Betreff
Anpassung der VGN-Tarife zum 01.01.2023
Vorlage
613/151/2022
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Anpassung der VGN-Tarife zum 01.01.2023, wie im Sachbericht beschrieben, wird zur Kenntnis genommen.

 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Um die Finanzierung des ÖPNV-Angebots, die Tarifeinheit und damit auch den Bestand des Verkehrsverbunds Großraum Nürnberg (VGN) als gemeinsame Verbundgesellschaft zu sichern, wurde am 10. Dezember 2020 von allen Aufgabenträgern im Grundvertragsausschuss einstimmig die Weiterführung der Tariffortbildung beschlossen. Hierbei wurde neben der erfolgten Tariferhöhung zum 1. Januar 2022 um 5,5 % eine ab 1. Januar 2023 für mindestens vier Jahre vertraglich festgeschriebene und nicht aufkündbare Regelung einer indexbasierten Tariffortbildung beschlossen, siehe Beschluss Nr. VI/045/2021.

 

Die Stadt Erlangen hat dieser Vorgehensweise zur Tariffortbildung mit der Bedingung zugestimmt, dass für die Klinik-Linie und spätere City-Linie bzw. eines definierten Innenstadtbereiches ein nach unten abweichender Einzelfahrtentarif eingeführt werden kann. Die Differenz muss von der Stadt Erlangen als Aufgabenträgerin an die ESTW ausgeglichen werden. Seit dem 01. Januar 2022 wird dies durch die Einführung der kostenlosen Nutzung der Klinik-Linie durch eine Kurzstreckentarifzone bereits praktiziert.

 

Die Vertreter der Stadt Erlangen, im Grundvertragsausschuss des VGN der Oberbürgermeister Herr Dr. Janik oder dessen Vertreter und in der Gesellschafterversammlung des VGN die Geschäftsführung der ESTW Stadtverkehr GmbH, Herr Exner oder dessen Vertreter, werden bevollmächtigt, die erforderlichen Erklärungen abzugeben. Geringfügigen Änderungen gegenüber der im Sachbericht beschriebenen Anhebung, insbesondere in den nicht für Erlangen zutreffenden Tarifstufen, dürfen die Vertreter der Stadt in eigenen Ermessen zustimmen.


2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Erläuterungen zur Tariffortschreibung 2023

 

Grundlage für die Preisfortschreibung zum 01.01.2023 bildet der VGN-Mobilitätsindex (MobiDex VGN), der neben der prognostizierten durchschnittlichen preisbedingten Kostensteigerung 2023 (VGN-spezifischer Warenkorbindex) erstmals auch die Entwicklung der verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte (Mittelfranken, 2017-2019) einbezieht. Hälftig gewichtet ergibt sich aus dem VGN-spezifischen Warenkorb (2,71 %) und der Entwicklung der verfügbaren Einkommen (3,33 %) ein VGN-Mobilitätsindex in Höhe von 3,02 %.

 

Durch die Zugrundelegung der Verkaufszahlen des Jahres 2021 finden die quantitativen Auswirkungen der Corona-Pandemie Berücksichtigung.

 

Zu den wesentlichen Grundsätzen des unter den Gesellschaftern im Arbeitskreis Marketing am 28.02.2022 final abgestimmten Preisentwurfs gehören erneut der Aspekt des Gleichklangs ebenso wie der besonders preissensible Umgang mit den Abokunden.

 

Der Preisentwurf für 2023 enthält folgende Eckpunkte:

 

       insgesamt, über alle Preisstufen hinweg, entspricht die durchschnittliche erwartete Ergiebigkeitssteigerung 3,02 %

       im Bartarif beträgt diese 3,22 %

       im Zeitkartensegment 2,90 %

       Anhebung der Einzelfahrkarten Erwachsene (außer Preisstufe F)

       Anhebung der Einzelfahrkarten Kind bei der Kurzstrecke sowie in den Preisstufen 3 bis 10

       grundsätzlich überproportionale Preisanpassungen bei den MobiCards

       durchgehend unterproportionale Preisanpassungen bei den Abos

 

Der detaillierte Preisentwurf für 2023 ist in Anlage 1 ersichtlich.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Auswirkungen im Stadtverkehr Erlangen (Tarifstufe C)

 

Der Preis der Einzelfahrkarte für Erwachsene steigt von 2,50 € auf 2,60 €. Der Preis der Einzelfahrkarte für Kinder bleibt unverändert. Der Preis des TagesTicket Solo erhöht sich um 20 Cent auf 5,30 €. Das TagesTicket Plus wird ebenfalls um 20 Cent auf 8,50 € angehoben. Das Erlanger 4er Ticket für Erwachsene kostet zukünftig 9,00 € (derzeit 8,70 €) und das 4er Ticket für Kinder 4,50 € (derzeit 4,30 €). Der Rabatt gegenüber Einzelfahrten beträgt dann bei Erwachsenen 1,40 € und bei Kindern 70 Cent.

 

Die MobiCard „7 Tage“ verteuert sich um 60 Cent auf 19,40 €. Der Preis der MobiCard „31 Tage rund um die Uhr“ steigt um 2,00 € auf 66,30 €. Die MobiCard „9 Uhr“ kostet 2023 dann 54,10 € und damit 1,60 € mehr.

 

Der Preis der Solo 31 steigt um 1,60 € auf 59,30 €. Die Monatswertmarken Schüler/Azubi werden um 1,30 € auf 44,70 € angehoben. Die Wochenmarken Schüler/Azubi kosten 2023 14,90 € und damit 40 Cent mehr als im Vorjahr. Das 365-Euro-Ticket VGN bleibt aufgrund des Festpreises unverändert.

 

Das beliebte JahresAbo erhöht sich um 1,00 € bzw. um 2,28% auf 44,80 € pro Monat. In der gleichen Größenordnung werden des Weiteren das Abo 3 auf 55,40 € (+2,21 %), das Abo 6 auf 52,20 € (+2,15%), das JahresAbo Plus auf 49,30 € (+2,28%) und das 9-Uhr-JahresAbo auf 27,50 € (+2,23%) erhöht.

 

Der Preis des Bergkirchweihtickets beträgt künftig 19,00 € und steigt damit um 60 Cent. In der Anlage sind die o.g. Tarife, aber auch alle anderen verbundweiten Tarife für 2023 dargestellt.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1 – Preisentwurf VGN 2023