakte weiter gepflegt
werden können und soziale Isolation vermieden werden kann, wenn der Zugang zu
digitalen Technologien besteht. Im Gutachten der Kommission für den 5.
Altenbericht der Bundesregierung zum Thema Digitalisierung wird in der Pandemie
deshalb geradezu ein „Weckruf“ gesehen, die Digitalisierung auch im Bereich der
Versorgung von pflegebedürftigen Menschen voranzubringen und Einrichtungen mit
Internetzugängen für die Bewohnerschaft auszustatten.
Dies
wird ebenso bereits in einem Forderungskatalog der Bundesarbeitsgemeinschaft
der Senioren-Organisationen (BAGSO) zur „digitalen Grundversorgung in Heimen“
von 2020 formuliert.
Neben
der Verfügbarkeit eines (WLAN-)Internetzugangs muss jedoch auch die notwendige
Hardware (Smartphones, Tablets) zur Verfügung stehen. Zudem muss den
Bewohner*innen der Zugang zu der meist noch unvertrauten digitalen Technik
vermittelt und sie bei der Nutzung begleitet und unterstützt werden.
Für
die Bearbeitung des o.g. Antrags der SPD-Fraktion wurde die darin formulierte
Fragestellung deshalb um diese Aspekte erweitert. Darüber hinaus wurde über den
aktuellen Stand hinaus die Frage nach Zukunftspotenzialen und notwendigen
Voraussetzungen für die Stärkung der digitalen „Versorgung“ der Bewohner*innen
in stationären Pflegeeinrichtungen gestellt.
1.2 Befragung
von Pflegeheimen
Fragebogen
Für
die schriftliche Befragung wurde ein Fragebogen zu folgenden Inhalten erstellt:
·
Ausstattung
mit WLAN bzw. Planungen hierfür;
·
Chancen
und Nutzen digitaler Techniken für die Bewohnerschaft;
·
Unterstützung
der Bewohnerschaft und Nutzungsverhalten;
·
Potenziale
und Voraussetzungen für digitale Techniken.
Hierzu
wurden neun Fragen formuliert, die durch einfaches Ankreuzen von
Antwortkategorien beantwortet werden konnten. Darüber hinaus war am Ende des
Fragebogens eine zusätzliche freie Kommentierung möglich.
Der
von Amt 50 formulierte Fragebogen wurde vom Sachgebiet Statistik und Stadtforschung
in eine digitale Version übertragen, so dass er online an die Adressat*innen
übermittelt und beantwortet werden konnte. Mit der Beschränkung auf nur wenige
Fragen und dem online-Format sollte eine möglichst einfache und zeitsparende
Bearbeitung gewährleistet werden.
Die
Auswertung des Fragebogens erfolgte durch das Sachgebiet Statistik und
Stadtforschung.
Ergebnisse
Per
E-Mail wurden die Einrichtungsleitungen von insgesamt zwölf Einrichtungen um
Teilnahme an der Befragung gebeten. Der Fragebogen wurde von elf
Einrichtungsleitungen (Quote = 92 Prozent) bearbeitet. Daraus ergaben sich
folgende Ergebnisse:
Ausstattung
mit WLAN: Bestand und Planungen
·
vier
Einrichtungen bieten einen WLAN-Zugang für die Nutzung privater Endgeräte in
jedem Bewohner*innen-Zimmer bzw. in jeder Wohnung; in zwei Einrichtungen ist
dies in Gemeinschaftsräumen möglich;
·
vier
Einrichtungen planen ein solches Angebot in nächster Zeit; von einer weiteren
Einrichtung wird dies evtl. für 2023 oder 2024 eingeplant;
·
in
einer Einrichtung fallen für die Nutzung des WLAN bei einem Access-Point im
Zimmer für die eigene Nutzung Kosten in Höhe von 10 Euro monatlich für die
Bewohner*innen an;
·
acht
Einrichtungen bieten bereits ein für alle Bewohner*innen nutzbares Angebot zur
Nutzung von einrichtungseigenen Endgeräten, davon sechs Einrichtungen über
WLAN, zwei über einen kabelgebundenen Zugang;
·
zwei
