Betreff
Sanierung Brücke über MD-Kanal, Büchenbacher Steg
Vorlage
66/105/2022
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Den Ausführungen im Sachbericht wird zugestimmt. Der Büchenbacher Steg über dem MD-Kanal soll wie im Sachbericht beschrieben saniert werden.

Die Verwaltung wird beauftragt die Umsetzung der Maßnahme wie im Sachbericht beschrieben vorzubereiten.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Durch die Brückensanierung an dem Büchenbacher Steg über dem MD-Kanal wird die Verkehrssicherheit, Standsicherheit und Dauerhaftigkeit wiederhergestellt.

Im Ergebnis sind somit 3 wichtige Fuß- und Radwegbrücken über den MD-Kanal in den letzten Jahren instandgesetzt und fit für die Zukunft gemacht worden. 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das Bauwerk wird entsprechend den aus der Bauwerksprüfung bekannten individuellen Schäden saniert bzw. instandgesetzt. Hierbei handelt es sich insbesondere um Schäden am Brückengeländer, Betonschäden an den Gesimsen und der überalterten Bauwerksabdichtung.
Zudem wird die Straßenbeleuchtung ertüchtigt und auf effiziente LED-Technik umgerüstet.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Leistungen werden gem. VOB öffentlich ausgeschrieben.

Die Ausschreibung und Vergabe der Maßnahme erfolgt im Frühjahr 2022, die Realisierung der

Maßnahme selbst soll Anfang Juli beginnen und bis Ende September abgeschlossen sein.

Die bestehende Fuß- und Radwegbrücke über dem MD-Kanal aus dem Baujahr 1967 hat einen schlechten Bauwerkszustand, welcher exemplarisch in der beiliegenden Bilddokumen-tation dargestellt ist. Ursächlich dafür sind u. a. die erheblichen Betonschäden der vorhandenen Gesimse im Bereich der einbetonierten Pfosten, den weiteren vorhandenen Betonschäden und Rissen am Überbau und den schadhaften Entwässerungseinrichtungen sowie dem schadhaften Brückenbelag.

Daher ist vorgesehen, das bestehende Geländer auszubauen und nach der Betonsanierung wieder ein neues Füllstabgeländer anzubringen. Zudem ist die Erneuerung der Bauwerksabdichtung inklusive Belagserneuerung geplant. Gleichzeitig werden die bestehenden 8 Straßeneinläufe ausgebaut und 4 neue Einläufe mit jeweiliger Freifallleitung eingebaut. Durch die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme werden die Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit wiederhergestellt. Zudem wird die Straßenbeleuchtung ertüchtigt. Die dazugehörigen Maste werden auf der Brücke außerhalb des Geländers angebracht. Die Leuchten werden auch im weiteren Wegeverlauf durch hocheffiziente LED-Beleuchtung erneuert.

Die bauliche Umsetzung kann auf Grund der geringen Breite des Steges und den aufwendigen

Arbeiten über dem Kanal, wie bei den bisherigen F+R-Brückensanierungen, nur im Rahmen einer Vollsperrung abgewickelt werden. Hierbei ist von einer Bauzeit von 3 Monaten auszugehen. Als Ersatz für den gesperrten Fuß- und Radweg werden entsprechende Umleitungen eingerichtet.

Die geschätzten Kosten für die Sanierung bzw. Instandsetzung des Bauwerkes belaufen sich auf ca. 390.000,- € (inkl. MwSt).

Die Sanierungsmaßnahme sowie die zugehörige Verkehrsabwicklung wird in der AG Rad am 24.03.2022 vorgestellt. Etwaige Anpassungen am Umleitungskonzept werden entsprechend berücksichtigt.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

390.000,- €

bei IPNr.: 541.803

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.803

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

              sind nicht vorhanden

 

 

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen:        Sanierungsplan mit Schadensbildern
                        Lageplan mit Umleitung