Betreff
SPD-Fraktionsantrag 284/2021: Projekt SeeArt von Seebrücke Erlangen, Artyschock Erlangen und EFIE Erlangen
Vorlage
47/059/2022
Aktenzeichen
IV/47/GA020
Art
Beschlussvorlage

1.   Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Der SPD-Fraktionsantrag 284/2021 vom 19.10.2021 ist damit bearbeitet. 


1.   Ergebnis/Wirkungen
„Seebrücke Erlangen e. V.“ und „Artyschock Erlangen – der junge Freundeskreis des Kunstpalais“ setzen das Projekt SeeArt durch ein Wandgemälde im Bereich der Bahnunterführung Michael-Vogel-Straße um: Das Projekt macht auf die prekäre Situation von Flüchtenden in den Meeren dieser Welt, unter anderem dem Mittelmeer, aufmerksam. Das Wandgemälde ist innenstadtnah, die Unterführung hat ein hohes Verkehrsaufkommen durch Fußgänger*innen und Radfahrer*innen, sodass Sichtbarkeit gewährleistet ist.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

      Das Kulturamt lässt ein Konzept für eine Aufteilung der Flächen der Bahnunterführung erstellen. Dieses enthält eine Fläche für das Projekt SeeArt. Grundsätzlich wären auch die Rampenwände außerhalb der Unterführung eine Option, jedoch sollten diese auf Grund ihrer aufwändig gestalteten Betonstruktur und der erst im Jahr 2021 instandgesetzten Oberfläche nur im Ausnahmefall betrachtet werden. In Absprache mit den beteiligten Ämtern werden Seebrücke Erlangen e. V. und Artyschock Erlangen die Modalitäten und Auflagen der Gestaltung erläutert. Die Federführung für die Umsetzung liegt bei der Künstlerin Liliana Martinez.

 

3.   Prozesse und Strukturen

     Für die Bahnunterführung der Michael-Vogel-Straße liegt ein gesonderter Fraktionsantrag vor (CSU-Fraktionsantrag 386/2021). Bei der Beschäftigung mit der Unterführung kristallisierte sich heraus, dass die Unterführung ein guter Ort zur Verwirklichung des SeeArt-Projekts sein könnte. Der Ort ist viel begangen und mit dem Fahrrad befahren, außerdem ist kein Gerüst zur Umsetzung des Wandgemäldes notwendig. Dies vereinfacht die Zusammenarbeit mit Laien erheblich.

Das Kulturamt wird einen Auftrag vergeben, um nach Rücksprache mit dem Tiefbauamt die Anforderungen der Unterführung aufzunehmen und ein künstlerisches Konzept zu entwerfen, das die Flächen zoniert und in Absprache mit der Stadtplanung einzelnen Initiativen oder Künstler*innen zuweist (s. Beschlussvorlage 47/060/2022).

Für die konkrete Begleitung von weiteren Projekten neben SeeArt in der Bahnunterführung Michael-Vogel-Straße müssen die Kapazitäten der jeweiligen Beteiligten berücksichtigt werden.

 

Im Fraktionsantrag wird der Wunsch nach einer Auflistung von städtischen Flächen geäußert, die momentan für Wandgemälde bzw. Street Art in Frage kommen.

Das Kulturamt und das Amt für Stadtteilarbeit waren in den letzten Jahren aufgrund diverser Anfragen mehrfach mit dem Tiefbauamt und dem Amt für Gebäudemanagement im Gespräch, um Flächen für Wandgemälde / Graffitis / Street Art zu finden. Hierbei sind die Anfragen zu unterscheiden nach „Street Art Projekt“ (namhafte, international tätige Künstler*innen), freien Graffitiflächen für die Sprayerszene und Flächen, die von lokalen Initiativen oder auch Schulen und/oder der Jugendkunstschule genutzt werden möchten – durchaus mit künstlerischem Anspruch.

Es stellte sich heraus, dass eine Kartografie der für Wandgemälde bzw. Street Art zur Verfügung stehenden städtischen Flächen nur mit hohem Aufwand zu erstellen wäre, da die Anforderungen der Flächen selbst – z. B. Farbwahl bei Brückenköpfen sowie Veränderungen der Anforderungen wegen Baumaßnahmen, Änderungen der Besitzverhältnisse, Beurteilung der Zeitgebundenheit von bereits bemalten Flächen etc. – sowie die Anforderung der unterschiedlichen  Künstler*innen ein sinnvolles und länger bestehendes Verzeichnis nicht möglich machen. Es läuft auf die je einzelne Betrachtung von Anfragen hinaus. 

 

4.  Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

5.   Ressourcen

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ 5.100

bei Sachkonto: 530101 (Amt 41)

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: SPD-Fraktionsantrag 284/2021