hier: Beschluss der Entwurfsplanung
Der Bau- und Werkausschuss
beschließt:
Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung zum Neubau der Geh- und Radwegverbindung zwischen der Kurt-Schumacher-Straße und Leimbergerstraße in Erlangen
1 Übersichtskarte |
M 1: 20.000 |
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1 Lageplan |
M 1: 250 |
Plan-Nr.: |
2-2202.1.1 E |
2 Höhenpläne |
M 1: 25/250 |
Unterlagen |
2-2202.3.1 – 3.2 E |
3 Regelquerschnitte |
M 1: 50 |
Unterlagen |
2-2202.4.1 – 4.3 E |
wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Geh- und Radwegverbindung soll die Buckenhofer Siedlung an die Bushaltestelle „Kurt-Schumacher-Straße“ und an das Erlanger Radwegenetz anschließen.
Hierzu soll der neue Geh- und Radweg direkt von der Zufahrt an der Kurt-Schumacher-Straße über einen Teil des Grundstücks der Johann-Kalb-Sportanlage bis hin zur Einleitung in die Leimbergerstraße geführt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Auf Grundlage des UVPA-Beschlusses vom 20.07.2021 wurde die Entwurfsplanung zum Neubau der Geh- und Radwegverbindung zwischen der Kurt-Schumacher-Straße und Leimbergerstraße erstellt.
Darüber hinaus soll der zum zukünftigen Radweg parallel verlaufende Forstweg der bayerischen Staatsforsten zurückgebaut und der Natur wieder zugeführt werden. Der neue Geh- und Radweg wird über einen im Zuge des Neubaus angelegten Abzweig an das Forstwegenetz angeschlossen. Den Bayerischen Staatsforsten wird das Wegerecht auf dem Abschnitt zwischen der Leimbergerstraße und dem Abzweig zum Forstwegenetz eingeräumt. Aus diesem Grund ist hier ein verstärkter Aufbau des neuen Weges gem. RStO (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen) vorgesehen.
Der neue Geh- und Radweg soll vollständig gewidmet werden.
Im Zuge des Baus des Geh- und Radwegs wird durch EB 773 ein Ballfangzaun (H=4m) von der Kurt-Schumacher-Straße bis zum neuen Abzweig des Forstwegs sowie ein einfacher Zaun aus Stahlgittermatten (H=1,80m) bis zur Einmündung in die Leimbergerstraße in 1,0 m Abstand zum Bankett (am Böschungsfuß) errichtet.
Die genauen Querschnittsaufteilungen, der genaue Trassenverlauf und die Oberflächenbe-festigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.
Das anfallende Oberflächenwasser wird mittels einseitiger Querneigung über die angrenzende Böschung oberflächennah zur Versickerung abgeleitet.
Um dies realisieren zu können und den Eingriff in die angrenzenden Wurzelbereiche zu minimieren um den Baumbestand so gut wie möglich zu schützen musste die Höhenlage der Trasse in einigen Bereichen um ca. 30-40 cm zum bestehenden Gelände angehoben werden.
Eine Beleuchtung des Geh- und Radwegs ist nicht vorgesehen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Auf der Basis der beschlossenen Entwurfsplanung wird die Verwaltung die bauliche Umsetzung vorbereiten. Die Baudurchführung ist für das Jahr 2022 vorgesehen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Die neu entstehenden
Böschungen/Geländeanpassungen werden mittels geeigneter Bepflanzung gestaltet.
Darüber hinaus wird der
derzeit bestehende Forstweg im Abschnitt zwischen dem neu entstehenden Abzweig
des neuen Geh- und Radwegs und der Leimbergerstraße renaturiert und somit der
Natur wieder zugeführt.
Außerdem stellt der Neubau
einen weiteren Anreiz für die Bewohnerinnen und Bewohner der Buckenhofer
Siedlung dar, das Fahrrad für Strecken im Stadtverkehrsnetz zu nutzen, da die
Anbindung deutlich verbessert wird.
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: -
Neubau Weg einschl. Begrünung
des Geländes, Renaturierung best. Forstweg -
Neubau Zaun mit Eingrünung |
ca. 240.000 € ca. 100.000 € |
bei IPNr.: 541.856 (Amt 66) bei IPNr.: 424.K410 (Amt 52) |
Sachkosten: |
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bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten: Jährliche
Unterhaltskosten: - Beleuchtung: - Straßenbau: - Grünflächen: |
- ca. 1.500 € ca. 900 € |
bei Sachkonto: bei
Sachkonto EB77 |
Korrespondierende Einnahmen: |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
sind derzeit bei IvP-Nr. 541.856 in Höhe von 200.000 € für 2022 und bei IvP-Nr. 424K410 in Höhe von 55.000 € vorgesehen. Der zusätzliche Finanzmittelbedarf wird demnächst im Zuge einer Mittelnachbewilligung beantragt werden.
sind im Entwurf zum Investitionsprogramm zum HH 2023 derzeit wie folgt
vorgesehen:
Anlagen: Anlage
1 – Übersichtskarte
Anlage 2 – Lageplan