Betreff
CSU-Fraktionsantrag 386/2021: Graffitiprojekt Bahnunterführung Michael-Vogel-Straße / Nägelsbachstraße
Vorlage
47/060/2022
Aktenzeichen
IV/47/GA020
Art
Beschlussvorlage

1.   Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Der CSU-Fraktionsantrag 386/2021 vom 22.11.2021 ist hiermit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen

      Die Bahnunterführung zwischen Michael-Vogel-Straße und Nägelsbachstraße wird für neue, hochwertige Graffitiflächen zur Verfügung gestellt – unter der Voraussetzung, dass die Bahn als Eigentümerin der Unterführung zustimmt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

      Die Bahnunterführung wurde saniert. Dabei wurden einige Graffitis entfernt. Auf sanierten Flächen sind jedoch wieder verschiedentlich Schmierereien aufgebracht worden.

      Ein großes, künstlerisch hochwertiges Graffiti befindet sich noch an einer Wand der Unterführung. Es handelt sich um ein Frühwerk des Künstlers Julian Vogel aus dem Jahr 2004. Der Künstler hätte allerdings nichts dagegen, dieses Werk – das bereits kleinere Beschädigungen aufweist – übersprayen zu lassen, denn, so Vogel, das würde dem grundsätzlich temporären Charakter von Street Art durchaus entsprechen.

 

3.   Prozesse und Strukturen

      Das Kulturamt wird einen Street-Art-Künstler beauftragen, in Abstimmung mit dem Tiefbauamt ein Konzept für eine Aufteilung der Flächen der Bahnunterführung zu erstellen. Dabei wird das Projekt SeeArt mit eingeplant.

      Außerdem sind der Materialwechsel, die Anforderungen an das Sicherheitsgefühl der Menschen und die Anforderungen an Flächenbedarf von und für Graffitikünstler*innen zu berücksichtigen. Des Weiteren soll dem Konzept der Gedanke der Prävention vor Schmierereien zugrunde liegen.

      Denkbar wären beispielsweise Zonen für ein weiteres Street-Art-Großprojekt, hellere Zonen in der Mitte, um das Sicherheitsgefühl bei Nacht zu stärken, Zonen für Schulprojekte u.a.m. Doch dem Konzept soll an dieser Stelle nicht vorgegriffen werden.

      Für die Umsetzung der einzelnen Projekte müssten die Kapazitäten der jeweiligen zuständigen Beteiligten – JuKS im Zusammenhang mit Schulprojekten, Kulturförderung im Amt für Stadtteilarbeit im Zusammenhang mit der Freien Szene und Kunstpalais (Kulturamt) im Zusammenhang mit Street Art – abgefragt werden. Die entsprechenden Mittel müssten jeweils angemeldet werden.

 

      Die Unterführung befindet sich im Eigentum der Bahn. Amt 66 wird Kontakt aufnehmen und das Vorgehen mit der Bahn abstimmen.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

5.   Ressourcen


Für das Projekt SeeArt sind Haushaltmittel vorhanden.

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: CSU-Fraktionsantrag 386/2021