Betreff
Sicherheit des Radverkehrs auf der Brücke Weinstraße / B4 - Informationen zur Brückensanierung
Vorlage
613/147/2022
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Aufgrund des Antrags des Aktionsbündnisses "Verkehrskonzept Erlangen" (Nr. 225/2021) hatte die Verwaltung beim Staatlichen Bauamt Nürnberg angefragt, ob eine Verbesserung der Fuß- und Radverkehrsführung im Rahmen der Sanierung der Brücke Weinstraße über die B4 möglich ist.

 

Folgende Informationen können nun nach Rückmeldung vom Staatlichen Bauamt Nürnberg mitgeteilt werden:

 

Zuerst ist festzuhalten, dass es sich hier nicht um einen kompletten Brückenneubau handelt, sondern um eine Brückensanierung aufgrund eines Anfahrschadens. Nur die Überbauhälfte West wird aufgrund des Anfahrschadens vollständig erneuert, die Überbauhälfte Ost wird „nur“ instandgesetzt und angehoben. Die Durchfahrtshöhe von derzeit 4,55 m wird auf 4,70 m erhöht. Dadurch dürften künftig die Gefahr eines Anfahrschadens deutlich verringert werden, auch die Schwere der Beschädigung.

 

Eine Verbreiterung des Brückenbauwerkes ist bei der Instandsetzung der Osthälfte der Brücke aus statischen Gründen nicht möglich. Die Fahrbahnbreite von 7,50 m auf der Brücke erlaubt daher auch in Zukunft keine Markierung von Radfahrstreifen o.ä.

Schutzplanken auf dem Bauwerk sind auf jedem Fall weiterhin erforderlich. Das Staatliche Bauamt Nürnberg kommt dem Wunsch der Stadt Erlangen im Rahmen des Möglichen entgegen: Die nutzbare Breite des Gehwegs beidseits auf der Brücke hinter den Schutzplanken wird durch Montage des Geländers ganz außen von derzeit 1,25 m auf 1,50 m vergrößert.

 

Weiterhin stellt das Staatliche Bauamt Nürnberg in Aussicht, dass später die Möglichkeit bestehe, die Nutzbreite von 1,50 m durch ein Versetzen der Schutzplanken auf dem Bauwerk auf 2,00 m zu vergrößern, falls hier ein Radweg angeschlossen werden sollte. Ein zukünftiger Radweg müsste hinter den Schutzplanken geführt werden, da ein Absenken der Schutzplanken kurz vor dem Bauwerk nicht möglich ist.

 

Die Planung und der Bau einer zukünftigen Radwegeführung im weiteren Straßenverlauf der Kreisstraße (Weinstraße) und in den Anschlussbereichen zur Brücke über die B4 obliegt der Stadt Erlangen. Ein solches Vorhaben ist sehr aufwändig, da voraussichtlich Eingriffe in den Wald bzw. in Schutzgebiete mit Baumfällungen nötig werden könnten. Eine Radwegeführung im Einmündungsbereich der Sebastianstraße und Anschluss an die Brücke über die B4 wäre wegen der steil abfallenden Böschungen und der Höhenverhältnisse ebenfalls sehr schwierig.

Die personellen Ressourcen der Verwaltung sind derzeit mit der Bearbeitung der zahlreichen und umfangreichen Maßnahmen aus dem „Zukunftsplan Fahrradstadt Erlangen“ mehr als ausgeschöpft. Die Planung und der Bau einer Radwegeverbindung entlang der Weinstraße ist nicht im „Zukunftsplan Fahrradstadt Erlangen“ enthalten und kann daher absehbar nicht von der Verwaltung bearbeitet werden. 


Anlagen: