Den Ausführungen im Sachbericht wird zugestimmt. Der
Büchenbacher Steg über dem MD-Kanal soll wie im Sachbericht beschrieben saniert
werden.
Die Verwaltung wird beauftragt die Umsetzung der Maßnahme wie im Sachbericht beschrieben vorzubereiten.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Durch die Brückensanierung an dem Büchenbacher Steg über dem MD-Kanal wird die Verkehrssicherheit, Standsicherheit und Dauerhaftigkeit wiederhergestellt.
Im Ergebnis sind somit 3 wichtige Fuß- und Radwegbrücken über den MD-Kanal in den letzten Jahren instandgesetzt und fit für die Zukunft gemacht worden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Das Bauwerk wird entsprechend
den aus der Bauwerksprüfung bekannten individuellen Schäden saniert bzw.
instandgesetzt. Hierbei handelt es sich insbesondere um Schäden am
Brückengeländer, Betonschäden an den Gesimsen und der überalterten Bauwerksabdichtung.
Zudem wird die Straßenbeleuchtung ertüchtigt und auf effiziente LED-Technik
umgerüstet.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Leistungen werden gem. VOB öffentlich ausgeschrieben.
Die Ausschreibung und Vergabe der Maßnahme erfolgt im Frühjahr 2022, die Realisierung der
Maßnahme selbst soll Anfang Juli beginnen und bis Ende September abgeschlossen sein.
Die bestehende Fuß- und Radwegbrücke über dem MD-Kanal aus dem Baujahr 1967 hat einen schlechten Bauwerkszustand, welcher exemplarisch in der beiliegenden Bilddokumen-tation dargestellt ist. Ursächlich dafür sind u. a. die erheblichen Betonschäden der vorhandenen Gesimse im Bereich der einbetonierten Pfosten, den weiteren vorhandenen Betonschäden und Rissen am Überbau und den schadhaften Entwässerungseinrichtungen sowie dem schadhaften Brückenbelag.
Daher ist vorgesehen, das bestehende Geländer auszubauen und nach der Betonsanierung wieder ein neues Füllstabgeländer anzubringen. Zudem ist die Erneuerung der Bauwerksabdichtung inklusive Belagserneuerung geplant. Gleichzeitig werden die bestehenden 8 Straßeneinläufe ausgebaut und 4 neue Einläufe mit jeweiliger Freifallleitung eingebaut. Durch die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme werden die Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit wiederhergestellt. Zudem wird die Straßenbeleuchtung ertüchtigt. Die dazugehörigen Maste werden auf der Brücke außerhalb des Geländers angebracht. Die Leuchten werden auch im weiteren Wegeverlauf durch hocheffiziente LED-Beleuchtung erneuert.
Die bauliche Umsetzung kann auf Grund der geringen Breite des Steges und den aufwendigen
Arbeiten über dem Kanal, wie bei den bisherigen F+R-Brückensanierungen, nur im Rahmen einer Vollsperrung abgewickelt werden. Hierbei ist von einer Bauzeit von 3 Monaten auszugehen. Als Ersatz für den gesperrten Fuß- und Radweg werden entsprechende Umleitungen eingerichtet.
Die geschätzten Kosten für die Sanierung bzw. Instandsetzung des Bauwerkes belaufen sich auf ca. 390.000,- € (inkl. MwSt).
Die Sanierungsmaßnahme sowie die zugehörige Verkehrsabwicklung wird in der AG Rad am 24.03.2022 vorgestellt. Etwaige Anpassungen am Umleitungskonzept werden entsprechend berücksichtigt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
390.000,- € |
bei IPNr.: 541.803 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.803
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Sanierungsplan mit Schadensbildern
Lageplan mit
Umleitung