Betreff
Neubau einer Geh- und Radwegverbindung zwischen der Kurt-Schumacher-Straße und Leimbergerstraße in Erlangen - Ost
hier: Beschluss der Entwurfsplanung
Vorlage
66/109/2022
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

 

Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung zum Neubau der Geh- und Radwegverbindung zwischen der Kurt-Schumacher-Straße und Leimbergerstraße in Erlangen

 

1 Übersichtskarte

M 1: 20.000

 

 

1 Lageplan

M 1: 250

Plan-Nr.:

2-2202.1.1 E

2 Höhenpläne

M 1: 25/250

Unterlagen

2-2202.3.1 – 3.2 E

3 Regelquerschnitte

M 1: 50

Unterlagen

2-2202.4.1 – 4.3 E

 

wird zugestimmt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Geh- und Radwegverbindung soll die Buckenhofer Siedlung an die Bushaltestelle „Kurt-Schumacher-Straße“ und an das Erlanger Radwegenetz anschließen.

Hierzu soll der neue Geh- und Radweg direkt von der Zufahrt an der Kurt-Schumacher-Straße über einen Teil des Grundstücks der Johann-Kalb-Sportanlage bis hin zur Einleitung in die Leimbergerstraße geführt werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Auf Grundlage des UVPA-Beschlusses vom 20.07.2021 wurde die Entwurfsplanung zum Neubau der Geh- und Radwegverbindung zwischen der Kurt-Schumacher-Straße und Leimbergerstraße erstellt.

Darüber hinaus soll der zum zukünftigen Radweg parallel verlaufende Forstweg der bayerischen Staatsforsten zurückgebaut und der Natur wieder zugeführt werden. Der neue Geh- und Radweg wird über einen im Zuge des Neubaus angelegten Abzweig an das Forstwegenetz angeschlossen. Den Bayerischen Staatsforsten wird das Wegerecht auf dem Abschnitt zwischen der Leimbergerstraße und dem Abzweig zum Forstwegenetz eingeräumt. Aus diesem Grund ist hier ein verstärkter Aufbau des neuen Weges gem. RStO (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen) vorgesehen.

Der neue Geh- und Radweg soll vollständig gewidmet werden.

 

Im Zuge des Baus des Geh- und Radwegs wird durch EB 773 ein Ballfangzaun (H=4m) von der Kurt-Schumacher-Straße bis zum neuen Abzweig des Forstwegs sowie ein einfacher Zaun aus Stahlgittermatten (H=1,80m) bis zur Einmündung in die Leimbergerstraße in 1,0 m Abstand zum Bankett (am Böschungsfuß) errichtet.

 

Die genauen Querschnittsaufteilungen, der genaue Trassenverlauf und die Oberflächenbe-festigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.

 

Das anfallende Oberflächenwasser wird mittels einseitiger Querneigung über die angrenzende Böschung oberflächennah zur Versickerung abgeleitet.

Um dies realisieren zu können und den Eingriff in die angrenzenden Wurzelbereiche zu minimieren um den Baumbestand so gut wie möglich zu schützen musste die Höhenlage der Trasse in einigen Bereichen um ca. 30-40 cm zum bestehenden Gelände angehoben werden.

 

Eine Beleuchtung des Geh- und Radwegs ist nicht vorgesehen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Auf der Basis der beschlossenen Entwurfsplanung wird die Verwaltung die bauliche Umsetzung vorbereiten. Die Baudurchführung ist für das Jahr 2022 vorgesehen.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Die neu entstehenden Böschungen/Geländeanpassungen werden mittels geeigneter Bepflanzung gestaltet.

Darüber hinaus wird der derzeit bestehende Forstweg im Abschnitt zwischen dem neu entstehenden Abzweig des neuen Geh- und Radwegs und der Leimbergerstraße renaturiert und somit der Natur wieder zugeführt.

Außerdem stellt der Neubau einen weiteren Anreiz für die Bewohnerinnen und Bewohner der Buckenhofer Siedlung dar, das Fahrrad für Strecken im Stadtverkehrsnetz zu nutzen, da die Anbindung deutlich verbessert wird.

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Investitionskosten:

- Neubau Weg einschl.

Begrünung des Geländes, Renaturierung best. Forstweg

- Neubau Zaun mit Eingrünung

 

ca. 240.000 €

 

ca. 100.000 €

 

bei IPNr.: 541.856 (Amt 66)

 

bei IPNr.: 424.K410 (Amt 52)

Sachkosten:

 

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten:

Jährliche Unterhaltskosten:

-       Beleuchtung:

-       Straßenbau:

-       Grünflächen:

 

 

-

ca. 1.500 €

ca.    900 €

bei Sachkonto:

 

 

 

bei Sachkonto EB77

Korrespondierende Einnahmen:

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen:

 

 

Haushaltsmittel

              sind derzeit bei IvP-Nr. 541.856 in Höhe von 200.000 € für 2022 und bei IvP-Nr.                   424K410 in Höhe von 55.000 € vorgesehen. Der zusätzliche Finanzmittelbedarf wird                 demnächst im Zuge einer Mittelnachbewilligung beantragt werden.

                       

              sind im Entwurf zum Investitionsprogramm zum HH 2023 derzeit wie folgt

vorgesehen:

 


Anlagen:        Anlage 1 – Übersichtskarte

                        Anlage 2 – Lageplan