Einrichtungen planen ein solches Angebot in nächster Zeit;
Chancen
und Nutzen
·
sieben
Einrichtungen sehen in digitalen Medien generell eine gute Möglichkeit für die
Unterstützung sozialer Kontakte;
·
in
einer Einrichtung wird dies zusätzlich auch als „Überbrückung“ betrachtet,
solange keine persönlichen Kontakte möglich sind;
·
von
jeweils drei Einrichtungen wird jedoch auch eingeschätzt, dass die meisten
Bewohner*innen mit einem digitalen Angebot auch mit Unterstützung überfordert
wären bzw. der personelle und zeitliche Aufwand für die Unterstützung der
Bewohner*innen nicht leistbar wäre;
(da
Mehrfachantworten möglich waren, summieren sich die Antworten auf mehr als 11);
Unterstützung
der Bewohner*innen und Nutzungsverhalten
·
neun
Einrichtungen geben an, dass Mitarbeiter*innen des Hauses die Bewohner*innen
bei Bedarf im Umgang mit den digitalen Medien unterstützen könnten;
·
in
einer Einrichtung stehen hierfür ehrenamtliche Helfer*innen zur Verfügung;
Nutzung
digitaler Technik durch die Bewohner*innen
·
der
Anteil von Bewohner*innen, die bereits digitale Medien nutzen, wird sehr
unterschiedlich von den Einrichtungsleitungen eingeschätzt und reicht von 0 bis
50 Prozent, davon:
- fünf Einrichtungen: weniger als 10
Prozent,
- drei Einrichtungen: zwischen 10 und 20
Prozent,
- zwei Einrichtungen: 30 bzw. 50 Prozent;
Potenziale
Bei
der Frage, ob mehr Bewohner*innen digitale Medien nutzen würden, wenn sie
Endgeräte zur Verfügung gestellt bekämen oder bei Bedarf Unterstützung und
Begleitung erhielten, fielen die Antworten sehr unterschiedlich aus:
·
in drei
Einrichtungen wird der Bedarf als zu gering eingeschätzt;
·
in zwei
Einrichtungen werden die Barrieren auch mit Unterstützung als zu hoch
betrachtet;
·
jeweils
drei Einrichtungsleitungen gehen davon aus, dass dann wahrscheinlich bzw. ganz
sicher mehr Bewohner*innen die Möglichkeiten nutzen würden;
Höher
wird jedoch das künftige Potenzial eingeschätzt:
·
zehn Einrichtungsleitungen
sehen Möglichkeiten für die Stärkung sozialer Teilhabe;
·
jeweils
sechs Einrichtungsleitungen sehen zudem Chancen für die Aktivierung der
Bewohner*innen (z.B. Spiele, körperliche Aktivierung, Gedächtnisspiele) sowie
für die Teilhabe am Leben außerhalb der Einrichtung (z.B. virtuelle
Museumsbesuche, Stadtführungen, Filme, Vorträge etc.);
(da
Mehrfachantworten möglich waren, summieren sich die Antworten auf mehr als 11);
Voraussetzungen
Für die Nutzung der
Potenziale müssen nach Einschätzung der Einrichtungsleitungen bestimmte
Voraussetzung gegeben sein:
·
Schulung,
Anleitung und Begleitung der Bewohner*innen (sieben Einrichtungsleitungen);
·
Schulungen
für Mitarbeitende, um Bewohner*innen bei Bedarf zu unterstützen oder spezielle
Software anzuwenden (sieben Einrichtungsleitungen);
·
finanzielle
Unterstützung und Entlastung der Bewohner*innen mit geringen finanziellen
Mitteln, um deren Teilhabe an digitalen Chancen zu stärken (sechs
Einrichtungsleitungen);
·
finanzielle
Unterstützung des Trägers, z.B. für technische Ausstattung, benutzerfreundliche
Endgeräte und den laufenden Betrieb (vier Einrichtungsleitungen);
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
In
der überwiegenden Zahl der teilnehmenden Einrichtungen ist die Ausstattung mit
einem Internetzugang für die Bewohner*innen über kostenloses WLAN (in Zimmern
bzw. Gemeinschaftsräumen) entweder bereits vorhanden oder bereits in Planung.
