1.
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis
genommen.
2. Der CSU-Fraktionsantrag 386/2021 vom 22.11.2021 ist hiermit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
Die Bahnunterführung zwischen Michael-Vogel-Straße und Nägelsbachstraße wird für neue, hochwertige Graffitiflächen zur Verfügung gestellt – unter der Voraussetzung, dass die Bahn als Eigentümerin der Unterführung zustimmt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Die Bahnunterführung wurde saniert. Dabei wurden einige Graffitis entfernt. Auf sanierten Flächen sind jedoch wieder verschiedentlich Schmierereien aufgebracht worden.
Ein großes, künstlerisch hochwertiges Graffiti befindet sich noch an einer Wand der Unterführung. Es handelt sich um ein Frühwerk des Künstlers Julian Vogel aus dem Jahr 2004. Der Künstler hätte allerdings nichts dagegen, dieses Werk – das bereits kleinere Beschädigungen aufweist – übersprayen zu lassen, denn, so Vogel, das würde dem grundsätzlich temporären Charakter von Street Art durchaus entsprechen.
3. Prozesse und Strukturen
Das
Kulturamt wird einen Street-Art-Künstler beauftragen, in Abstimmung mit dem
Tiefbauamt ein Konzept für eine Aufteilung der Flächen der Bahnunterführung zu
erstellen. Dabei wird das Projekt SeeArt mit eingeplant.
Außerdem
sind der Materialwechsel, die Anforderungen an das Sicherheitsgefühl der
Menschen und die Anforderungen an Flächenbedarf von und für Graffitikünstler*innen
zu berücksichtigen. Des Weiteren soll dem Konzept der Gedanke der Prävention
vor Schmierereien zugrunde liegen.
Denkbar
wären beispielsweise Zonen für ein weiteres Street-Art-Großprojekt, hellere
Zonen in der Mitte, um das Sicherheitsgefühl bei Nacht zu stärken, Zonen für
Schulprojekte u.a.m. Doch dem Konzept soll an dieser Stelle nicht vorgegriffen
werden.
Für die Umsetzung der einzelnen Projekte müssten die Kapazitäten der jeweiligen zuständigen Beteiligten – JuKS im Zusammenhang mit Schulprojekten, Kulturförderung im Amt für Stadtteilarbeit im Zusammenhang mit der Freien Szene und Kunstpalais (Kulturamt) im Zusammenhang mit Street Art – abgefragt werden. Die entsprechenden Mittel müssten jeweils angemeldet werden.
Die Unterführung befindet sich im Eigentum
der Bahn. Amt 66 wird Kontakt aufnehmen und das Vorgehen mit der Bahn
abstimmen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
Für das Projekt SeeArt sind Haushaltmittel vorhanden.
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: CSU-Fraktionsantrag 386/2021