hier: Beschluss der Ausführungsplanung
Der Bau- und Werkausschuss
beschließt:
Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Ausführungsplanung zur Erschließung vom Baugebiet BP 464 Am Klosterholz West
1 Lageplan 3 Höhenpläne |
M 1: 250 |
Unterlage Unterlage |
2-2103.1 A 2-2103.3.1 A, 2-2103.3.2 A, 2-2103.3.3 A |
3 Regelquerschnitte |
M 1: 50 |
Unterlage |
2-2103.4.1 A, 2-2103.4.2 A, 2-2103.4.3 A |
wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Das Baugebiet BP 464 Am
Klosterholz-West soll verkehrstechnisch erschlossen werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Zum Vollzug des Bebauungsplans
mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 464 Am Klosterholz West - wurde
entsprechend dem Beschluss des Stadtrats vom 12.05.2021 am 10.06.2021 ein
Städtebaulicher Vertrag geschlossen. Anlage zum Städtebaulichen Vertrag ist
u.a. die mit den jeweiligen städtischen Dienststellen abgestimmte und
freigegebene Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 HOAI) der Verkehrsanlagen. Entsprechend den vertraglichen Regelungen
verpflichtet sich der Vorhabenträger (Schultheiss Wohnbau AG, Nürnberg), der
Stadt die auf Basis der genehmigten und mit ihr abgestimmten Entwurfsplanung
erstellten Ausführungspläne zur Freigabe durch den Bau- und Werksausschuss
vorzulegen.
Auf dieser Grundlage wurde nun durch das vom Vorhabenträger beauftragte Ing.- Büro Emch+Berger GmbH Ingenieure und Planer Nürnberg, die Ausführungsplanung für die künftigen öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich Beleuchtung erarbeitet.
Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.
Das anfallende Oberflächenwasser
wird über Straßenabläufe der Kanalisation zugeführt.
Um die im Baugebiet gewünschte Energieeffizienz auch im Bereich der
öffentlichen Straßenbeleuchtung zu erreichen werden für die 21 Leuchtstellen,
die in einer neuen Schaltstelle zusammengefasst werden moderne technische
LED-Leuchten eingesetzt. Mit der Umsetzung eines Dimmkonzeptes wird in den
weniger frequentierten Nachtstunden die Beleuchtung entsprechend des Bedarf
angepasst. Damit kann mit der zielgerichteten und zeitgesteuerten Ausleuchtung
der öffentlichen Verkehrsflächen ein deutlicher Beitrag zur Energieeinsparung
geleistet werden. Zudem reduziert sich die Lichtverschmutzung und der störende
Lichteinfall in angrenzende Gebäude. Mit einer Lichtfarbe von 3000K und dem
Einsatz von LED gilt die Anlage als insektenfreundliche Beleuchtung.
.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die vorgelegte Ausführungsplanung soll beschlossen werden, so dass lt.
Angaben der Vorhabenträgerin die Erschließungsarbeiten im Sommer/Herbst 2022
durchgeführt werden können.
Die bauliche Abwicklung erfolgt durch den Erschließungsträger in Abstimmung mit den angrenzenden Hochbaumaßnahmen und den Versorgungsträgern.
Nach endgültiger mängelfreier Herstellung der verkehrstechnischen Erschließung erfolgt die Übernahme in das Eigentum und die Baulast der Stadt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
ca. 1.170.000 € |
Durch Erschließungsträger |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Jährliche Unterhaltskosten:
-
Beleuchtung: ca.
2.700,- €
-
Straßenbau: ca.
5.250,- €
Gemäß
dem städtebaulichen Vertrag verpflichtet sich die Vorhabenträgerin zur
Herstellung der gesamten Erschließungsanlage auf eigene Kosten.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt, da die Kosten gemäß § 4 des Städtebaulichem Vertrages vom Investor getragen werden.
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Übersichtslageplan mit
Luftbild
Anlage 2: Übersichtslageplan