Betreff
BP 464 - Steudach - Am Klosterholz West;
hier: Beschluss der Ausführungsplanung
Vorlage
66/112/2022
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

 

Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Ausführungsplanung zur Erschließung vom Baugebiet BP 464 Am Klosterholz West

 

 

1 Lageplan
1 Deckenhöhenplan

3 Höhenpläne

 

M 1: 250
M 1: 250
M 1: 250/50

 

Unterlage

Unterlage
Unterlage

 

2-2103.1 A
2-2103.2 A

2-2103.3.1 A, 2-2103.3.2 A,

2-2103.3.3 A

3 Regelquerschnitte

M 1:   50

Unterlage

2-2103.4.1 A, 2-2103.4.2 A,

2-2103.4.3 A

 

wird zugestimmt.


1.    Ergebnis/Wirkungen
         (Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

       Das Baugebiet BP 464 Am Klosterholz-West soll verkehrstechnisch erschlossen werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zum Vollzug des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 464 Am Klosterholz West - wurde entsprechend dem Beschluss des Stadtrats vom 12.05.2021 am 10.06.2021 ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen. Anlage zum Städtebaulichen Vertrag ist u.a. die mit den jeweiligen städtischen Dienststellen abgestimmte und freigegebene Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 HOAI) der Verkehrsanlagen.  Entsprechend den vertraglichen Regelungen verpflichtet sich der Vorhabenträger (Schultheiss Wohnbau AG, Nürnberg), der Stadt die auf Basis der genehmigten und mit ihr abgestimmten Entwurfsplanung erstellten Ausführungspläne zur Freigabe durch den Bau- und Werksausschuss vorzulegen.

Auf dieser Grundlage wurde nun durch das vom Vorhabenträger beauftragte Ing.- Büro Emch+Berger GmbH Ingenieure und Planer Nürnberg, die Ausführungsplanung für die künftigen öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich Beleuchtung erarbeitet.

Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.

Das anfallende Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe der Kanalisation zugeführt.

Um die im Baugebiet gewünschte Energieeffizienz auch im Bereich der öffentlichen Straßenbeleuchtung zu erreichen werden für die 21 Leuchtstellen, die in einer neuen Schaltstelle zusammengefasst werden moderne technische LED-Leuchten eingesetzt. Mit der Umsetzung eines Dimmkonzeptes wird in den weniger frequentierten Nachtstunden die Beleuchtung entsprechend des Bedarf angepasst. Damit kann mit der zielgerichteten und zeitgesteuerten Ausleuchtung der öffentlichen Verkehrsflächen ein deutlicher Beitrag zur Energieeinsparung geleistet werden. Zudem reduziert sich die Lichtverschmutzung und der störende Lichteinfall in angrenzende Gebäude. Mit einer Lichtfarbe von 3000K und dem Einsatz von LED gilt die Anlage als insektenfreundliche Beleuchtung.

.

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Ausführungsplanung soll beschlossen werden, so dass lt. Angaben der Vorhabenträgerin die Erschließungsarbeiten im Sommer/Herbst 2022 durchgeführt werden können.

 

Die bauliche Abwicklung erfolgt durch den Erschließungsträger in Abstimmung mit den angrenzenden Hochbaumaßnahmen und den Versorgungsträgern.

 

Nach endgültiger mängelfreier Herstellung der verkehrstechnischen Erschließung erfolgt die          Übernahme in das Eigentum und die Baulast der Stadt.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

ca. 1.170.000 €

Durch Erschließungsträger

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Jährliche Unterhaltskosten:

-       Beleuchtung:            ca. 2.700,- €

-       Straßenbau:             ca. 5.250,- €

 

Gemäß dem städtebaulichen Vertrag verpflichtet sich die Vorhabenträgerin zur Herstellung der gesamten Erschließungsanlage auf eigene Kosten.

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt, da die Kosten gemäß § 4 des Städtebaulichem Vertrages vom Investor getragen werden.

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1: Übersichtslageplan mit Luftbild

                        Anlage 2: Übersichtslageplan