Betreff
Regelungen für internationale Studierende
Vorlage
13-3/051/2022
Aktenzeichen
OBM/13
Art
Beschlussvorlage

Der Ausländer- und Integrationsbeirat bittet den Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat e.V., sich für eine Aufhebung der zusätzlichen Beschränkung von 120 Arbeitstagen pro Jahr für internationale Studierende einzusetzen.

 

Der Beirat bittet den Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat e.V. weiterhin, sich für eine Festschreibung der Dauer der Studienvorbereitungszeit und für eine Ausweitung der Höchstdauer des Spracherwerbs auf zwei Jahre einzusetzen.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Bedingungen für internationale Studierende, sich das Studium durch einen Nebenerwerb zu finanzieren, sollen erleichtert werden. Ausländische Studierende sind häufig auf einen Nebenerwerb angewiesen, um die Lebenshaltungskosten in Deutschland finanzieren zu können. Dies ist insbesondere von Bedeutung, wenn sie aus Ländern mit einer wesentlich niedrigeren Kaufkraft als in Deutschland kommen. Oft können auch durch eine Nebentätigkeit für das Studium und die berufliche Zukunft relevante Kenntnisse erworben werden. Die Arbeitszeit ist während des Semesters begrenzt. Deshalb wird die zusätzliche Grenze von 120 Tagen als eine unnötige Erschwernis erachtet.

 

Durch die Festschreibung der Dauer für die Studienvorbereitungszeit sollen internationale Studierende unabhängig von ihrem Studienort ausreichend Zeit erhalten, sich entsprechende Sprachkenntnisse anzueignen.

Das geforderte Sprachniveau, um ein Studium beginnen zu können, erscheint in Anbetracht der eingeräumten Zeit für den Spracherwerb vergleichsweise hoch. Darüber hinaus erfordert die Anmeldung zur Sprachprüfung bereits einen Nachweis über vorhandene Sprachkenntnisse auf hohem Niveau. Die Anmeldung zur Sprachprüfung hat aber teils eine längere Vorlaufzeit und Plätze für die Sprachprüfungen sind oft schnell vergeben, was zur Überschreitung der gesetzlichen Frist führen kann.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Geschäftsstelle des AIB leitet die Bitte an den Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat zur Prüfung weiter.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: