Der Ausländer- und Integrationsbeirat bittet den Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat e.V., sich für eine Aufhebung der zusätzlichen Beschränkung von 120 Arbeitstagen pro Jahr für internationale Studierende einzusetzen.
Der Beirat bittet den Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat e.V. weiterhin, sich für eine Festschreibung der Dauer der Studienvorbereitungszeit und für eine Ausweitung der Höchstdauer des Spracherwerbs auf zwei Jahre einzusetzen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Bedingungen für
internationale Studierende, sich das Studium durch einen Nebenerwerb zu
finanzieren, sollen erleichtert werden. Ausländische
Studierende sind häufig auf einen Nebenerwerb angewiesen, um die
Lebenshaltungskosten in Deutschland finanzieren zu können. Dies ist
insbesondere von Bedeutung, wenn sie aus Ländern mit einer wesentlich
niedrigeren Kaufkraft als in Deutschland kommen. Oft können auch durch eine
Nebentätigkeit für das Studium und die berufliche Zukunft relevante Kenntnisse
erworben werden. Die Arbeitszeit ist während des Semesters begrenzt. Deshalb
wird die zusätzliche Grenze von 120 Tagen als eine unnötige Erschwernis
erachtet.
Durch die Festschreibung der Dauer für die Studienvorbereitungszeit sollen internationale Studierende unabhängig von ihrem Studienort ausreichend Zeit erhalten, sich entsprechende Sprachkenntnisse anzueignen.
Das geforderte Sprachniveau, um ein Studium beginnen zu können, erscheint in Anbetracht der eingeräumten Zeit für den Spracherwerb vergleichsweise hoch. Darüber hinaus erfordert die Anmeldung zur Sprachprüfung bereits einen Nachweis über vorhandene Sprachkenntnisse auf hohem Niveau. Die Anmeldung zur Sprachprüfung hat aber teils eine längere Vorlaufzeit und Plätze für die Sprachprüfungen sind oft schnell vergeben, was zur Überschreitung der gesetzlichen Frist führen kann.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Die Geschäftsstelle des AIB leitet die Bitte an den Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat zur Prüfung weiter.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: