Die Ergebnisse der Neukartierung werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Bauamt Nürnberg und der Regierung von Mittelfranken ein Umstufungskonzept zur Abstufung der Ortsdurchfahrt Eltersdorf und Anpassung des vorhandenen Staatsstraßen Netzes in diesem Bereich auszuarbeiten.

Das abgestimmte Konzept wird vor der Beantragung der Umstufung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die von einer möglichen Umstufung unabhängigen verkehrsberuhigenden Maßnahmen vorzubereiten und die sich aus einer möglichen Abstufung der bisherigen Staatsstraßen Ortsdurchfahrt ergebenden zusätzlichen Möglichkeiten weiter zu untersuchen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Aus den Ergebnissen der Neukartierung hat sich ergeben, dass die Antragstrasse aus dem Planfeststellungsverfahren auf Grund der stark veränderten Rahmenbedingungen kaum eine Realisierungschance besitzt. Um die Planungsziele dennoch soweit als möglich zu erreichen, ergeben sich grundsätzlich drei alternative Herangehensweisen für das weitere Vorgehen bei der Ortsumgehung Eltersdorf.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Entsprechend dem Beschluss des Stadtrates vom 26.07.2018 wurde von der Stadt Erlangen die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der Ortsumgehung Eltersdorf bei der Regierung von Mittelfranken beantragt. Der Erörterungstermin im Zuge des Planfeststellungsverfahrens fand am 21.01.2020 in Erlangen statt.

      Resultierend aus dem Erörterungstermin wurden der Stadt Erlangen seitens der Planfeststellungsbehörde, der Regierung von Mittelfranken, abzuarbeitende Aufgaben, im Wesentlichen zu den Themen Naturschutz/ Artenschutz, Lärmschutz und Straßenplanung auferlegt.

     

      Vorgeschichte

      Beim Erörterungstermin lehnten der Landesbund für Vogelschutz und der Bund Naturschutz den Neubau der Ortsumgehung Eltersdorf ab und forderten auf Grund Veränderungen der Rahmenbedingungen (Großbaustelle DB, neue Methodenstandards) die Erstellung neuer faunistischer Gutachten. Die bisherigen Gutachten würden den tatsächlichen Zustand und den zu bewertenden Eingriff nichtzutreffend abbilden.
Die dem Verfahren zugrundeliegenden Gutachten sind, insbesondere zum Zeitpunkt der Antragstellung, in dem laufenden Verfahren ausdrücklich formell und inhaltlich nicht anzuzweifeln.  Aufgrund der sich ergebenden Rahmenbedingen, wie z.B. die Überschreitung des 5-Jahreszeitraumes bis zur Endentscheidung der Planfeststellungsbehörde, die mittlerweile zu berücksichtigende Änderung der methodischen Standards sowie die mögliche Beeinflussung der Kartierungen durch die benachbarte Großbaustelle der Deutschen Bahn wurde aus Sicht der Planfeststellungsbehörde eine Neukartierung und eine Neubegutachtung empfohlen. Hintergrund ist aus Sicht der Planfeststellungsbehörde die Rechtssicherheit des Beschlusses im Kontext von zu erwartenden Rechtsstreitigkeiten. 

      Die Planfeststellungsbehörde empfahl deshalb, die Kartierung / Begutachtung auf Basis der aktuellen Methodenstandards zu wiederholen.

      Die Planungsgemeinschaft Schüßler-Plan / Gauff Ingenieure wurde daraufhin mit der Aktualisierung der faunistischen Kartierungen und der Biotoptypenkartierungen beauftragt.

 

      Ergebnis Neukartierung

      Die Neukartierungen erfolgten durch das Büro Anuva aus Nürnberg und zeigten, dass sich im geplanten Trassenbereich der Ortsumgehung Eltersdorf zwischenzeitlich 75 Vogelarten aufhielten, davon 41 Brutvogelarten, darunter eine Kiebitzkolonie mit mehreren Brutpaaren sowie mehrere Brutpaare der Feldlerche, des Rebhuhns und der Wiesenschafstelze. Damit sind dies gravierend andere Ergebnisse als bei der Erstkartierung. Eine Ausnahme des in § 44 Bundesnaturschutzgesetz geregelten besonderen Artenschutzes darf nach § 45 Absatz 7 Satz 2 Bundesnaturschutzgesetz nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert. Der notwendige Ausgleichsbedarf, allein für die Feldbrüter, würde laut Gutachten etwa 30 bis 40 ha umfassen – siehe Anlage 1 (dies entspricht etwa 40 bis 55 Fußballfeldern).

      Die Gutachter stellten eine sehr hohe Population artenschutzrechtlich besonders geschützter Vogelarten im Bereich der geplanten Trasse fest. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass durch das Vorhaben artenschutzrechtliche Verbotstatbestände erfüllt werden würden und die Voraussetzungen für die Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmegenehmigungen teilweise nicht hinreichend begründbar seien.

      Der erforderliche Ausgleichsbedarf ist daher innerhalb des Suchraumes (ca. 100 ha) nur schwer umsetzbar. Zur Realisierung des benötigten Ausgleichs außerhalb des Suchraumes ist bei der Höheren Naturschutzbehörde eine entsprechende Ausnahmegenehmigung zu beantragen. An diesen erweiterten Suchraum werden seitens der Höheren Naturschutzbehörde sehr strenge und zudem äußerst umfangreiche artenschutzrechtliche Auflagen gestellt. Aufgrund der fehlenden Enteignungsmöglichkeit für die Ausgleichsflächen erscheint eine Kompensation des erforderlichen Ausgleichs auch außerhalb des Suchraumes als absolut unrealistisch.

      Zusätzlich sind neben den Feldbrütern noch der Ausgleichsbedarf für weitere Arten wie Säugetiere, Reptilien, Amphibien etc. zu berücksichtigen.

      Nach Einschätzung der Höheren Naturschutzbehörde (Regierung von Mittelfranken) wird die Realisierung der geplanten Trasse aufgrund des erheblichen Eingriffs als äußerst kritisch bewertet.

 

      Nach Abstimmung mit der Höheren Naturschutzbehörde und dem Staatlichen Bauamt Nürnberg sind grundsätzlich drei Möglichkeiten für das weitere Vorgehen denkbar.

 

      Möglichkeit 1 – Fortführung des Planfeststellungsverfahrens mit der Vorzugsvariante          

      Die Vorzugsvariante ist lediglich dann realisierbar, wenn die auszugleichenden Flächen von über 40ha im Suchraum von rd. 100ha möglich wären oder falls keine zumutbaren Alternativen für die verkehrliche Entlastung von Eltersdorf vorhanden wären, eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung möglich und gleichzeitig die Flächen in einem erweiterten Suchraum ausgeglichen werden könnten.

      Die erforderlichen Ausgleichflächen müssen differenzierte Anforderungen erfüllen und zudem besteht ein sehr hoher Flächenbedarf. Daher wird von allen Beteiligten die Realisierung des faunistischen Ausgleiches innerhalb des Suchraumes als nicht umsetzbar erachtet. Die Beantragung der Ausnahmegenehmigung und die Beschaffung der Ausgleichsflächen außerhalb des Suchraumes hat aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage für ein etwaiges Enteignungsverfahren kaum Aussicht auf Erfolg.

      Aufgrund der Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Belange und des damit verbundenen immensen Ausgleichsbedarfes, allein für die Fauna, wird die Fortführung des Planfeststellungsverfahrens mit der Vorzugsvariante als wenig realistisch angesehen.

 

 

      Möglichkeit 2 – Ausarbeiten weiterer Alternativ-Trassen im Bereich zwischen Bahnlinie und
BAB A3

     

      Im Zuge der Variantenuntersuchung wurden insgesamt sieben Varianten entwickelt, von denen vier die erforderlichen Entwurfsparameter erfüllten und daher näher betrachtet und gegeneinander abgewogen wurden. Neben der Vorzugsvariante mit einer bahnparallelen Trassierung wurden auch weiter östlich verlaufende Trassenvarianten untersucht. So verläuft z.B. die damalige Variante 5 in 2 großen Bögen etwa mittig zwischen der Bahnlinie und der Autobahn BAB A3 (siehe Anlage 2). Diese Variante wurde im Jahr 2015 verworfen, da sie die Landschaft bzw. das Landschaftsschutzgebiet in erheblichem Umfang durchschneidet und entsprechende negative Auswirkungen auf die Umweltverträglichkeit hat. Hinzu kommt, dass im unmittelbaren Umfeld landwirtschaftliche Betriebe ansässig sind, die sich dann in direkter Nachbarschaft zur Trasse befänden.

      Basierend auf den Ergebnissen der damaligen Variantenbewertung und der herausgearbeiteten bahnnahen Trasse sind andere Varianten im Inneren des Gebietes kaum positiv abzubilden.

      Zur Ausarbeitung weiterer Alternativ-Trassen im Bereich zwischen der Bahnlinie und der BAB A3 müssten sämtliche Planungsleistungen ab Leistungsphase (Lph) 2 (Voruntersuchung mit Variantenabwägung) mit anschließender Entwurfsplanung (Lph 3) sowie Genehmigungsplanung (Lph 4) erneut durchgeführt werden. Dies gilt auch für die faunistische Kartierung, die ebenfalls auf den gesamten Trassensuchraum erweitert werden müsste.

      Gegen diese erneute Variantenuntersuchung sprechen zahlreiche Unwägbarkeiten, die eine verträgliche Trassenplanung, analog Möglichkeit 1, wenig realistisch erscheinen lassen. Darüber hinaus ist diese Möglichkeit mit erheblichen Planungskosten verbunden.

 

      Möglichkeit 3 – Straßenrechtliche Umstufung des Straßennetzes ohne Bau der Ortsumgehung Eltersdorf mit gleichzeitigen und dann möglichen verkehrslenkenden Maßnahmen.