Als Hindernisse für eine Nutzung werden z.T. die Überforderung der
Bewohnerschaft bzw. die fehlenden personellen Kapazitäten zur Unterstützung der
Bewohnerschaft gesehen.
Dem
möglichen Nutzen digitaler Möglichkeiten wird zwar grundsätzlich überwiegend
zugestimmt, so im Hinblick auf soziale Teilhabe, aber v.a. auch für
Aktivierungsmöglichkeiten oder Teilhabechancen bei Kultur-, Freizeit- oder
Bildungsangeboten. Hierfür stehen in allen Einrichtungen Mitarbeitende des
Hauses oder ehrenamtliche Helfer*innen zur Unterstützung zur Verfügung.
Sechs
Einrichtungsleitungen schätzen, dass die Nutzung durch die Verfügbarkeit von
Endgeräten und eine Begleitung der Bewohner*innen wahrscheinlich oder ganz
sicher steigen würde. Von zwei bzw. drei Einrichtungen werden die Anforderungen
allerdings zu hoch bzw. der Bedarf zu gering beurteilt.
Nach
den Erfahrungen der befragten Einrichtungsleitungen ist die tatsächliche
Nutzung digitaler Medien durch die Bewohner*innen sehr unterschiedlich, so dass
sich kein schlüssiges Bild ergibt. Hier spielen sehr spezifische Umstände wie
etwa unterschiedliche Voraussetzungen oder Einschränkungen der Bewohnerschaft
eine wichtige Rolle. So würden auch Schulungen oder die Verfügbarkeit der
digitalen Medien nicht generell soziale Teilhabe durch digitale Medien stärken,
wenn diese Medien nicht bereits früher eine Rolle gespielt hätten und genutzt
worden wären.
Mit
Blick auf die Zukunft wird digitale Teilhabe vermutlich aber auch in
stationären Pflegeeinrichtungen für die Bewohnerschaft bedeutsamer, wenn
künftige Generationen alter Menschen bereits Vorerfahrungen mit digitalen
Techniken mitbringen und die Erwartung haben, diese auch in einem stationären
Versorgungssetting weiter nutzen zu können.
Dies
kann über die Pflege sozialer Kontakte (z.B. durch Videotelefonie) hinausgehen
und insbesondere Aktivierungsmöglichkeiten erweitern.
Somit
kann als Resümee festgehalten werden,
·
dass
beim Großteil der Erlanger Seniorenpflegeeinrichtungen bereits gute technische
Voraussetzungen für die digitale Teilhabe der Bewohnerschaft bestehen oder
geplant werden, diese Techniken von einem (z.T. geringen) Teil der
Bewohnerschaft auch bereits genutzt werden und sie bei Bedarf Unterstützung
erhalten;
·
dass
zukünftige Potenziale bestehen, wenn die nächsten Generationen von
Bewohner*innen Vorerfahrungen mit digitalen Medien mitbringen;
·
dass
digitale Teilhabe in Pflegeheimen aber gefördert werden muss durch die
Unterstützung
- der Bewohner*innen für die Ausbildung
von Nutzungskompetenzen und in finanzieller Hinsicht,
- des Personals, um die Bewohnerschaft
begleiten zu können und
- der Einrichtungsträger für die
technische und administrative Umsetzung und die Anschaffung einer
ausreichenden Zahl von Geräten.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Welche
konkreten Schritte sich aus den Ergebnissen der Befragung ergeben, sollte in
einem künftigen Treffen des Bündnisses für Pflege im Austausch mit
Vertreter*innen von Einrichtungen weiter erörtert werden, in dem die hier
aufgeworfenen Fragen und Überlegungen konkretisiert werden können.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1 Antrag der SPD-Fraktion vom 05.10.2021 (Nr. 230/2021)