1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Antrag Nr. 030/2022 der CSU- und SPD-Stadtratsfraktion ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
In der Gastronomie gilt derzeit die 2G-Regelung, und zwar sowohl im Innen-, als auch im Außenbereich. Auch sind für März bereits weitere Lockerungen angekündigt, so dass für die warmen Monate dieses Jahres derzeit nur mit geringen rechtlichen Einschränkungen des Gastronomiebetriebs gerechnet werden muss.
Neben diesen rechtlichen Aspekten dürfte jedoch das erhöhte Infektionsrisiko in Innenräumen für die Gastronomie weiterhin von Bedeutung sein. Auch in dieser Sommersaison ist es durchaus wahrscheinlich, dass ein Teil der Bevölkerung weiterhin zögert, gastronomische Angebote im Innenbereich in Anspruch zu nehmen. Dadurch gewinnt die Außengastronomie für die Gastwirt*innen erheblich an Bedeutung.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Um den weiterhin erschwerten Bedingungen Rechnung zu tragen und um die Außengastronomie im Sinne des Infektionsschutzes zu fördern soll wie folgt verfahren werden:
- Die Genehmigungspraxis für beantragte Außengastronomieflächen soll im Wesentlichen genauso großzügig gehandhabt werden wie in den vergangenen beiden Jahren. Allerdings wird es in diesem Jahr voraussichtlich wieder mehr konkurrierende Nutzungen wie beispielsweise Veranstaltungen geben. In diesen Fällen wird zwangsläufig eine Abwägung im Einzelfall stattfinden müssen.
- Die Sondernutzungsgebühren für Außenbewirtschaftung sollen für die Sommersaison 2022 reduziert werden. In Ziffer 29 des Sondernutzungsgebührenverzeichnisses zur Sondernutzungen-Gebührensatzung ist in „besonderen, begründeten Fällen“ ein Abschlag bis zu 50% der dort festgelegten Gebühr zulässig. Diese Möglichkeit wird in der Sommersaison 2022 für Straßenbewirtschaftungen herangezogen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Sondernutzungsgebühr für langfristige Straßenbewirtschaftungen beträgt im Sommer 25 EUR pro m². Derzeit verteilt sich das Gebührenvolumen für Straßenbewirtschaftungen wie folgt:
Anzahl Gebühr ab 1000,- € 21
Anzahl Gebühr ab 500,- € und unter 1000,- € 26
Anzahl Gebühr ab 200,- € und unter 500,- € 42
Anzahl Gebühr unter 200,- € 32
Für die meisten Gastronomen bedeutet eine Gebührenreduzierung also eine Entlastung um maximal wenige hundert Euro im Jahr. Für den städtischen Haushalt bedeutet die Maßnahme einen Gebührenausfall in Höhe von ca. 40.000 EUR im Jahr 2022.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag Nr. 030/2022