     

      Bislang konnten verkehrslenkende Maßnahmen in der Ortsdurchfahrt Eltersdorf nicht angedacht werden, da Ortsdurchfahrten von Staatsstraßen grundsätzlich eine schnelle und leistungsfähige Abwicklung des Verkehrs sicherstellen müssen und verkehrseinschränkende Maßnahmen dementsprechend nicht zulässig sind. Um die dafür notwendige Abstufung der Ortsdurchfahrt von Eltersdorf erreichen zu können, war es bislang vorgesehen, die Staatsstraße auf die geplante Ortsumgehung zu verlegen.

      In den bisherigen Gesprächen mit dem Staatlichen Bauamt Nürnberg hat sich ergeben, dass es grundsätzlich vorstellbar wäre, die Staatsstraße unter Einbeziehung der BAB A73 unmittelbar an die A73 anzubinden und somit die Ortsdurchfahrt von Eltersdorf abzustufen. Ein vergleichendes Konzept wurde vor wenigen Jahren im Erlanger Norden bereits erfolgreich umgesetzt.

 

      Mit einer Abstufung zur Gemeindestraße hätte die Stadt Erlangen erstmalig den Handlungsspielraum verschiedene verkehrslenkende Maßnahmen umzusetzen und somit den vorhandenen Verkehr in der Ortsdurchfahrt zu reduzieren und teilweise auf die BAB A73 zu verlagern. Dies ist mittlerweile möglich, da mit dem Ausbau des Autobahnkreuzes AK Fürth/Erlangen eine leistungsfähige Verknüpfung vorhanden ist und ein derartiges Konzept, also die Einbeziehung des Bundesfernstraßennetzes, im Erlanger Norden bereits erfolgreich umgesetzt wurde. 

 

      Im Rahmen eines Verkehrsgutachtens wurde ermittelt, dass durch geeignete straßenrechtliche Umstufungen des vorhandenen Straßennetzes in Verbindung mit begleitenden verkehrslenkenden und/oder baulichen Maßnahmen (z.B. Umgestaltung am Egidienplatz, Umbau des Knotenpunktes zur Anschluss-Stelle Eltersdorf oder Einbau einer Pförtneranlage LSA) das Verkehrsaufkommen im Ortskern von Eltersdorf um etwa 15 bis 20% reduziert werden könnte. Wirksam werden diese Maßnahmen vor allem bei einer Gesamtbetrachtung des Streckenabschnittes von der Anschluss-Stelle Eltersdorf bis zum Herzogenauracher Damm.

 

      Hierbei soll die aus Richtung Süden kommende Staatsstraße St 2242 südlich von Eltersdorf über die ER 5 an der Anschluss-Stelle Erlangen-Eltersdorf auf die BAB A 73 geführt werden. Die Eltersdorfer und Fürther Straße sollen zur Gemeindestraße abgestuft werden (siehe Anlage 3), blieben aber weiterhin eine Hauptverkehrsstraße 2. Ordnung sowie Umleitungsroute der Autobahn.

 

      Die Möglichkeit der Umstufung wurde mit dem Staatlichen Bauamt Nürnberg bereits vorabgestimmt und wäre aus Sicht des Staatlichen Bauamtes durchaus vorstellbar. Eine abschließende Aussage ist aber erst möglich, wenn dies auf der Grundlage einer formellen Anfrage durch das zuständige Ministerium geprüft würde.

 

      Unabhängig von einer möglichen Abstufung der Staatsstraße sind zur Aufwertung der Weinstraße entsprechende Maßnahmen wie ein mögliches Durchfahrverbot für LKW – ausgenommen Anlieger landwirtschaftlicher Verkehr frei – westlich der Kreuzung Langenaustraße / Sonnenstraße mit Herstellung Nahversorgungszentrum und Erschließungsstraße / Minikreisverkehr oder Tempo 30 in der Weinstraße zwischen Egidienplatz und Langenaustraße bzw. S-Bahnhof vorzubereiten.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

      In einem ersten Schritt wird die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Bauamt Nürnberg und der Regierung von Mittelfranken ein Umstufungskonzept abstimmen und ausarbeiten.

      Das abgestimmte Umstufungskonzept und die Bestätigung des Ministeriums zur Umsetzbarkeit werden dem Stadtrat erneut zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt.

 

      Das Planfeststellungsverfahren zur Ortsumgehung Eltersdorf ruht währenddessen.


Mit dem Beschluss zur Beantragung der Umstufung wird dann der Umgang mit dem ruhenden Planfeststellungsverfahren und die derzeitige Sonderbaulastvereinbarung beraten und ein entsprechender Beschluss gefasst.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1: Lageplan Kartierergebnisse mit Größe Ausgleichsflächen

                        Anlage 2: Übersicht Varianten

                        Anlage 3: Skizze Umstufungskonzept

                        Anlage 4: Gutachten zur Fauna und Biotopen Erfassung 2020 und 2021 (nur digital)