Betreff
Bürgerbeteiligung durch finanzielle Mitbestimmung: Bürgerbudget; Antrag Nr. 206/2020 der FDP vom 06.10.2020
Vorlage
13/122/2022
Aktenzeichen
OBM/13
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Sachbericht wird zur Kenntnis genommen.
  2. Antrag Nr. 206/2020 der FDP vom 06.10.2020 ist bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Bürgerinnen und Bürger sollen mit Hilfe eines Bürger*innenbudgets über die Verwendung eines Anteils der Haushaltsmittel entscheiden. Wie hoch der Anteil ist, muss festgelegt werden. Das Verfahren ermöglicht eine unmittelbare, initiative Mitgestaltung. In der Regel ist diese Form der Beteiligung digital organisiert.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bürger*innenbudgets werden international genutzt und eingesetzt. Wie erfolgreich sie sind, hängt davon ab, ob Anregungen aus der Bürgerschaft nicht auf anderen Wegen schon von Seiten der Verwaltung geprüft werden, wie aktiv diese Budgets über die unterschiedlichsten Kanäle bekannt gemacht werden und wie attraktiv die Budgethöhe ist. Weitere Erfolgsgrundlage ist bei vielen Projekten die digitale Alltagsroutine der Bewohnerinnen und Bewohner in den jeweiligen Städten.
Bürger*innenbudget am Beispiel Reykjavik (3 Mio €): Bürger*innen erfahren, dass das Bürge*innenbudget freigegeben wird und erfahren die Höhe des Budgets. In einem festgelegten Zeitraum können dann Vorschläge zur Verwendung der Mittel eingebracht werden (digital). Die Verwaltung prüft dann, ob die Anregungen sinnvoll und umsetzbar sind und erstellt eine Liste mit 200 Vorschlägen zur Umsetzung. Diese Prüfliste wird dann wiederum zur digitalen Abstimmung in die Bürgerschaft gegeben. Entsprechend dem Voting werden dann die Projekte in die Arbeitsprogramme übernommen.
Die Einführung eines Bürger*innenbudgets erfordert eine digitale Einbindung des Projekts mit entsprechenden Tools, eine differenzierte Richtlinie zur Mittelverwendung, zu den Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten, ein Konzept für das Marketing und digitale Lösungen für die internen und externen Abläufe.
Die Erfahrungen aus anderen deutschen Städten sind unterschiedlich und hängen stark von bestehenden Strukturen und Personalressourcen ab.
Kritische Punkte: die Kluft zwischen den kleinteiligen Einbringung der Bürger*innen und dem komplexen städt. Haushalt ist groß. Themen, die eher in den Mängelmelder gehören werden zu Vorhaben erhoben, die Beteiligung am Bürger*innenbudget erreicht keine ausreichende Legitimation, weil die digitale Nutzung Menschen ausschließt.
Positive Erfahrungen: Bürger*innen sind interessiert, Anregungen einzubringen, die Kostendimensionen der Anregungen sind sehr unterschiedlich, häufig handelt es sich um Ideen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität (Bäume, Bänke, Spielflächen). Positiv wirken sich bestehende Strukturen aus - z.B. Bezirksauschüsse (Ingolstadt), Bürger*innenrat (Konstanz) oder Potsdam (parallel ein Bürger*innenhaushalt).

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

In Erlangen werden im Rahmen des Klimaaufbruchs aktuell erste Erfahrungen mit dem Klimabudget (65.000€) gesammelt, auch für Nachhaltigkeitsprojekte (30.000 €) und die Stadtteil- und Ortsbeiräte (insgesamt 30.000 €) steht ein Budget zur Verfügung. Neben diesen Budgets können Bürger*innen auch noch Mittel aus dem Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ in den Stadtteilen (Innenstadt, Büchenbach-Nord und Erlangen Süd-Ost) nutzen, um Ideen zu realisieren.

Erlangen verfügt über eine große Zahl an Beiräten, besonders zu nennen sind hier die Orts- und Stadtteilbeiräte, der Seniorenbeirat, das Jugendparlament, der Ausländer- und Integrationsbeirat und der Nachhaltigkeitsbeirat. Aus der Arbeit dieser Beiräte fließen regelmäßig Vorschläge und Anregungen in die Verwaltung, (vor allem in die Planungsämter und das Umweltamt) die dort geprüft und beantwortet werden. Und die bei positiver Bewertung in die Arbeitsprogramme übernommen werden.

Diese schon bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten werden genutzt. Auf Grund von eingeschränkten personellen Kapazitäten ist eine differenzierte Reaktion im vorgegeben Zeitrahmen schon jetzt immer wieder nicht möglich.

Im Zuge des Relaunchs der städt. Internetseite soll ein Tool zur Verfügung stehen um Stimmungsbilder einzuholen und Votings zu ermöglichen. Dieses Tool könnte genutzt werden um Stimmungsbilder zu einzelnen Vorschlägen und Projekten einzuholen.

Nach weiteren Erfahrungen mit den bisherige Budgets in den o.g. Bereichen ist vorstellbar, weitere/andere Budgetlösungen einzuführen. Mit dem vorhandenen Personal bei Amt 13 und in den Fachämtern ist ein umfassendes Bürgerbudget nicht umsetzbar. Vorstellbar sind mit den vorhandenen Ressourcen Budgets vergleichbar mit dem Klimabudget.

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 


 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Antrag Nr. 206/2020 der FDP vom 06.10.2020